Versicherungen, Geld, Finanzen

7. Oktober 2008

Pflegebedürftig – und nun?

Abgelegt unter: Allgemeines — Schlagwörter:, — admin @ 09:26

Für die meisten Menschen ist das Wort “Pflegebedürftig” ein Unwort. Pflegebedürftig werden nur alte Menschen, und in dem Alter, meinen sie, bin ich noch lange nicht. Was ist aber, wenn durch Krankheit oder Unfall eine Pflegebedürftigkeit eintritt? Ich bin ja gesetzlich pflegeversichert, werden viele antworten. Das ist richtig! Aber was bezahlt die gesetzliche Pflegeversicherung? Im Pflegefall übernimmt sie nur einen Teil der Kosten. Deshalb ist eine private Zusatzversicherung sehr empfehlenswert. Oft genug wird über Notlagen von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen berichtet. Die private Pflegeversicherung bietet Betroffenen und deren Angehörige eine verläßliche Entlastung und Unterstützung im Pflegefall, denn im Ernstfall können Kinder und sogar Enkelkinder mit ihrem Vermögen für die anfallenden Kosten zur Kasse gebeten werden. Durch die Kürzungen im Gesundheitssystem ist mit hohen Zuzahlungen zu rechnen.

Was bringt eine private Pflegezusatzversicherung?

Hier einige Punkte, die für Sie vielleicht von Bedeutung sind: Es besteht lebenslanger Versicherungsschutz, auch im Ausland. Es gibt garantierte Beiträge und im Leistungsfall eine schnelle Bearbeitung. Es ist möglich, bis zum 75. Lebensjahr dieser Versicherung beizutreten.

Focus Money (07/2004) schreibt dazu:

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundversicherung garantiert, belohnt der Staat die private Zusatzvorsorge: Versicherte der Jahrgänge 1958 und Jüngere können bis zu 184 Euro Beitrag pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Wer sich für eine  private Pflegeversicherung entscheidet, sollte unbedingt die Angebote vergleichen. Wie bei allen Versicherungen, gibt es Unterschiede im Beitrag und in der Leistung. Denken Sie daran! Wie bei allen Käufen heißt es: Billig gekauft ist immer zweimal gekauft. Nur ist es bei Versicherungen nicht ganz so einfach. Manchmal merkt man es erst dann, wenn es zu spät ist.

Gut informierte Leser könnten nun sagen: Aber der Bundestag hat doch einer Reform der Pflegeversicherung zugestimmt. Das ist richtig! Seit dem 1. Juli 2008 ist das “Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung”  in Kraft. Diese Reform bringt spürbare und konkrete Erleichterungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte. Die Leistungen im häuslichen Pflegebereich und auch für demenziell Erkrankte im stationären Bereich werden schrittweise erhöht. Dazu steigt aber auch der Beitragssatz um 0,25 Prozent. Aber ganz sicher werden auch diese Leistungen nicht in jedem Fall reichen. Das Pflegegeld wird in drei Stufen bis 2012 erhöht.

Das sieht dann so aus: Für die Pflegestufe I gab es bisher 205 Euro, seit Juli 2008 sind es 215 Euro, ab 2010 gibt es 225 Euro und 2012 sind es 235 Euro. Innerhalb von vier Jahren eine Erhöhung von 30 Euro. Für die Pflegestufe II sieht es folgendermaßen aus, bisher 410 Euro, seit Juli 420 Euro, ab 2010 sind es 430 Euro, ab 2012 gibt es440 Euro. Das ist eine Erhöhung von 30 Euro. In der Pflegestufe III sind folgende Steigerungen vorgesehen: Bisher 665 Euro, seit Juli 675 Euro, ab 2010 gibt es 685 Euro, ab 2012 sind es 700 Euro. Das ist eine Erhöhung von sage und schreibe 35 Euro.

In der vollstationären Versorgung werden die Leistungen der Stufe III von heute 1432 Euro schrittweise auf 1550 Euro im Jahr 2012 und in Härtefällen der Stufe III von 1688 Euro auf 1918 Euro im Jahr 2012 erhöht.

Die ambulanten Sachleistungsbeträge werden wie folgt angehoben:

Pflegestufe            I                   II                  III

bisher                 384                921                1432

2008                  420                980                 1470

2010                  440               1040                1510

2012                  450               1100                1550

Alle Angaben in Euro.

Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich in Höhe von 1918 Euro bleibt, wie sie ist.

Diese Angaben stammen vom Bundesministerium für Gesundheit.

Die Pflegereform bringt noch weitaus mehr Veränderungen. Diese werden Thema eines weiteren Beitrages sein.

Bei allen Veränderungen und Erhöhungen sollten Sie beachten, dass mit einer jährlichen Inflationsrate zu rechnen ist. Bei angenommenen 2,5 % Inflation pro Jahr kann sich jeder selbst ausrechnen, was von der Erhöhung wirklich zu halten ist. Deshalb ist eine  private Vorsorge das A und O!

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