Private Pflegevorsorge

Autor undine , 2010, Artikel in Kategorie Altersvorsorge No Comments

Wer ist für die Absicherung im Pflegefall in erster Linie verantwortlich? Der Staat – mit der gesetzlichen Pflegeversicherung, oder jeder selbst mit einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung.

Eigentlich sollte inzwischen jeder Bürger begriffen haben, dass es unbedingt nötig ist, sich privat um eine zu kümmern. die Tatsache, dass viele Bürger sich diese nicht leisten können, sorgt dafür, dass der Bürger sich mit dem Thema private Pflegevorsorge allein gelassen fühlt.

Nur 12 % der Bürger haben bisher privat für den Pflegefall vorgesorgt. Die Umfrage des Institutes für Demoskopie Allensbach aus dem Jahr 2009 zeigt,

  1. wer weniger verdient (unter 2.000 Euro), immerhin 42, sagen Vorsorge ist Sache des Staates, nur 26 sehen die Notwendigkeit der privaten Vorsorge. Da sollte die Tatsache des sich “nicht leisten können” eine wichtige Rolle spielen.
  2. Bei Verdiensten bis 3.000 Euro sagen nur 34 der Befragten, ist Sache des Staates, 42 sehen, wie wichtig die private Vorsorge ist.
  3. Ab 3.000 und mehr Euro Verdienst sind 55 der Meinung, es muß über die Grundversorgung hinaus eine private Absicherng sein. 21 sehen das anders.

Jedoch fühlen sich nur 10 % der gesetzlichen Pflegeversicherten ausreichend abgesichert.

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Altersvorsorge

Autor undine , 2010, Artikel in Kategorie Altersvorsorge No Comments

Jedem sollte inzwischen bewusst sein, dass es ohne eine private Altersvorsorge nicht mehr geht. Das wichtigste dabei ist, welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung und was kommt am Ende dabei raus. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Altersvorsorge.  Dabei ist entscheidend, wann man in Rente geht, denn eines ist klar, je eher man damit beginnt um so höher die spätere Rente.

Bei der RiesterRente werden während der berufstätigen Zeit Beiträge in eine private Altersvorsorge (wie z.B. private Rentenversicherung) eingezahlt und der Staat fördert dies durch pauschale Zulagen. Bei bestimmten Voraussetzungen erhalten diese Produkte vom Staat ein “Riesterzertifikat” – was aber nichts über die Qualität des Produktes aussagt, Da heißt es nur vergleichen! Die Kapitalerträge bleiben in der Zeit des Ansparens steuerfrei, die ausgezahlte Rente wird jedoch versteuert.

Wenn man sich für Aktien bzw. Fonds entscheidet ist zu  sagen, dass man mit dieser Form der vorsorge vorsichtig sein sollte, zumindest sollte man sich mit Aktien auskennen und auch nur einen Teil in Aktien investieren. Auf lange Sicht gesehen bringen Aktien mehr Rendite als Privatrenten oder Lebensversicherungen – doch dafür ist das Risiko auch höher.

Bei der RürupRente gibt es zwei Möglichkeiten – entweder man zahlt monatlich einen festen Beitrag oder einmalig am Jahresende, je nach den finanziellen Möglichkeiten. Die Auszahlung der Rente beginnt mit dem 65. Lebensjahr. Besonders attraktiv ist diese Form des Sparens für Unternehmer, da sie hohe Steuervorteile bietet.

Für welche Form des Sparens man sich auch entscheidet, wichtig ist rechtzeitig vorzusorgen, damit man den Ruhestand genießen kann.

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Allianz Renditechancen

Autor undine , 2010, Artikel in Kategorie Altersvorsorge 1 Comment

Kein anderer Versicherer bietet Kunden ein Produkt für die RiesterRente als einmaliges Garantiekonzept. Index Select gibt es seit Januar 2010.

Im Blickpunkt der Kunden stehen seit der Finanzkrise Produkte, die Rendieten und Sicherheit bieten. Die private Altersvorsorge soll Gewinn bringen und das eingesetzte Kapital muß sicher sein. Seit 2007 wurde bei der Allianz Leben Garantiekonzept Index-Select mit großem Erfolg eingesetzt. Bei einigen Vorsorgeversicherungen wird das Konzept schon verkauft, nun ist es auch bei der Riester Rente angekommen.

Der Kunde provitiert dabei vom Aktienindex Dow Jons Euro Stoxx, dessen jährliche Rendite derzeit 4 % beträgt. Diese 4 % werden seinem Jahresgewinn zugerechnet, der nicht mehr verloren gehen kann. Bleiben die Börsenjahre konstant, können bei 12 Jahren Laufzeit also 48 % Gewinn als sicher gelten. Ein negatives Börsenjahr bringt keinen Jahresgewinn, aber der Kunde erleidet keine Verluste. Garantiert werden ihm zum Ende der Aufschubdauer und im Todesfall seine eingezahlten Beiträge. Der Kunde entscheidet zu Beginn des Indexjahres, ob er weiter am Aktienindex teilnimmt, oder lieber die sichere Verzinsung wählen möchte.

Die deutlichen Wachstumschancen zeigen für die Jahre von 1988 bis 2001 mit einer jährlichen Rendite von 7,56 %. In den Jahren 1996 bis 2009 waren immerhin noch 5,81 % möglich. Der Kunde genießt sämtliche Vorteile der Riester-Rente, bekommt auch die staatlichen Zulagen, sie ist Hartz IV sicher. Er bekommt eine garantierte Mindestrente und auf bis zu 30 % seines gesparten Kapitals kann der Kunde bei Rentenbeginn zugreifen.

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Eine Hypothek im Alter

Autor admin , 2009, Artikel in Kategorie Allgemeines, Altersvorsorge No Comments

Die Tatsache, dass die eigene Immobilie als Altersvorsorge gut geeignet ist, ist eigentlich weit bekannt. Im Alter mietfrei zu wohnen ist eine wesentliche Entlastung der eigenen finanziellen Situation.
So bleibt mehr von der Rente für die übrigen Ausgaben.

Es gibt aber auch eine andere Weise, wie mit einer eigenen Immobilie die finanzielle Situation im Alter verbessert werden kann. Das Prinzip hierfür lautet: umgekehrte Hypothek als Baufinanzierung.
Das Modell funktioniert so, dass der Hauseigentümer ein Bankdarlehen aufnimmt, das in Form einer Rente monatlich an den Hauseigentümer ausbezahlt wird. Dabei wird die Auszahlung bis zum 110. Lebensjahr garantiert. Der Grundbesitz wird dabei mit einer Hypothek bzw. Grundschuld belastet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Forderung der Bank dinglich durchgesetzt werden kann. Selbstverständlich ist dies keine klassische Baufinanzierung. Mit dem Begriff Baufinanzierung sind aber oft Finanzierungen gemeint, die durch Beleihung von Immobilien zustande kommen.

Bei einer umgekehrten Hypothek als Baufinanzierung muss der Eigentümer mindestens 60 Jahre alt sein. Des Weiteren darf die Immobilie keine valutierenden Vorlasten besitzen, d.h. alle bestehenden Hypotheken, die auf der Immobilie lasten, müssen zum Zeitpunkt der neuen Baufinanzierung zurückgeführt worden sein. Das Mindestalter von 60 Jahren darf nicht unterschritten werden, da die Banken oft intern bis 95 Jahre kalkulieren und damit die Gesamtlaufzeit einer Baufinanzierung intern festlegen. Das Risiko der Bank besteht hauptsächlich darin, dass der Verkäufer bzw. der Baufinanzierer länger als 95 Jahre lebt.
In der Gesamtheit aller Baufinanzierungen ist dieses Risiko kalkulierbar. Während der Verrentung der Hypothek muss der Hauseigentümer lediglich die Zinsen an die Bank zurückbezahlen. Die komplette Rückführung des ausgezahlten Betrages muss erst mit dem Tod des Kreditnehmers erfolgen. Die Banken spekulieren dabei auf den Verkauf der Immobilie durch die Erben. Die Verwertung aus eigener Kraft wollen die meisten Banken vermeiden. Selbstverständlich kann der Kreditnehmer sein Darlehen jederzeit vollständig zurückführen. Die Rückführung ist bei den meisten Banken auch ohne Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Diese Art der Baufinanzierung ist auch unter dem Begriff Förder-Immobilienrente bekannt.

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Deutsche Haushalte verfügen über mehr als 4.500 Mrd. € Geldvermögen, das in Aktien, Geldmarktpapieren, Investmentfonds und Rentenwerten investiert ist, auf Bankkonten liegt oder in Versicherungspolicen eingezahlt wurde. Rund 370 Mrd. € waren 2006 laut Deutscher Bundesbank in Aktien investiert. Ein Teil dieser Anlagesummen wird in den nächsten Monaten sicherlich umgeschichtet werden, denn ab 1. Januar 2009 wird der Fiskus pauschal von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfall Kirchensteuer einbehalten. Besonders betroffen sind neue Aktiendepots.

Anleger können deshalb mit Versicherungslösungen besser dastehen.

Denn für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gelten andere Regeln. So ist nur die Hälfte der Kapitalerträge zu versteuern, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang läuft und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Bei Rentenversicherungen greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Diese beträgt bei einem 65-jährigen Rentner 18 %. Es wird daher auf Grund der günstigen Besteuerung mit einem deutlichen Anstieg des Fondspolicen-Geschäfts gerechnet.

In der Ansparphase genießen Fondspolicen den Vorteil, dass Kapitalerträge steuerfrei bleiben und so der Zinseszinseffekt seine volle Wirkung entfalten kann. Zudem bleibt die Fondpolice auch in Zukunft eine attraktive Anlageform, um für das Alter vorzusorgen: Fondsumschichtungen im Versicherungsmantel unterliegen auch nach dem Jahr 2009 nicht der Abgeltungssteuer. Anleger können weiterhin flexibel auf Kapitalmarktentwicklungen reagieren, ohne steuerpflichtig zu werden.

Quellennachweis: AssCompact

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