Es ist eines der häufigsten Sachverhalte, für das der Rechtsschutz für Vermieter in Anspruch genommen wird: Der Mieter stellt die Mietzahlungen ein. Eine schwierige Situation, in der sehr rasch hohe Kosten anfallen können, wenn kein Vermieterrechtsschutz besteht.

Die fast dringende Notwendigkeit eines Vermieterrechtsschutzes besteht im Kern deswegen, weil man das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter mit andern Geschäftsbeziehungen kaum vergleichen kann. Die Unverletzlichkeit der Wohnung genießt Verfassungsrang. Das beschränkt Ihre Handlungsmöglichkeiten als Vermieter deutlich. Zwar tragen auch andere Händler und Dienstleister stets ein gewisses Inkassorisiko, aber immerhin sind sie im Stande, säumigen Zahlern sofort jede weitere Leistung zu verweigern.

Als Vermieter können Sie nicht einmal das tun, denn der Mieter kann trotz eingestellter Zahlungen die Wohnung zunächst weiterhin nutzen. Private Vermieter können in so einer Situation folgenschwere Fehler begehen, ohne einen Vermieter-Rechtsschutz kann das ziemlich teuer werden.

Der Rechtsschutz für Vermieter übernimmt die Kosten des gesamten Verfahrens

Unbedingt zu empfehlen ist vorrangig eine solide Beratung durch einen kompetenten Rechtsbeistand. Wer als Vermieter allerdings die Kosten für einen Vermieterrechtsschutz sparen will, kann sich ganz schnell in große Schwierigkeiten bringen. Dem zahlungsunwilligen Mieter einfach das Türschloss auszutauschen, könnte zum Beispiel strafrechtliche Konsequenzen haben.

Mit einem Vermieter-Rechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite. Ihr Anwalt weiß, welche Inkassomaßnahmen berechtigt sind und welche wegen des besonderen Schutzes der Privatwohnung unzulässig sind. Der Vermieterrechtsschutz übernimmt sämtliche Kosten, nötigenfalls bis zur Räumungsklage. Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung sind in Deutschland äußerst mieterfreundlich. Ohne eine kompetente Vertretung durch einen Fachanwalt für Mietrecht kann daher auch so mancher Prozess verloren gehen, bei dem das normale Rechtsempfinden eines juristischen Laien dies für unmöglich hält.

Vermieter-Rechtsschutz Angebote vergleichen!

Die Preise für einen Vermieter Rechtsschutz variieren in einem weiten Rahmen, ein detaillierter Vergleich der Angebote lohnt sich für Sie! Lassen Sie den Vergleich von Spezialisten durchführen, denn nur dann haben sie die Gewähr, dass auch die Risiken mit einbezogen sind, die gerade für Sie persönlichen wichtig sind. Private Vermieter haben andere Risiken als gewerbliche Vermieter.

Auch die Frage, ob Sie ausschließlich Wohnungen vermieten, muss beim Rechtsschutz für Vermieter Vergleich beachtet werden. Der Vergleichsanbieter Rechtsschutz-dienst.de bietet hierzu einen interessanten Onlinevergleich.

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Rechtsschutz für Vermieter: günstiger Rechtsschutz für Vermieter

Besitzern einer vermieteten Immobilie hilft der Vermieterrechtsschutz vor hohen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. Die Vermieter Rechtsschutz vertritt die Interessen des Vermieters überall da, wo es erforderlich ist. Sie bietet einen Schutz vor hohen Kosten auch bei Räumungsklagen.

Streitpunkt Nebenkosten

Fast immer gibt es Streit zwischen Vermietern und Mietern bezüglich der Betriebskostenabrechnung. Dass beide Seiten bei den Nebenkosten genau hinsehen, ist nachvollziehbar. Schließlich nimmt die Betriebskostenabrechnung, auch „zweite Miete“ genannt, einen immer größeren Anteil an den Mietkosten ein.
Tatsache ist, dass fast jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist. Oft sind die Informationen für den Mieter undeutlich oder die einzelnen Posten lückenhaft.
Aber nicht immer ist der Mieter im Recht. Wie kann man sich als Vermieter gegen eine mieterfreundliche Rechtsprechung schützen?

Besitzen sie eine Vermieterrechtsschutzversicherung, steht Ihnen als Vermieter in allen Mietsstreitigkeiten ein Rechtsbeistand zur Seite.

Die Leistungen in der Rechtsschutz für Vermieter

Bedauerlicherweise ist es keine Seltenheit, dass sich Vermieter mit sogenannten Mietnomaden bzw. mit Mietern, welche ihre Miete nicht zahlen, auseinandersetzen müssen. Viele Vermieter sind in solchen Situationen ratlos. Oft ist das rechtliche Vorgehen fast aussichtslos, da es sich um zu kleine Summen handelt.

Eine Kündigung darf der Vermieter den Mietern erst dann aussprechen, sofern zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten noch ausstehen. In dieser Zeit bleiben die anfallenden Kosten beim Vermieter hängen.

In solchen Fällen ist eine Vermieterrechtsschutzversicherung hilfreich. Sie übernimmt jegliche Kosten, auch die einer Räumungsklage. Die Beiträge für den Vermieterrechtsschutz machen sich nach kurzer Zeit bezahlt. Schon bei einem kurzfristigen Mietsausfall erwirtschaften viele Immobilien schließlich keinen Gewinn mehr. Wer sich dagegen mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung absichert, hat Planungssicherheit bezüglich der Rentabilität seiner Immobilie.
Es kommt auch zu juristischen Auseinandersetzungen, wenn Vermieter aufgrund von Eigenbedarf eine Kündigung aussprechen. Die wenigsten Mieter nehmen die Kündigung klaglos hin. Oft suchen sie einen Rechtsbeistand auf, der ihre Interessen gegenüber dem Vermieter vertreten soll. Vermieter sollten sich daher unbedingt mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung gegen das Kostenrisiko bei Mietsstreitigkeiten absichern.

Angebote vergleichen – Geld sparen

Es lohnt sich, die Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen zu vergleichen.

Tipp: Nutzen Sie die Erfahrung und das Know-how von Experten, um die richtige, für Sie geeignete Vermieter Rechtsschutz zu finden.

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Per Januar 2011 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der, die einvernehmliche Beilegung von zwischenmenschlicher Auseinandersetzungen ohne kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen stärken soll.

Zwischenzeitlich haben viele Unternehmen der Versicherungswirtschaft die Vorteile der außergrichtlichen Streitbeilegung erkannt und bieten
im Rahmen ihrer Rechtsschutz Versicherungen die Möglichkeit der Streitschlichtung. Die Versicherungswirtschaft sieht hier insbesondere eine Absenkung bzw. Stagnierung der in der Vergangenheit stetig gewachsenden Prozesskosten.

Laut Mitteilung der ARAG Rechtsschutz – einem der führenden Rechtsschutzversicherer in Deutschland – hat sich das Streitverhalten im Laufe der letzten Jahren grundlegend geändert. Waren früher gerichtliche Verhandlungen zur Rechtsklärung angesagt, streben heute viele
Kunden den außergerichtlichen Einigungsversuch an. Vorallem kostengünstige herangehensweisen zur Verhinderung der Streit-Esklierung sind gefragt.

Derzeit sind die Bedingungswerke der Rechtsschutzversicherer derart gestaltet, dass im Falle einer Mediation,
der Rechtsschutzanbieter dem Rechtsschutzkunden einen erfahrenen Mediator für das jeweilige Rechtsgebiet benennt. Dieser wird dann
beide Streitparteien entsprechend anhören und weitergehende herangehensweisen zur Vermeidung der Intensivierung des Streites anbieten.

Nicht alle Rechtsschutz Assekurateuren bieten die Streitschlichtung, auch in allen Lebensbereichen an. Jedoch geht die Entwicklung eindeutig in diese Richtung. Auf Grund der vielfältigen Angebote am Markt, bietet sich ein Vergleich der Rechtsschutzversicherung in jedem Falle an.

Aus unserer Sicht ist es derzeit noch etwas verfrüht, spezielle Rechtsschutz Versicherungen abzuschließen, die
vordergründig und ausschließlich auf Mediation bauen. Als Beispielhier sei der Tarif M-Aktiv der DEURAG genannt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Auswahl an Streitschlichtern, noch nicht ausreichend. Vorallem im ländlichen Bereichen steckt die Marktdurchdringung derartiger Streitbeilegungsangebote noch in den Anfängen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass dies sich im Ergebnis der Umsetzung des vom Parlament verabschiedeten Gesetzesentwurfes, schnell ändern wird.

Im Verhältnis zum reinen Mediationsrechtschutz stellt in der derzeitigen Situation die Mediation, als reine Ergänzung des Leistungsumfanges von Rechtsschutzversicherungen einen echten Mehrwert dar.

Neues ab 01.05.2011 der Auxilia Versicherung

Autor stephan , 2011, Artikel in Kategorie Rechtsschutz No Comments

Die Auxilia Rechtsschutzversicherung zeigt wieder einmal ihre Stärke als Rechtsschutzmarke in den aktuellen Verbesserungen ihres Bedingungswerkes.
Ein Vergleich günstiger Rechtsschutz Versicherungen kann lohnen.

Folgende Änderungen wird im aktuellen Vertragswerk geboten:

Die AUXILIA Rechtsschutzversicherung ermöglicht eine telefonische Rechtsberatung in allen Schadenangelegenheiten.

Anwaltshotlines gehören zwischenzeitlich zum guten Ton einer Rechtsschutzversicherung. Jedoch ist diese Serviceleistung bei den meisten Anbietern nur auf versicherte Vertragsbestandteile beschränkt. Die Auxilia läßt hier ihre Kunden nicht im Regen stehen und bietet eine solche Anwaltshotline auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Rechtsschutzfällen an.

Fachlich versierte Juristen geben am Telefon den Ratsuchenden schnell hilfestellung und verbinden den Kunden direkt mit einem Rechtsanwalt.

Immer häufiger findet man auf vielen Dächern Solaranlagen vor. Bisher waren Streitigkeiten im Zusammenhang mit derartigen Anlagen nicht versichert gewesen. Zwischenzeitlich versichert auch die Rechtsschutzversicherung AUXILIA Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit auf dem eigenen hausdach befindlichen Solarstromanlage stehen, im privaten Bereich beitragsfrei ab.

Eine besonders attraktive Regelung ist nun ebenfalls Bestandteil der Rechtsschutzbedingungen der Auxilia. Für denjenigen, der ab dem 01.05.2011 seinen Versicherungsvertrag auf die neuen Bedingungen umstellt oder einen Rechtsschutzvertrag neu abschließt, entfällt der vereinbarte Selbstbehalt, sofern der Leistungsfall durch eine anwaltliche Erstberatung abgeschlossen wird.

Arbeitslos – was nun ?

Bei Nachweis der Arbeitslosigkeit und einer Vertragslaufzeit von mind. 12 Monate, wird sein Vertrag vom Versicherer sofort aufgehoben. Ist die Arbeitslosigkeit wieder beendet, kann er den Vertrag später ohne Wartezeiten wieder neu abschließen.
Trotzdem hat der Kunde Anspruch auf die telefonische Rechtsberatung. Ein Servicemerkmal, welches derzeit nur von der Auxilia geboten wird.

Rechtsschutz hilft im Streitfall

Autor undine , 2010, Artikel in Kategorie Allgemeines, Rechtsschutz No Comments

In den letzten Jahren häuften sich die Streitfälle zwischen Arbeitgeber und ihren Mitarbeitern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass es in diesem Jahr fast 70000 Streitfälle gibt, das sind 20 % mehr als im Vorjahr.

Wenn’s Ärger im Job gibt, führt an einem Richter meist kein Weg vorbei – dann ist man als Arbeitnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung immer gut beraten, damit man im Rechtsschutz Streitfall nicht selber auf den Kosten sitzen bleibt. Denn vor dem Arbeitsgericht zahlt man in der ersten Instanz die Kosten selbst, auch wenn man gewinnt. Ist man dann finanziell nicht in der Lage, diese aufzubringen, ist das wiederum für den Arbeitgeber ein willkommenes Druckmittel. Es ist ein Irrglaube, dass ein Betriebsrat im Streitfall den Arbeitnehmer rechtlich vertritt, er kann ihn lediglich beraten.

Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man dagegen weitestgehend ohne finanzielle Risiken prozessieren.

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Seit kurzer Zeit bietet die Roland-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Familien oder auch Singles einen sehr günstigen Privat- und Verkehrsrechtsschutz für nur 99 Euro pro Jahr an.

Vorerst gilt dieses Angebot bis September 2010. Nicht versichert ist der sog. Arbeitsrechtsschutz. Es ist also Nichtselbständigen nicht möglich, mit dieser Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten aus aktiven Beschäftigungsverhältnissen – z.B. das Einreichen einer Kündigungsschutzklage – zu begegnen.

Für diejenigen, die auf diese Absicherung verzichten können, stellt dieses Angebot bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro je Rechtsschutzfall eine interessante Absicherung beim Roland Rechtsschutz-Spezialversicherer dar.

Bei vielen Rechtsschutzversicherern inzwischen zu guten Ton gehörend, ist auch hier eine telefonische Beratung zu Rechtsfragen des privaten Lebensbereiches integriert.

Ebenfalls über diesen Tarif Versicherungsschutz im Privatbereich können selbständige Personen bis zu einem Jahresumsatz von 50 000 Euro beantragen.

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Studienplatzklagen führen zu exorbitanten Kostensteigerungen in der Rechtsschutzversicherung. Nach Mitteilung einzelner Rechtsschutzversicherungen werden regelmäßig bis zu 20 Universitäten gleichzeitig verklagt.

Aus den daraus resultierenden hohen Prozesskosten und der Tatsache, dass diese Streitigkeiten nur eine kleine Gruppe von Versicherten betrifft, schließen immer mehr Versicherer Streitigkeiten im Zusammenhang mit Studienplatzvergabe aus.

Weiterhin versichert bleiben jedoch bei vielen Versicherern im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechtsschutzes weiterhin Streitigkeiten, z.B. wegen einer nicht nachvollziehbaren Prüfungsentscheidung.

Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang das Bedingungswerk der jeweiligen Rechtsschutzversicherer genau zu studieren.

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Beachtliche Erfolge verzeichnet das aus den USA stammende Mediationsverfahren, zu gut deutsch Schlichtungsverfahren, bei Streitigkeiten der Parteien z.B. im Familienrecht unter der Leitung eines Mediators.
Rechtssprechung im herkömmlichen Sinne erfolgt nicht. Es wird im Sinne der Mediation ein Weg für einen Kompromiss gesucht und gefunden. Das Recht wird besprochen, beide Parteien sollen dann den Weg für ihre individuellen Probleme finden.

Die Diskussion zu Mediationsverfahren erfuhr durch den Erlaß der europäischen Mediationsrichtlinie im Mai 2008 neuen Aufwind. Wichtige Fragen des Verhältnisses von Mediations- und Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten in Handels- und Zivilkonflikten werden in dieser Richtlinie geregelt. Ein nationales Mediationsgesetz wird noch in diesem Jahr als Referentenentwurf vorliegen.

Im Raum Niedersachsen sind mit mehr als 500 Modellprojekten in der Mediation Erfolgsquoten von 90% bei 75% der Fälle erzielt worden.
Gerichtsverfahren könnten vermieden oder abgekürzt werden. Mediation ist in allen Rechtsgebieten, wie Familien- und Sozialkonflikten, aber auch bei Arbeits- oder Finanzstreitigkeiten als Lösungsinstrument anwendbar. Beide Parteien werden in der Regel mit dem Ergebnis der Schlichtung zufrieden sein. Gewinner oder Verlierer wie in der klassischen Rechtssprechung gibt es nicht. Man hat sich geeinigt, ist einen Kompromiss eingegangen.

Die streitenden Parteien entscheiden selbst, ob für sie ein Gerichtsverfahren oder Mediation in Frage kommt. Ist nach aktiver und eigenverantwortlicher Aufarbeitung des Streitfalls mit Hilfe eines Konfliktmanagement im Sinne des unabhängigen Mediators keine Lösung in Sicht, können sie jederzeit entscheiden die Mediation abzubrechen und sich für ein Gerichtsverfahren entscheiden.

Im Interesse des Kunden wird Mediation als Rechts- und Serviceleistung als Zusatzbaustein in Rechtsschutzversicherungen eine große Rolle spielen.

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Die Ideal Versicherung – Spezialversicherer für Kunden der Altersgruppe ab 40. Lebensjahr, hat speziell für deren Bedürfnisse eine neue eigene Rechtsschutzversicherung entwickelt.

Bei Rechtsstreitigkeiten aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen oder geringfügiger Beschäftigung bietet die Privatrechtsschutzversicherung auch Sicherheit.

Zusatzbausteine gibt es für Verkehrsrechtschutz ebenso wie für noch voll Beschäftigte den Berufsrechtsschutz. So stehen verschiedene Kombinationen zur Verfügung.

1. Der Privat- und Wohnungsrechtschutz,
2. als Zusatzbaustein der Berufsrechtsschutz, oder
3. der Verkehrsrechtsschutz.

Es wird umfassender Schutz und unbegrenzter Deckungssumme bei einer Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro gewährt. Auf Reisen bis zu drei Monaten weltweit, ist der Kunde bei rechtlichen Streitigkeiten mit bis zu 100.000 Euro abgesichert. Es gibt Hilfe bei der Suche eines deutschsprachigen Anwalts Kostenübernahme für Übersetzungen.

Beliebig oft kann eine kostenlose telefonische Erstberatung zu allen Rechtsfragen genutzt werden. Unabhängige Anwälte stehen dafür rund um die Uhr zur Verfügung. Eine Beratung gibt es auch zu allen nicht versicherten oder nicht versicherbaren Bereichen.
Zudem erfolgt eine Vermittlung von Anwälten in Kundennähe eine sofortige Deckungszusage.

Kosten werden erstattet für Rechtsbeistand im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren bei Problemen mit der Anerkennung der Pflegestufe bei Eltern. Bei verminderter Mobilität des Versicherten werden die Kosten der Anwälte für Fahrten ins Pflegeheim oder Krankenhaus übernommen, Streitigkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung werden geklärt.

Die Leistungskomponente Internet –Vertragsrechtsschutz ist ebenfalls im Produkt enthalten. Die Unbegrenzten Möglichkeiten im Internet bieten vielfältigen Spielraum für Betrügereien, Ein Rechtsbeistand tut dann gut.

Rechte als Nebenkläger, weil man unbeteiligt Opfer einer Straftat wird, werden juristisch durchgesetzt – ohne Zusatzprämie.

Strafkautionen werden für bis zu 100.000 Euro als zinsloses Darlehen gestellt.
Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert, Ehe- oder Lebenspartner, eigene minderjährige Kinder sowie volljährige in der Erstausbildung, Enkelkinder – bei den Großeltern lebend, und auch allein stehende Elternteile mit ab Pflegestufe II.

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Die DEURAG hat eine spezielle GewerbeRechtsschutzversicherung für Firmen, Freiberufler und Selbstständige entwickelt und umfasst für die erwähnten Berufsbereiche den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz zum Paulschaltarif. Für privat und beruflich genutzte Immobilien steht auch der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz mit Sicherheit für den Geschäftskunden, seiner Familie und seinem Unternehmen zur Verfügung. Als Zusatzpaket bietet die DEURAG den Spezial-Straf-Rechtsschutz für den beruflichen und betrieblichen Bereich an, sowie kann auch der so genannte Berufs-Vertrags-Rechtschutz für Hilfsgeschäfte und Versicherungsverträge gewählt werden.

Mit dem Regress-Rechtsschutz und Berufs-Vertrag-Rechtsschutz gibt es auch für den medizinischen Bereich wie Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker sowie Optiker, Hörgeräteakustiker oder dem ambulanten Alten- und Krankenpflegedienst eine besondere Berufs-VertragsRechtschutzversicherung.

Eine Service-Leistung bei der DEURAG ist die telefonische Beratung mit kompetenten und unabhängigen Anwälten. Ohne Mehrbeitrag geht es dabei oft um die präventive Beratung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rechtsgebiete, für die telefonische Beratung in Anspruch genommen wird, versichert sind oder überhaupt versicherbar sind. Im Handels- und Gesellschaftsrecht können Geschäftskunden telefonische Beratung erfahren, obwohl es für dieses Rechtsgebiet keine Rechtsschutzversicherung gibt.

Die Service-Leistung „Auskunft Plus“ bietet für Selbstständige und Gewerbetreibende mit einer Rechtsschutzversicherung bei der DEURAG, die Möglichkeit professionelle Wirtschaftsauskünfte von über 40 Millionen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland abzufragen und das während der gesamten Geschäftsbeziehung.

Im Rahmen einer abgeschlossenen Vermieterrechtschutzversicherung werden auch Auskünfte über die Bonität eines zukünftigen Mieters gegeben.

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