Versicherungen, Geld, Finanzen

3. September 2010

Krankenhauszusatzversicherung

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Sind sie privat oder gesetzlich versichert?

So lautet die erste Frage, wenn sie einen Arzt aufsuchen. Als Privatpatient hat man Anspruch auf eine Chefarztbehandlung und man kann sich die Klinik selbst aussuchen. Kassenpatienten werden in die nächstliegende Klinik überwiesen, wo ein Stationsarzt zuständig ist. Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung kann man sich in die “erste Klasse” einkaufen. Dies muß man sich als Kassenpatient aber leisten können und muß zudem bei Vertragsabschluss gesund sein! Auch das Eintrittsalter spielt eine entscheidende Rolle. Menschen bis zu 35 Jahren können mit niedrigeren Beitragssätzen und vollen Leistungen einsteigen.

Zusätzliche Leistungen können mit einer Ergänzungsversicherung mitversichert werden, z. B.

  1. Zahnersatz
  2. Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärem Aufenthalt
  3. Chefarztbehandlung
  4. Heilpraktiker
  5. Krankentagegeld
  6. Krankenhaustagegeld

Im Prinzip kann man sich als Kassenversicherter auch ohne Zusatzversicherung als “Privatpatient” aufnehmen lassen, doch das Risiko ist sehr hoch, dass man für die auftretenden Mehrkosten keinen Kostenträger durch eine abgeschlossene Zusatzversicherung hat.

Für Kinder kostet eine Zusatzversicherung unter 5 € im Monat, für Erwachsene ca. 20, 30, 40 € und mehr, je nach Alter.

Neue Herausforderungen für Versicherer

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Die Zunahme von Naturkatastrophen und vor allem das Ausmaß an Schäden lagen im ersten Halbjahr 2010 sehr hoch. In dieser Zeit wurden 440 Ereignisse registriert. Die wirtschaftlichen Schäden beliefen sich auf 70 Mrd. US-Dollar. Dies ist mehr als im gesamten Jahr 2009. Den Betroffenen kann mit innovativen Versicherungslösungen geholfen werden.

Die Munich Re erforscht seit mehr als drei Jahrzehnten die Folgen des Klimawandels, es wurde die umfangreichste Datenbank der Welt aufgebaut, um die damit verbundenen Risiken zu analysieren. Darin werden Daten über die Auswirkungen von Naturkatastrophen auf die einzelnen Volkswirtschaften, die Versicherungsbrache und die Bevölkerung dokumentiert.

Der chinesische Versicherungsmarkt ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Jedoch ist die Versicherungsdrichte und die Marktdurchdringung noch relativ gering. Gerade in den chinesischen Großstädten steigen die materiellen Werte und damit auch das Schadenpotenzial.  Da spielen Präventionsstrategien und der Risikotransfer eine wichtige Rolle, um die Belastungen für den Staat als “Risikoträger der letzten Instanz” nach solchen Katastrophen gering zu halten.

Naturkatastrophen wie Überflutungen, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Stürme uvm., die voraussichtlich durch die globale Klimaerwärmung zunehmen, stellen die Versicherungsbranche vor neue Herausforderungen.

30. August 2010

Patient Krankenkassen

Abgelegt unter: Allgemeines — Schlagwörter:, , — undine @ 09:44

Im Jahr zwei des Gesundheitsfonds wird das Geld knapp. Viele Krankenversicherte haben das zu spüren bekommen, indem sie einen Zusatzbeitrag zahlen mußten. Und es geht noch weiter, Gesundheitsminister Rösler will dieses Monster “Gesundheitsreform” mit weiteren Sparmaßnahmen bändigen. Davon betroffen sind Krankenhäuser, Krankenkassen, Apotheken, Hausärzte.

Viele Versicherte haben die Mitgliedschaft bei Krankenkassen mit Zusatzbeiträgen gekündigt. Davon betroffen sind vor allem die DAK, KKH-Allianz und die BKK Gesundheit. Dagegen konnten die Barmer GEK ein Plus von 69.000 Versicherten und die Techniker Krankenkasse sogar von 238.000 Versicherten verzeichnen. Die AOKen gewannen fast 511.000 Versicherte neu dazu – diese Kassen erheben keinen Zusatzbeitrag.

Viele Krankenkassen haben sich mit der Erhebung des Zusatzbeitrages eine bessere finanzielle Situation erhofft, dennoch bereitet er vielen Kassen Probleme, denn viele Versicherte kommen der Zahlung einfach nicht nach. Damit fehlen wichtige Einnahmen.  Nun sollen säumige Zusatzbeitrag-Zahler einen Säumniszuschlag von mindestes 30 Euro zahlen. Die Obergrenze für diesen Zuschlag soll bei einem Betrag von höchstens drei monatlichen Zusatzbeiträgen liegen. Diskutiert wird im Moment noch, welche Gruppe der Geringverdiener von der Zahlung zusätzlicher Beiträge ausgenommen wird.

Das marode gesetzliche Gesundheitssystem bestimmt schon seit Wochen und Monaten die Schlagzeilen. Beim Spitzenverband der Krankenkassen stoßen diese Regierungspläne auf Unverständnis.

Ab dem nächsten Jahr klettert der Beitragssatz von jetzt 14,9 auf 15,5 Prozent. Dies könnte für einige Kassen Entlastung bedeutenDiese Beiträge einzuklagen ist für die Kassen ein hoher und so ohne Zusatzbeitrag auskommen. Denkbar ist jedoch, das 2011 weitere Krankenkassen einen Zusatzbeitrag einführen.

17. August 2010

Girokonto

Abgelegt unter: Allgemeines — Schlagwörter:, — undine @ 15:02

Kaum zu glauben, dass viele gar nicht wissen, was sie für ihr Girokonto an Kontoführungsgebühren zahlen, doch gerade das sollte man wissen. Wenn man für sein Konto mehr als 80 Euro (inkl. Kreditkarte) im Jahr zahlt, ist ein Wechsel schon ratsam.

Nun haben in den letzten Jahren die Angebote der Direktbanken den Markt gewaltig in Bewegung gebracht. Diese Banken haben natürlich den vorteil, dass sie auf ein teures und personalintensives Filialnetz verzichten. Direktbanken wickeln ihre Geschäfte vorrangig online oder telefonisch ab, das spart Personalkosten und somit sind sie auch günstiger.

Dieser Konkurrenzdruck zwingt nun die Filialbanken, ihren Kunden ebenfalls Konten ohne monatliche Kontoführungsgebühren anzubieten. Aber man sollte dabei schon genau hinschauen, welche Bedingungen an ein kostenloses Konto geknüpft sind. Oftmals muss ein bestimmtes Mindesteinkommen auf das Konto eingehen.

Wenn man als Kunde sehr flexibel sein möchte und keinen Wert auf ein Filialnetz legt ist eine Direktbank genau das richtige.

5. April 2010

Allmähliche Einschränkung des Versicherungsschutzes in neuen Bedingungswerken

Abgelegt unter: Allgemeines — Schlagwörter:, , — admin @ 16:16

Studienplatzklagen führen zu exorbitanten Kostensteigerungen in der Rechtsschutzversicherung. Nach Mitteilung einzelner Rechtsschutzversicherungen werden regelmäßig bis zu 20 Universitäten gleichzeitig verklagt.

Aus den daraus resultierenden hohen Prozesskosten und der Tatsache, dass diese Streitigkeiten nur eine kleine Gruppe von Versicherten betrifft, schließen immer mehr Versicherer Streitigkeiten im Zusammenhang mit Studienplatzvergabe aus.

Weiterhin versichert bleiben jedoch bei vielen Versicherern im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechtsschutzes weiterhin Streitigkeiten, z.B. wegen einer nicht nachvollziehbaren Prüfungsentscheidung.

Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang das Bedingungswerk der jeweiligen Rechtsschutzversicherer genau zu studieren.

Mediation – Rechtsschutzversicherer bauen auf Streitschlichtungsverfahren

Abgelegt unter: Allgemeines,Rechtsschutz — Schlagwörter:, , , — admin @ 16:09

Beachtliche Erfolge verzeichnet das aus den USA stammende Mediationsverfahren, zu gut deutsch Schlichtungsverfahren, bei Streitigkeiten der Parteien z.B. im Familienrecht unter der Leitung eines Mediators.
Rechtssprechung im herkömmlichen Sinne erfolgt nicht. Es wird im Sinne der Mediation ein Weg für einen Kompromiss gesucht und gefunden. Das Recht wird besprochen, beide Parteien sollen dann den Weg für ihre individuellen Probleme finden.

Die Diskussion zu Mediationsverfahren erfuhr durch den Erlaß der europäischen Mediationsrichtlinie im Mai 2008 neuen Aufwind. Wichtige Fragen des Verhältnisses von Mediations- und Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten in Handels- und Zivilkonflikten werden in dieser Richtlinie geregelt. Ein nationales Mediationsgesetz wird noch in diesem Jahr als Referentenentwurf vorliegen.

Im Raum Niedersachsen sind mit mehr als 500 Modellprojekten in der Mediation Erfolgsquoten von 90% bei 75% der Fälle erzielt worden.
Gerichtsverfahren könnten vermieden oder abgekürzt werden. Mediation ist in allen Rechtsgebieten, wie Familien- und Sozialkonflikten, aber auch bei Arbeits- oder Finanzstreitigkeiten als Lösungsinstrument anwendbar. Beide Parteien werden in der Regel mit dem Ergebnis der Schlichtung zufrieden sein. Gewinner oder Verlierer wie in der klassischen Rechtssprechung gibt es nicht. Man hat sich geeinigt, ist einen Kompromiss eingegangen.

Die streitenden Parteien entscheiden selbst, ob für sie ein Gerichtsverfahren oder Mediation in Frage kommt. Ist nach aktiver und eigenverantwortlicher Aufarbeitung des Streitfalls mit Hilfe eines Konfliktmanagement im Sinne des unabhängigen Mediators keine Lösung in Sicht, können sie jederzeit entscheiden die Mediation abzubrechen und sich für ein Gerichtsverfahren entscheiden.

Im Interesse des Kunden wird Mediation als Rechts- und Serviceleistung als Zusatzbaustein in Rechtsschutzversicherungen eine große Rolle spielen.

Ideal Rechtsschutz – Spezialversicherer für Kunden ab 40

Die Ideal Versicherung – Spezialversicherer für Kunden der Altersgruppe ab 40. Lebensjahr, hat speziell für deren Bedürfnisse eine neue eigene Rechtsschutzversicherung entwickelt.

Bei Rechtsstreitigkeiten aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen oder geringfügiger Beschäftigung bietet die Privatrechtsschutzversicherung auch Sicherheit.

Zusatzbausteine gibt es für Verkehrsrechtschutz ebenso wie für noch voll Beschäftigte den Berufsrechtsschutz. So stehen verschiedene Kombinationen zur Verfügung.

1. Der Privat- und Wohnungsrechtschutz,
2. als Zusatzbaustein der Berufsrechtsschutz, oder
3. der Verkehrsrechtsschutz.

Es wird umfassender Schutz und unbegrenzter Deckungssumme bei einer Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro gewährt. Auf Reisen bis zu drei Monaten weltweit, ist der Kunde bei rechtlichen Streitigkeiten mit bis zu 100.000 Euro abgesichert. Es gibt Hilfe bei der Suche eines deutschsprachigen Anwalts Kostenübernahme für Übersetzungen.

Beliebig oft kann eine kostenlose telefonische Erstberatung zu allen Rechtsfragen genutzt werden. Unabhängige Anwälte stehen dafür rund um die Uhr zur Verfügung. Eine Beratung gibt es auch zu allen nicht versicherten oder nicht versicherbaren Bereichen.
Zudem erfolgt eine Vermittlung von Anwälten in Kundennähe eine sofortige Deckungszusage.

Kosten werden erstattet für Rechtsbeistand im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren bei Problemen mit der Anerkennung der Pflegestufe bei Eltern. Bei verminderter Mobilität des Versicherten werden die Kosten der Anwälte für Fahrten ins Pflegeheim oder Krankenhaus übernommen, Streitigkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung werden geklärt.

Die Leistungskomponente Internet –Vertragsrechtsschutz ist ebenfalls im Produkt enthalten. Die Unbegrenzten Möglichkeiten im Internet bieten vielfältigen Spielraum für Betrügereien, Ein Rechtsbeistand tut dann gut.

Rechte als Nebenkläger, weil man unbeteiligt Opfer einer Straftat wird, werden juristisch durchgesetzt – ohne Zusatzprämie.

Strafkautionen werden für bis zu 100.000 Euro als zinsloses Darlehen gestellt.
Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert, Ehe- oder Lebenspartner, eigene minderjährige Kinder sowie volljährige in der Erstausbildung, Enkelkinder – bei den Großeltern lebend, und auch allein stehende Elternteile mit ab Pflegestufe II.

2. März 2010

Erfolgreicher Krankenversicherer erweitert Angebot

Abgelegt unter: Allgemeines — Schlagwörter:, , — admin @ 09:05

Laut Mitteilung der ARAG Krankenversicherung – hat sich seit 2005 eine sechsstellige Anzahl von Versicherten für den Zahntarif DentalPro Z100 entschieden.

Der Zusatz-Zahntarif Z100 erhielt in vielen Rataings bisher Bestnoten. Dank des hochwertigen Leistungsumfanges stellt er das richtige, starke Angebot für die dringend notwendige Zusatzabsicherung der GKV-Versicherten dar. Sind doch gute Tarife in dem hart umkämpften Markt der Krankenzusatzversicherung
immer noch eine Seltenheit.

Weiterhin teilt die ARAG mit, nach 5 Jahren Beitragsstabilität zum 1. April 2010 ebenfalls eine Beitragsanpassung vornehmen zu müssen. Nur so kann der gewohnt hohe Qualitätsstandard bei den stetig steigenden Heilbehandlungskosten erhalten und garantiert werden.

Die Produktpalette des Z100 wird zudem mit dem neuen Tarif Z50/90 erweitert.
Damit bietet die ARAG einen einzigartigen Tarif am Markt: Ein 50 Prozent-Tarif, der auch die Zahnbehandlung erstattet.
Konkret: Ohne Vorleistung der GKV erstattet der Tarif 50 Prozent auf Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie.
Die Vorleistung der GKV eingeschlossen, ist sogar eine Gesamterstattung von bis zu 90 Prozent möglich.

9. Juli 2009

Eine Hypothek im Alter

Abgelegt unter: Allgemeines,Altersvorsorge — Schlagwörter:, , , — admin @ 16:01

Die Tatsache, dass die eigene Immobilie als Altersvorsorge gut geeignet ist, ist eigentlich weit bekannt. Im Alter mietfrei zu wohnen ist eine wesentliche Entlastung der eigenen finanziellen Situation.
So bleibt mehr von der Rente für die übrigen Ausgaben.

Es gibt aber auch eine andere Weise, wie mit einer eigenen Immobilie die finanzielle Situation im Alter verbessert werden kann. Das Prinzip hierfür lautet: umgekehrte Hypothek als Baufinanzierung.
Das Modell funktioniert so, dass der Hauseigentümer ein Bankdarlehen aufnimmt, das in Form einer Rente monatlich an den Hauseigentümer ausbezahlt wird. Dabei wird die Auszahlung bis zum 110. Lebensjahr garantiert. Der Grundbesitz wird dabei mit einer Hypothek bzw. Grundschuld belastet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Forderung der Bank dinglich durchgesetzt werden kann. Selbstverständlich ist dies keine klassische Baufinanzierung. Mit dem Begriff Baufinanzierung sind aber oft Finanzierungen gemeint, die durch Beleihung von Immobilien zustande kommen.

Bei einer umgekehrten Hypothek als Baufinanzierung muss der Eigentümer mindestens 60 Jahre alt sein. Des Weiteren darf die Immobilie keine valutierenden Vorlasten besitzen, d.h. alle bestehenden Hypotheken, die auf der Immobilie lasten, müssen zum Zeitpunkt der neuen Baufinanzierung zurückgeführt worden sein. Das Mindestalter von 60 Jahren darf nicht unterschritten werden, da die Banken oft intern bis 95 Jahre kalkulieren und damit die Gesamtlaufzeit einer Baufinanzierung intern festlegen. Das Risiko der Bank besteht hauptsächlich darin, dass der Verkäufer bzw. der Baufinanzierer länger als 95 Jahre lebt.
In der Gesamtheit aller Baufinanzierungen ist dieses Risiko kalkulierbar. Während der Verrentung der Hypothek muss der Hauseigentümer lediglich die Zinsen an die Bank zurückbezahlen. Die komplette Rückführung des ausgezahlten Betrages muss erst mit dem Tod des Kreditnehmers erfolgen. Die Banken spekulieren dabei auf den Verkauf der Immobilie durch die Erben. Die Verwertung aus eigener Kraft wollen die meisten Banken vermeiden. Selbstverständlich kann der Kreditnehmer sein Darlehen jederzeit vollständig zurückführen. Die Rückführung ist bei den meisten Banken auch ohne Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Diese Art der Baufinanzierung ist auch unter dem Begriff Förder-Immobilienrente bekannt.

7. Oktober 2008

Pflegebedürftig – und nun?

Abgelegt unter: Allgemeines — Schlagwörter:, — admin @ 09:26

Für die meisten Menschen ist das Wort “Pflegebedürftig” ein Unwort. Pflegebedürftig werden nur alte Menschen, und in dem Alter, meinen sie, bin ich noch lange nicht. Was ist aber, wenn durch Krankheit oder Unfall eine Pflegebedürftigkeit eintritt? Ich bin ja gesetzlich pflegeversichert, werden viele antworten. Das ist richtig! Aber was bezahlt die gesetzliche Pflegeversicherung? Im Pflegefall übernimmt sie nur einen Teil der Kosten. Deshalb ist eine private Zusatzversicherung sehr empfehlenswert. Oft genug wird über Notlagen von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen berichtet. Die private Pflegeversicherung bietet Betroffenen und deren Angehörige eine verläßliche Entlastung und Unterstützung im Pflegefall, denn im Ernstfall können Kinder und sogar Enkelkinder mit ihrem Vermögen für die anfallenden Kosten zur Kasse gebeten werden. Durch die Kürzungen im Gesundheitssystem ist mit hohen Zuzahlungen zu rechnen.

Was bringt eine private Pflegezusatzversicherung?

Hier einige Punkte, die für Sie vielleicht von Bedeutung sind: Es besteht lebenslanger Versicherungsschutz, auch im Ausland. Es gibt garantierte Beiträge und im Leistungsfall eine schnelle Bearbeitung. Es ist möglich, bis zum 75. Lebensjahr dieser Versicherung beizutreten.

Focus Money (07/2004) schreibt dazu:

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundversicherung garantiert, belohnt der Staat die private Zusatzvorsorge: Versicherte der Jahrgänge 1958 und Jüngere können bis zu 184 Euro Beitrag pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Wer sich für eine  private Pflegeversicherung entscheidet, sollte unbedingt die Angebote vergleichen. Wie bei allen Versicherungen, gibt es Unterschiede im Beitrag und in der Leistung. Denken Sie daran! Wie bei allen Käufen heißt es: Billig gekauft ist immer zweimal gekauft. Nur ist es bei Versicherungen nicht ganz so einfach. Manchmal merkt man es erst dann, wenn es zu spät ist.

Gut informierte Leser könnten nun sagen: Aber der Bundestag hat doch einer Reform der Pflegeversicherung zugestimmt. Das ist richtig! Seit dem 1. Juli 2008 ist das “Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung”  in Kraft. Diese Reform bringt spürbare und konkrete Erleichterungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte. Die Leistungen im häuslichen Pflegebereich und auch für demenziell Erkrankte im stationären Bereich werden schrittweise erhöht. Dazu steigt aber auch der Beitragssatz um 0,25 Prozent. Aber ganz sicher werden auch diese Leistungen nicht in jedem Fall reichen. Das Pflegegeld wird in drei Stufen bis 2012 erhöht.

Das sieht dann so aus: Für die Pflegestufe I gab es bisher 205 Euro, seit Juli 2008 sind es 215 Euro, ab 2010 gibt es 225 Euro und 2012 sind es 235 Euro. Innerhalb von vier Jahren eine Erhöhung von 30 Euro. Für die Pflegestufe II sieht es folgendermaßen aus, bisher 410 Euro, seit Juli 420 Euro, ab 2010 sind es 430 Euro, ab 2012 gibt es440 Euro. Das ist eine Erhöhung von 30 Euro. In der Pflegestufe III sind folgende Steigerungen vorgesehen: Bisher 665 Euro, seit Juli 675 Euro, ab 2010 gibt es 685 Euro, ab 2012 sind es 700 Euro. Das ist eine Erhöhung von sage und schreibe 35 Euro.

In der vollstationären Versorgung werden die Leistungen der Stufe III von heute 1432 Euro schrittweise auf 1550 Euro im Jahr 2012 und in Härtefällen der Stufe III von 1688 Euro auf 1918 Euro im Jahr 2012 erhöht.

Die ambulanten Sachleistungsbeträge werden wie folgt angehoben:

Pflegestufe            I                   II                  III

bisher                 384                921                1432

2008                  420                980                 1470

2010                  440               1040                1510

2012                  450               1100                1550

Alle Angaben in Euro.

Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich in Höhe von 1918 Euro bleibt, wie sie ist.

Diese Angaben stammen vom Bundesministerium für Gesundheit.

Die Pflegereform bringt noch weitaus mehr Veränderungen. Diese werden Thema eines weiteren Beitrages sein.

Bei allen Veränderungen und Erhöhungen sollten Sie beachten, dass mit einer jährlichen Inflationsrate zu rechnen ist. Bei angenommenen 2,5 % Inflation pro Jahr kann sich jeder selbst ausrechnen, was von der Erhöhung wirklich zu halten ist. Deshalb ist eine  private Vorsorge das A und O!

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