Konsequenzen durch Forderungsausfälle

Autor admin , 2010, Artikel in Kategorie Rechtsschutz 1 Comment

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Die Mehrheit (59%) der Freiberufler und Selbstständigen sind durch die Wirtschaftskrise von Forderungsausfällen betroffen. 45% machen sich Sorgen für die Zukunft sie fürchten negative Konsequenzen bis hin zur drohenden Insolvenz für ihr Unternehmen.

Akut gefährdet durch Forderungsausfälle sieht momentan jeder achte Selbeständige sein Unternehmen.
2008 lag die Zahl der Insolvenzen bei 29.291 und für 2009 wird mit 15% mehr Insolvenzen gerechnet.
11% unternehmen nichts, um das Geld für offene Forderungen einzutreiben, ein Inkassounternehmen schalten 10% ein und 62% kümmern sich selbst um die offenen Forderungen.

D.A.S. Rechtsschutz bietet mit der Existenz-Rechtsschutzversicherung einen zusätzlichen Leistungsbaustein fürs Inkassokostenrisiko aus Forderungen .
Der Versicherungsschutz greift bei offenen Forderungen ab 100 Euro, und bei neuen Aufträgen ab 3.000 Euro kann vorab die Zahlungsmoral der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens geprüft werden.
Für einen fixen Jahresbeitrag können soviele Forderungen eingereicht werden wie nötig, bei erfolgreicher Eintreibung des Rechnungsbetrages, erhält der Kunde seinen vollen Betrag.

Die Forderungsmanager führen das gerichtliche Mahnverfahren, diese Kosten werden übernommen und die Kosten für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Bleibt die Forderung in der vorgerichtlichen Beitreibung unstreitig, der Schuldner ist zahlungsunfähig,
Kein Risiko offenen Forderungen hinterherlaufen zu müssen, für Unternehmen mit der Existenz Rechtsschutz der D.A.S.

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Die Versicherungssumme in der Rechtsschutzversicherung ist bei den meisten versicherern begrenzt, was ab einer Mindestversicherungssumme von 350 000 Euro aber unproblematisch ist.

Bei einem Zivilrechtsstreit mit einem Streitwert von 3 Mio Euro beträgt das Gesamt- Prozess-Kostenrisiko für einen erfolglos durch 3 Instanzen geführten Prozess ca. 360 000 Euroo.
Streitigkeiten mit so hohen Gegenstandswerten sind recht selten und betreffen meist Rechtsgebiete, die eh nicht versichert sind. (z.B. Gesellschaftsrecht).

Interessant sind derart hohe Streitwerte eher im Bereich der Schadenersatzforderung, z.B. bei Personenschäden nach einem Verkehrsunfall mit dauerhafter Gesundheitsschäden.

Im Bereich Sachschäden und Personenschäden bieten einige Versicherer, die im Allgemeinen eine begrenzte Versicherungssumme im Bedingungswerk beankert haben, über Spezialklauseln höhere bzw. unbegrenzte Versicherungssummen.

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AUXILIA – Rechtsschutzversicherung

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Fast alle Rechtsschutz-Versicherer sind in eine Versicherungsgruppe oder einen Konzern integriert. Eine Rechtschutzversicherung, wie die AUXILIA bietet dem Maklerkunden ein beruhigendes Gefühl, für den Fall, dass dem Kunden von seiner Versicherung ihm zustehende Leistungen vorenthalten werden. 

Sollte der Kunde gegen seine Berufsunfähigkeits-, Unfall oder Krankenversicherung vorgehen müssen, so kann es von Vorteil sein, einen Rechtsschutzversicherer wie die AUXILIA zu haben, die keine Konzernverbindungen zu dem entsprechenden Versicherungsunternehmen hat.

Die zunehmende Prozessfreudigkeit birgt das Risiko der stetig steigenden Prämien.  Die AUXILA bietet eine Kombination von Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz mit dem Zusatzpaket Rechtsschutz rund um die Immobilie und dem Spezial-Straf-Rechtsschutz geschaffen. Trotzdem können die Prämien günstig kalkuliert werden. 

Möglich ist das unter anderem durch eine schlanke Verwaltung im Unternehmen. Ein umfassender Versicherungsschutz bedeutet nicht zwangsweise mehr Streitigkeiten.

Im gewerblichen Bereich bietet die AUXILIA verschiedene Produkte und Kombinationsmöglichkeiten.
So kann für jede Berufsgruppe ein Produkt gewählt werden das im jeweiligen Bereich den größtmöglichen Schutz bietet. Damit werden die berufs- bzw. branchenspezifischen Risiken im gewerblichen Rechtsschutz abgedeckt. 

Im Unternehmen sind die Abläufe in den einzelnen Abteilungen, Vertragsverwaltung, Rechnungswesen und besonders die Leistungsabteilung speziell ausgerichtet auf den ungebundenen Vermittler.

Nur etwa 40% aller Haushalte in Deutschland sind rechtsschutzversichert.

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Wirtschaftskrise an den Arbeitsgerichten angekommen

Nachdem in den zurückliegenden Jahren eine Beruhigung an den Märkten und ein Rückgang der Streitigkeiten im Arbeitsrechtsschutz zu verzeichnen war, müssen im Verlauf der Wirtschaftskrise die

Rechtsschutzversicherer einen deutlichen Anstieg der Arbeitsrechtsschutz Schadenfälle konstatieren.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet im Jahr 2009 mit bis zu 680.000 Arbeitsrechtsschutzfällen – eine Zunahme von fast 20 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008.
In diesem Zusammenhang wird mit Aufwendungen von rund einer halben Milliarde Euro – gut 30 Prozent mehr als in 2008 – gerechnet.

In der ersten Instanz tragen bei Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten beide Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – die Kosten des Rechtsstreites. Hier ist der Abschluss einer entsprechenden
Rechtsschutzversicherung angeraten, denn das Kostenrisiko jedes fünften Arbeitsrechtsschutzfalles beträgt mehr als 2000 Euro. (laut Berechnung des GDV)

Der Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung ist jedoch bei den meisten Anbietern mit einer Wartezeit von 3 Monaten im Arbeitsrechtsschutz verbunden. Aus diesem Grunde sollte frühzeitig
Versicherungsschutz beantragt werden.

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Versicherung in der Pflicht

Ein Rechtschutzversicherer muss bei einem vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung eintreten.

Nun ist es amtlich: In dem Fall, in dem der Bundesgerichtshhof (Urteil vom 19. November 2008 – Aktenzeichen IV ZR 305/07) entschieden hat, meinte die Versicherung zunächst, ein Versicherungsfall sein noch nicht eingetreten, da noch kein Rechtsverstoß vorgelegen habe.
Der Arbeitgeber habe die Kündigung schließlich in Aussicht gestellt. Gekündigt hatte er seinem Versicherten noch nicht.

Was war geschehen?
Der Arbeitgeber teilte dem Kläger mit, dass aufgrund eines Rekonstruierungsprogrammes und der damit verbundenen Stellenreduzierung beabsichtigt sei, ihm zu kündigen, falls er nicht einen ihm angebotenen Aufhebungsvertrag annehme.

Die vom Kläger daraufhin beauftragten Rechtsanwälte wandten sich gegen das Vorgehen seines Arbeitgebers.

Eine Kostenübernahme dafür lehnte der Rechtschutzversicherer ab. Zu Unrecht.

Eine Pflichtverletzung sahen die Richter auch darin, dass der Arbeitgeber dem Kläger trotz Aufforderung die Sozialauswahl nicht dargelegthbe und ihn damit nicht in die Lage versetzt hat, eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können.

Quellennachweis: Wochenkurier

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