Versicherungen, Geld, Finanzen

7. August 2008

……. noch `ne neue Steuer !

Abgelegt unter: Allgemeines — Schlagwörter:, , , — admin @ 14:49

Sicher haben Sie schon in Ihrer Bank und auf verschiedenen Plakaten in der Öffentlichkeit von dieser neuen Abgeltungssteuer gelesen und sich gefragt, was soll das nun noch. Steuern müssen wir ja schon genug bezahlen, aber unsere Politiker lassen sich immer wieder etwas neues einfallen, um an unser sauer verdientes Geld zu kommen.
Dabei gibt es schon genügend Steuerarten, die dem Staat viel Geld einbringen. Von einer Vergnügungssteuer haben Sie sicherlich gehört. In ihr finden sich die Kinosteuer, die Glücksspielsteuer und die Tanzsteuer wieder. Oder denken Sie an die Biersteuer als eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter. Steuerpflichtig sind dabei die Brauereien und Importeure. Sie bringen etwa 800 Mio Euro in das Staatssäckel. Auch auf Sekt und Branntwein liegen Steuern, die über 2 Mrd Euro jährlich einbringen. Seit dem 18. Jahrhundert gehören Kaffeezölle zu den wichtigsten Zöllen überhaupt. Seit 1949 wird sie in Deutschland von den Importeueren und Röstern gezahlt, etwa 1Mrd Euro jährlich. Spielen Sie auch Lotto? 20% von jedem Einsatz bekommt der Staat. Haben Sie einen Hund, bezahlen Sie doch hoffentlich auch Hundesteuer? Bringt dem Staat etwa 200 Mio Euro im Jahr. Nicht zu vergessen die Hundehaftpflicht, die Sie haben sollten.  Das sind nur einige Beispiele von nicht so bekannten Steuern.

Dann haben wir noch die Mehrwertsteuer, die Lohnsteuer, die Versicherungssteuer, die KFZ-Steuer, die Mineralölsteuer, die Tabaksteuer, die …………… Es ließe sich immer so weiterführen. Und nun auch noch eine Abgeltungssteuer.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Quellensteuer wird direkt an der Quelle erhoben, aus der die Einkünfte fließen. In diesem Fall ist es das Kreditinstitut, bei dem das Vermögen verwaltet wird. Im Jahr 2009 wird die Abgeltungssteuer für Kapitalvermögen ( § 20 EStG) erhoben. Die bis jetzt gültige Kapitalertragssteuer fällt dann weg. Es wird also eine Steuer gegen eine andere eingetauscht. Ob Sie davon betroffen sind, sollten Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Versicherungsmakler erfragen.  Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt 25% plus Soli-Zuschlag plus eventuell Kirchensteuer, aber maximal 28%. Es gibt neue Freistellungsaufträge für den Sparerpauschbetrag. Er ersetzt den Sparerfreibetrag. Neu sind es bei Alleinstehenden 801 Euro, bei Ehepaaren 1602 Euro.

Warum aber das alles? Soll alles noch komplizierter werden?

Ziel der neuen Abgeltungssteuer soll eigentlich sein eine gerechtere Besteuerung, wobei einfache Regelungen und ein einheitliches Verfahren bei der Besteuerung bezweckt wird. Der Unterschied zwischen der Zinsabschlagsteuer und der Kapitalertragsteuer entfällt. Bisher wurden Zinsen mit 30% plus Solibeitrag und eventuell Kirchensteuer in der Zinsabschlagsteuer besteuert. Bei der Kapitalertragsteuer wurden Dividendenmit 20% oder 25% plus Solibeitrag plus eventuell Kirchensteuer veranschlagt. Das fällt nun weg. Beide Erträge werden gleich besteuert. Was das für jeden einzelnen Steuerzahler für Vor- oder Nachteile bringt, sollten Sie sich von einem Fachmann erklären lassen, z.B. dem Versicherungsmakler von Finanzprofit, oder eines anderen Finanzdienstleisters Ihres Vertrauens.

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