Basistarif der PKV

Autor undine , 2011, Artikel in Kategorie Allgemeines No Comments

Die PKV ist seit dem 01. Januar 2009 gesetzlich verpflichtet worden, einen brancheneinheitlichen Basistarif anzubieten, welcher sich sehr deutlich von den anderen PKV-Produkten unterscheidet. Er ist ein gesetzlich definiertes Produkt, dass mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Allerdings besteht kein hochwertiger Versicherungsschutz, wie er bei der Privaten Krankenversicherung üblich ist. Der Basistarif ist zudem immer an die gesetzlichen Vorgaben geknüpft, d.h. wenn Leistungen gekürzt werden, gilt das auch für den Basistarif. Das kommt der GKV schon sehr nahe und doch unterscheidet sich dieser Tarif in der Höhe des Beitrages.

In der GKV richtet sich der Beitrag immer nach der Höhe des Einkommens – also höheres Einkommen bedeutet höherer Beitrag. Beim Basistarif ist die Höhe des Beitrages abhängig von den jeweils versicherten Leistungen, vom Eintrittsalter und vom Geschlecht. Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn spielen beim Basistarif keine Rolle. Die sonst üblich von der PKV erhobenen Risikozuschläge fallen weg. Tendenziell versichern sich daher eher alte und kranke Versicherte, die viele Gesundheitsleistungen benötigen. Diese müssen jedoch von allen bezahlt werden. Der Basistarif entpuppt sich als teurer Tarif, welcher sogar höher ist als die echten PKV-Tarife. Der Basistarif darf allerdings die maximale Beitragshöhe nicht überschreiten, das wurde vom Gesetzgeber vorgegeben.

Weiterhin zahlt im Basistarif jeder Versicherte seinen eigenen Beitrag. Das bedeutet, dass ein Ehepaar stets zwei Beiträge zahlt (begrenzt auf den Höchtstbetrag). Auch Kinder und Jugendliche zahlen gesonderte Beiträge. In der GKV sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert.

Bei dem Basistarif handelt es sich ganz und gar nicht um ein “Privatversicherungs-Schnäppchen”. Denn durch die vielen gesetzlichen Vorgaben müssen viele Versicherte den Höchstbeitrag zahlen. Er ist eine Versicherung nach dem Modell der GKV unter dem Dach der PKV.

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Die klassische Lebensversicherung rückt immer mehr in den Mittelpunkt der Berichterstattung aus Rundfunk und Fernsehen und das nicht zuletzt, da die Zinsen an den Kapitalmärkten so niedrig sind wie schon lange nicht. Man kann sich schon mal die Frage stellen, wie lange die Lebensversicherer noch in der Lage sind, die Zinsgarantie für bestehende Verträge zu erwirtschaften. Wer neu einen Vertrag abschließt, erhält schon einen deutlich niedrigeren Garantiezins. Ist also eine Investition in eine klassische Lebensversicherung noch lohnenswert?

Hier 5 Gründe, sich für eine klassische Lebensversicherung zu entscheiden:

Bei der klassischen Lebensversicherung steht immer die Sicherheit der zugesagten Leistungen im Vordergrund, also das Geld der Kunden wird in risikoarme festverzinsliche Papiere angelegt.

Der Versicherer garantiert seinem Kunden jährlich eine Mindestverzinsung der eingezahlten Sparanteile. In guten wie in schlechten Kapitalmarktjahren wird diese über die gesamte Laufzeit gutgeschrieben. Auch an den Überschüssen wird der Kunde beteiligt, die er mit seinen Beiträgen erwirtschaftet. Diese Anteile fließen jährlich in sein Guthaben, werden mit verzinst und gelten als sicher.

Der Versicherer orientiert sich vorrangig an den Kriterien Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung. Die gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Bestimmungen, wie z. B. das Versicherungs-aufsichtsgesetz oder die Anlageverordnung, sind besonders streng. Die Versicherer dürfen nur begrenzt in Aktien investieren, keine Anleihen versichern und auch nur max. 5 % ihrer Anlagen auf einen Schuldner vereinen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist verantwortlich für die Beaufsichtigung der Versicherer. Dabei steht im Vordergrund, dass die Verpflichtungen, die in den Verträgen abgeschlossen wurden, auch erfüllt werden.

Zur Abfederung vorübergehender Marktschwächen verfügen die Lebensversicherer über professionelle Mittel.  Sollte also der Lebensversicherer in eine Schieflage geraten, ist das Geld des Kunden immer noch sicher, da die Sparanteile inkl. Zinsen und Überschüssen im Sicherungsvermögen der Versicherer getrennt vom übrigen Unternehmensvermögen angelegt werden. Somit sind sie vor Angriffen anderer Gläubiger sicher.

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Bei der HELVETIA wird es tierisch. Das Produkt mit dem Namen “PetCare” beinhaltet stationäre Heilbehandlung sowie Ersatz von Operationskosten. Weiterhin gibt es auch einen Auslandsschutz. Doch in diesem Segment tummeln sich noch andere Marktführer wie AGILA, die UELZENER und die AXA Tier-Partner. Versicherer sollten jedoch hohe Selbstbeteiligungen und gedeckelte Versicherungssummen dem Kunden deutlich machen, um sich vor Haftung zu schützen.

Auch online informiert die HELVETIA-Versicherung ihre Kunden über Alltagsrisiken für Hunde und Katzen. Auf ihrer neuen Website www.helvetia-petcare.de kann der Besucher über eine Google-Suchfunktion den nächsten Tierarzt finden. Auf der Startseite wird man mit Bildergeschichten empfangen und im “Haustiertipp des Monats” werden passend zur Jahreszeit Tipps und Hinweise für ein gesundes Hunde- und Katzenleben angeboten. Die Seite bietet weiterhin dem Kunden alle Informationen zur Tierkrankenversicherung.

Die ELVIA bietet neuerdings den “Hunde-Reiseschutz” an. So können Kosten aufgrund einer Erkrankung des Vierbeiners vor oder während einer Reise abgesichert werden. Das neue Produkt beinhaltet Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Reise-Krankenversicherung für Hunde. Die ELVIA schätzt ein, dass ca. 42 % der Hundebesitzer ihr Tier mit in den Urlaub nehmen, doch nur 12 % eine spezielle Tierversicherung abschließen.

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OnlinevergleichIn der heutigen Gesellschaft werden die Themen Tod und Bestattung weitgehend verdrängt. Sterben muss ich auch, aber erstmal sind die anderen dran, denken sich die meisten. Ich lebe heute, um meine Beerdigung kümmern sich andere, so ist die Meinung vieler. Seit dem Jahr 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Das bedeutet, verfügt der Verstorbene nicht über ausreichende Mittel, um zumindest günstig beerdigt zu werden, müssen die Verwandten einspringen, sofern keine Sterbegeldvorsorge besteht.

Ein Sterbegeldvorsorge Vergleich ist daher für alle wichtig, die ihre Angehörigen nicht mit den Kosten der Beerdigung belasten möchten. Ein plötzlicher Tod kann jeden Treffen, auch sehr junge Menschen. Dennoch beschäftigen sich viele Menschen erst ab dem 45 Lebensjahr mit ihrem Ableben. Jeder möchte sich gut und günstig versichern, nicht nur in der Sterbegeldvorsorge. Doch auch hier ist eine nähere Beschäftigung mit dieser Versicherungsform notwendig. Darauf spezialisierte Seiten im Internet geben einen guten Überblick über die verschiedenen Angebote der Gesellschaften.

Vor der Suche nach der passenden Sterbegeldvorsorge, sollten die Kunden einige Kriterien festlegen. Beispielsweise sollte die Versicherung günstig in ihren Beiträgen sein und keine Gesundheitsfragen stellen. Damit sind schon zwei der wichtigsten Punkte für den Sterbegeldvorsorge Vergleich festgelegt. Darüber hinaus sollte die Gesellschaft gut erreichbar sein und ein transparentes Angebot vorlegen. Wird eine aufwendige Beerdigung gewünscht, werden dafür selbstverständlich höhere Kosten fällig, als für eine anonyme Urnenbestattung.

Wer sich über die Kosten einer Beerdigung im Unklaren ist, sollte sich bei einem Bestatter über die üblichen Preise der verschieden Bestattungsformen informieren. Mit diesen Werten lässt sich ein Sterbegeldvorsorge Vergleich besser durchführen, da die benötige Summe in etwa feststeht. Ist dann erstmal eine passende Assekuranz gefunden, sollte nicht mit dem Abschluss gezögert werden. Die Beiträge sind nicht übermäßig hoch und man ist sich sicher, nach seinem Tod keine Belastung für seine Angehörigen darzustellen.

Als Fazit lässt sich feststellen, dass ein Sterbegeldvorsorge Vergleich im Internet problemlos durchzuführen ist und der Abschluss schnell und sicher ist. Günstig soll die Sterbegeldvorsorge sein, und ebenfalls sollten die Angehörigen von dieser Versicherung informiert werden. Nach dem Tod werden die Beerdigungskosten bezahlt und über den Verstorbenen fällt kein schlechtes Wort, zumindest was die Sterbegeldvorsorge betrifft.

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Onlinevergleich GlasversicherungIn der Glasversicherung gibt es 3 verschiedene Kategorien:

  • selbständige Glasversicherungen
  • Annexverträge zu Wohngebäuden
  • Hausratversicherungen

Auch unterscheidet man die Verträge zur Gebäudeverglasung von der Mobiliarverglasung. Selbständige Glasversicherungen gehen weit über den Leistungsumfang von Annexverträgen hinaus. Zum Versicherungsort gehören das versicherte Gebäude und zur Wohnung gehörende Räume. Sollten sich noch andere Gebäude auf dem Grundstück befinden (Gewächshaus, Gartenhaus) müssen diese extra versichert werden. Wenn Altverträge noch vorhanden sind, wäre eine Prüfung sinnvoll, da Glaskeramik als “behandeltes Glas” zu sonstigen Sachen zählt, die nicht mitversichert sind.

In den heutigen Policen der Glasversicherung gibt es folgende Leistungsunterschiede:

Einige Anbieter versichern das Cerankochfeld mit der dazugehörigen Technik, wenn ein Austausch einzelner Teile nicht möglich ist. Die Versicherungen begründen es damit, dass die Technik nicht Teil der Verglasung ist und somit ohne gesonderte Vereinbarung nicht zum Glasrisiko gehört. Gleiches gilt auch für Spiegelschränke. Sollte dieser durch das Entfernen einer zerbrochenen Verglasung beschädigt werden, liegt bei einigen Versicherungen ein Versicherungsschutz vor.

Grundsätzlich gibt es in der Glasversicherung keine Geldleistung, sondern beschädigte Teile werden ersetzt. Ausnahmen gelten nur in Einzelfällen, wenn z.B. ein Glas erst importiert werden muss, da gleichwertiger Ersatz vor Ort nicht möglich ist.

Kunden sollten das wissen, bevor sie auf eigene Faust eine versicherte Verglasung austauschen und damit Anspruch auf Erstattung verlieren.

Ein Vergleich unter den Glasversicherungen lohnt sich auf jeden Fall, da neben Preisunterschieden auch große Unterschiede im Versicherungsumfang vorhanden sind.

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Onlinevergleich Private HaftpflichtIn der Privathaftpflichtversicherung ist zunehmend der Trend zu erkennen, dass nicht nur die Existenz gefährdende Risiken eingeschlossen werden, sondern auch solche, die in der Regel nicht unter Versicherungsschutz fallen, z. B. Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen oder Schäden durch minderjährige Kinder bei fehlender Aufsichtspflicht. Dieser verschärfte  Wettbewerb unter den Anbietern führt dazu, dass auch selbstverständliche Leistungen gesondert aufgeführt werden.

In der Privathaftpflichtversicherung gibt es weitere Leistungsbausteine, wie z.B.

  • entgeltliche Betreuung von Kindern (Tagesmutter, Babysitter)
  • Deckung für Forderungsausfall
  • Mitversicherung von Mietsachschäden am Mobilar bzw. Inventar in Hotels bzw. Ferienwohnungen
  • Mallorca-Deckung
  • Schäden im Zusammenhang mit berufspraktischem Unterricht
  • Schäden an ausgeliehenen medizinischen Geräten

Jede Privathaftpflicht schließt auch Versicherungsschutz für minderjährige Kinder mit ein. Der Versicherer ist jedoch leistungsfrei, wenn ein Kind unter 7 Jahre ist – im Straßenverkehr gilt unter 10 Jahren  – und die Erziehungspflicht der Eltern verletzt wurde. Gerade im Freundes- und Bekanntenkreis treten Schäden durch deliktunfähige Kinder auf.  Eine Mitversicherung macht daher schon Sinn, um sich für einen Schadenfall abzusichern.

Aber die Klauseln zur Deliktsunfähigkeit unterscheiden sich teilweise voneinander.  So sind Selbstbehalte nicht außergewöhlich und eine  Mitschuld des Geschädigten wird oft angerechnet. Es ist auch zu beachten, dass Kinder über 10 Jahren als deliktunfähig zählen, wenn die geistige Reife zum Verstehen einer Situation nicht gegeben ist oder es handelt sich um ein geistig behindertes Kind.  Versicherungsmakler bieten hierzu spezielle Privathaftpflichtversicherung-Policen.

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Eine Pferdehaftversicherung ist gerade für den nicht gewerblichen Besitz von Pferden, Kleinpferden, Ponys, Eseln und Maultieren eine notwendige Absicherung.

Typische Haftpflichtfälle sind z.B.

  • Pferd bricht aus der Koppel aus
  • Pferd scheut und beißt oder rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall  (es entsteht Personenschaden, Nutzungsausfall für’s Kfz, Schmerzensgeld, Regressansprüche an Sozialversicherungsträger)
  • entstandener Flurschaden beim Ausritt mit mangelnder Reiterfahrung oder als Folge von Springübungen
  • Personenschäden durch Sturz vom Pferd bei Geländeritt im Winter
  • Sachschäden am gemieteten Pferdeanhänger oder Pferdebox durch ein randalierendes Pferd

Wer anderen Personen durch ein privat gehaltenes Pferd einen Schaden zufügt (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden) haftet nach dem BGB. Es wird jedoch eine Mitschuld des Geschädigten im Einzelfall geprüft. Im Falle einer finanziellen Forderung des Geschädigten kann man sich mit einer Pferdehaftversicherung absichern. Wer natürlich dem Pferd am Schweif zieht, muss sich nicht wundern, wenn dieses ausschlägt. In diesem Fall würde die Versicherung nicht zahlen.

Auch bei einer gelegentlichen Benutzung von Pferden ist ein Versicherungsschutz notwendig.

Auch für den Privatbesitz von Hunden sollte eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Es gibt die Selbständige Hundehalterhaftpflicht oder in Verbindung mit einer Privathaftpflilchtversicherung. In Deutschland leben nach allgemeinen Schätzungen etwa 5 Millionen Hunde.

Typische Haftpflichtfälle sind neben normalen Sachschäden vor allem Personenschäden.

Jeder Hundebesitzer sollte eine Hundehaftpflichtversicherung besitzen.

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Bei vielen Gesellschaften ist im Bereich Krankenversicherung eine ordentliche Kündigung nur noch bis 30.09.2010 möglich. Tarife, die unmittelbar mit der Versicherungspflicht zu tun haben, können ohne Bedenken gekündigt werden. Die Kündigung einer Kranken-Voll ist gem. § 205 Abs. 6 VVG und § 13 Abs. 7 MB/KK 2009 unwirksam, wenn keine Nachfolgebescheinigung vorgelegt wird. Es ist wichtig, das Kündigungen der Hauptversicherung sowie der Pflegepflicht unkompliziert sind. Zusatzversicherungen, wie z.B. Tagegelder und/oder Zahntarife, die einen eigenständigen Baustein darstellen, sollten nicht gekündigt werden.

Wichtige Zahlen für 2011

  • alte Bemessungsgrenze:       49.950 €         4.162,50 €
  • neue Bemessungsgrenze:     44.550 €         3.712,50

Weiterhin sind Neuerungen auf Grund des neuen GKV-Finanzierungsgesetz zu beachten. Mit folgenden Neuerungen soll der Eintritt in die Private Krankenversicherung erleichtert werden:

So kann ein Arbeitnehmer, wenn sein Einkommen über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt, wieder früher in die PKV wechseln, d.h. er kann sich zum Januar des Folgejahres privat versichern.

Die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung steigen von 14,9 % auf 15,5 %. Gerade die Selbständigen sind hiervon betroffen. Auch die Zusatzprämie wird weiter steigen. Es ist damit zu rechnen, dass im nächsten Jahr alle Kassen einen Zusatzbeitrag erheben werden.

Die Regierung behauptet, dass die Gesundheitsreform 2011 fair, stabil und vor allem transparent gestaltet werden soll. Es soll erreicht werden, dass unser Gesundheitssystem auf Dauer eine Perspektive hat. Weiterhin wird behauptet, dass der Sozialausgleich in der GKV

  • gerecht ist
  • von einem “Schätzerkreis” für das Folgejahr prognostiziert wird,
  • durch Steuermittel finanziert wird
  • die Voraussetzungen für eine finanzielle Stabilität sowie einen funktionierenden Wettbewerb unter den Kassen schaffen soll.

Die Rahmenbedingungen für die PKV werden also durch das GKV-Finanzierungsgesetz deutlich verbessert.

Nur in der Privaten Krankenversicherung hat man eine Leistungsgarantie und muß keine Leistungskürzungen befürchten. Auch die Beitragssätze verdeutlichen: vom Höchstsatz in der GKV zum Beitrag in der PKV liegt hier oft eine Differenz von mehr als 200 €.

Im Alter hat der Kunde einer PKV die Möglichkeit, sich mit dem Basistarif so zu versichern wie in der GKV – gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass der Kunde alle angesammelten Rückstellungen auf den Tarif übertragen bekommt. Es handelt sich hierbei nicht selten von über 500 € monatlich.

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Schon viele Koalitionen haben sich an der Gesundheitsreform die Zähne ausgebissen. doch wie heißt es so schön, was lange währt wird gut. Die jetzige Koalition hat nun ihr Konzept vorgelgt, darin werden die Beiträge im kommenden Jahr von 14,9 auf 15,5 Prozent ansteigen und die Krankenkassen können Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben.

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung sieht es nicht besser aus, hier droht eine Beitragsexplosion, dass ergab eine jüngst präsentierte Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (PKV).  Ob man von einer Beitragsexplosion sprechen kann sei dahingestellt, auf jeden Fall werden die Prämien für die Pflegepflichtversicherung in naher Zukunft steigen. Denn auch die Pflegeversicherung hat erhebliche finanzielle Probleme, die ohne eine radikale Reform nicht zu lösen sind. Eine  private Pflegevorsorge wird also immer wichtiger. Man braucht sich nur einmal die demografische Entwicklung anschauen, die Lebenserwartung der Deutschen stieg auf ein Rekordhoch. Ein Festhalten an der jetzigen Umlagefinanzierung stürzt uns weiter in tiefrote Zahlen.

Die jetzige Regierung hat sich nun in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die gesetzliche Pflegeversicherung mit einer Kapitaldeckung zu ergänzen. Taten müssen jetzt nur folgen, bemerkte Dr. Gerd Benner, Pressesprecher der Debeka Lebensversicherung. Nun soll die Pflegeversicherung nicht völlig umstrukturiert werden, das ist nicht das Ziel. die Kapitaldeckung soll lediglich als zweite Säule neben das Umlageverfahren gestellt werden. Hier eröffnet sich für die Private Krankenversicherung ein vielversprechendes Geschäftsfeld. Thomas Michels, Vorstand der AXA Krankenversicherung, verweist auf die Erfahrung der PKV mit kapitalgedeckter Pflegevorsorge.

Die Koalition hat noch nicht endgültig darüber entschieden, wie die Pflegevesicherung zukünftig ausgestaltet werden soll. Noch sind die Fronten verhärtet und zu einer durchgreifenden Reform im Pflegebereich kann man wohl erst im nächsten Jahr rechnen. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes summierten sich die Gesundheitsausgaben in Deutschland 2008 auf insgesamt 263,2 Milliarden Euro. Die Tendenz ist steigend.

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Versicherungsschutz für Auswanderer

Autor undine , 2010, Artikel in Kategorie Allgemeines No Comments

Jede Woche läuft im Fernsehen eine Auswanderer-Sendung. Sie zeigen auf, dass immer mehr Menschen ihre Heimat verlassen. Ein Trend, der in der heutigen globalisierten Welt kaum noch aufzuhalten ist. Die Gründe dafür sind verschieden, bei manch einem erfordert es ser Job, eine Tätigkeit im Ausland aufzunehmen und mit der ganzen Familie tausende Kilometer weit wegzuziehen, Studenten suchen sich einen Praktikumsplatz im Ausland und einige Rentner möchten ihren Lebensabend in wärmeren Ländern verbringen. Was viele dabei allerdings ganz vergessen, ist die soziale Absicherung im Ausland. Hier kommt der Makler in’s Spiel, er kann den Kunden auf diese Lücken hinweisen und gleichzeitig Alternativen aufzeigen. Das kommt beim Kunden gut an und außerdem kann er sie somit auf lange Zeit binden.

Besinders hoher Beratungsbedarf besteht beim Thema Krankenversicherung, denn vielen Auswanderern ist nicht klar, dass die normale Reisekrankenversicherung keinen Schutz für längere Zeit bietet, sondern nur für 6 Wochen. Wenn man also die Absicht hat, für lange Zeit ins Ausland zu gehen, genötigt man eine spezielle private Auslandskrankenversicherung, wobei hier das Höchstaufnahmealter bei 65 Jahren liegt.

Man sollte aber zuerst abklären, ob in dem jeweiligen Land überhaupt eine Sozialversicherungspflicht besteht, wenn man seinen Wohnsiczt in Deutschland gänzlich aufgibt und ob es zwischen Deutschland und dem Auswandererland ein Sozialversicherungsabkommen gibt. Doch aufgepaßt, gerade in Ländern mit einem nationalen Gesundheitsdienst klafft die Lücke zum Versorgungsniveau in Deutschland gewaltig auseinander.

Auch bei der Arbeitslosenversicherung gibt es Beratungsbedarf für den Makler. In Deutschland bekommt man nur Unterstützung, wenn man zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens 1 Jahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Wenn der Auswanderer jetzt länger als 2 Jahre im Ausland verweilt, riskiert er seinen Schutz, vor allem außerhalt der EU und fällt schließlich am Ende in Hartz IV. In diesem Fall ist es ratsam, eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen.

Weiterhin sollten Auswanderungswillige mit ihrem Finanzberater prüfen, ob es bei Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen für bestimmte Staaten Ausschlüsse gibt oder evtl. Klauseln enthalten sind, dass eine Berufsunfähigkeit oder ein Todesfall nur von einem deutschen Arzt bestätigt werden darf.

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