Die Unfallversicherungen in Deutschland

Autor stephan , 2012, Artikel in Kategorie Unfallschutz No Comments

Keiner ist vor Unfällen geschützt, es kann überall auf der Erde vorkommen. Sei es im Urlaub, im Verkehr, im Haushalt, beim Sport oder auf den Weg zur Arbeit. Entgegen der Landes gebräuchlichen Auffassung, ereignen sich die meisten Unfälle nicht auf Arbeit, sondern im privaten Umfeld und im Urlaub. Dadurch reicht die gesetzliche Unfall Versicherung im Rahmen der Vorsorge nicht aus.

Es gibt einmal die gesetzliche Unfallversicherung und die private Unfall Versicherung.

Die gesetzliche UV zählt zu den Sozial-Versicherungen und die Inh. der gesetzlichen UV sind die Berufsgnossenschaften. Alle Angestellte und Beschäftigter sind durch die UV versichert, die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz liegt vor während der Beschäftigung sowohl auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstelle. Außerdem versichert, in der gesetzlichen Unfall-Versicherung, sind Azubis sowie Studenten und Kinder, welche eine Kindertagesstätte, den Kindergarten oder die Bildungsstätte besuchen.

Die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Unfall-Versicherung an Versicherte sind im wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitierung sowohl Lohnersatz- beziehungsweise Erstattungsleistungen in Geld (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente). Die medizinische Therapie wird als Sachleistung erlaubt; der behandelnde Doktor stellt eine Rechnung direkt an die verantwortliche Berufsgenossenschaft aus.

Die private UV jedoch bietet günstigen Versicherungsschutz im privaten ebenso wie im beruflichen Umfeld, rund um die Uhr und an jedem Bereich der Erde.
Hauptleistung der persönlichen Unfall-Versicherung ist die Arbeitsunfähigkeitsabsicherung. Kommt es zu einem Unfall bei dem bleibende Schäden entstehen, leistet die Unfall-Versicherung die festgelegte Invaliditätsleistung entsprechend dem Maß der festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Neben der Erwerbsunfähigkeitsleistung bieten Unfallversicherer auch den Einschluß einer Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld inklusive Genesungsgeld sowie einer Todesfall Leistung an.

Als Unfall gilt auch, wenn durch eine verstärkte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Keine Unfälle sind größtenteils Schädigungen hinsichtlich von selbstverursachten Straftaten, psychischen Reaktionen, Kriegereignissen oder die Teilnahme an Motorrennen.
Die Versicherungsgesellschaft führten in den vergangenen Jahren maßgebliche Berichtigungen in ihren Unfall-Versicherungsbedingungen durch. In Folge dessen bieten viele neue Tarife auch Versicherungsschutz bei Unfällen aufgrund Infektionen, Schlaganfall oder Bewusstseinstörungen.

Letztere werden in der Regel mithilfe eine sogenannte Infektionskausel festgelegt. Dabei sind Erkrankungen wie FSME und Borreliose durch Zeckenstiche als Unfall eingeführt und werden laut Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers entsprechend entschädigt.

Weitere Informationen finden Sie unter folgender Partnerseite

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VhV Unfallversicherung

Autor stephan , 2011, Artikel in Kategorie Unfallschutz No Comments

Versicherungen schließt man ab, um vor evtuell eintretenden Schadensfällen finanziell abgesichert zu sein. Ob die abgeschlossene Versicherung aber qualitativ hält was sie verspricht, zeigt sich erst, wenn ein konkreter Schaden entstanden ist und die Versicherung für den diesen aufkommen soll. Dann wird deutlich, ob man vor Jahren die richtige Wahl getroffen hat bzw. die Beratung den Bedürfnissen entsprach.

Die VhV hat sich hinsichtlich des Leistungsumfanges klar positioniert. Mit dem Standardprodukt bietet sie hervorragende Versicherungsleistungen an, welches durch den Tarifbaustein EXKLUSIV noch mehr Qualität bekommt.

Beim Kunden entsteht immer dann Verärgerung, wenn sie im Schadensfall feststellen müssen, dass dieser gar nicht versichert ist oder zumindest nur teilweise. Das ist oft bei der Anrechnung eines Mitwirkungsanteiles in der Unfallversicherung der Fall. Der sogenannte Mitwirkungsanteil kommt immer dann zum Tragen, wenn eine Erkrankung daran mitgewirkt hat, dass die Folgen des Unfalls schlimmer sind als ohne diese Erkrankung. Als Folge rechnet die Unfallversicherung diese Vorerkrankung an und kürzt die Leistung.

Wann spricht man überhaupt von Unfall?

Wesentlich für die Leistungspflicht der Versicherung ist u.a. die Erklärung des Unfallbegriffes selbst. So gilt z.B. ein herzinfarkt oder Schlaganfall, wodurch der Versicherte stürzt, im Sinne der üblichen Erklärung nicht als Unfall und ist damit nicht mit im Versicherungsschutz enthalten. Die VhV hat den Begriff Unfall stark erweitert und dies mit aufgenommen. Auch Bewusstseinsstörungen durch Alkohol oder Medikamente, das Einatmen von Gasen oder Dämpfen gilt als Unfall und die VhV zahlt auch, wenn der Unfall bei der Rettung von Menschen, Sachen und Tieren eintritt oder bei Übermüdung.

Neuer Unfalltarif bei der VhV

Die VhV ist im April vorigen Jahres mit einem neuen Unfallprodukt auf den Markt gekommen, dass erstmalig auf den Mitwirkungsanteil verzichtet. Ein mutiger Schritt und noch dazu ein erfolgreicher, wie sich herausstellte. Dies stellt in der Praxis eine Aufwertung der Leistungen für den Unfallgeschädigten.
Die Unfallversicherung der VhV bietet für jegliche Lebenssituationen weit überdurchschnittliche Leistungen, als da wären z.B. eine besondere Progressionsstaffel oder die stark aufgewertete Gliedertaxe – beides sind klare Leistungsverbesserungen zugunsten des Versicherten, Bergungskosten sind bis 30.000 Euro inklusive, im Baustein EXKLUSIV sogar ca. 1 Mio Euro und vieles mehr. Aus diesem Grund wurde die Unfallversicherung der VhV von Öko-Test mit dem 1. Platz geehrt.

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Krankheit oder Unfall, für Eltern gibt es nichts schlimmeres, sie erhoffen sich für ihre Kinder ein sorgenfreies Leben. Im Vordergrund stehen in diesem Zusammenhang selbstverständlich der Wunsch nach Gesundheit, Unversehrtheit und schlussendlich die Sorge um eine gute Schul- bzw. Berufsausbildung. Kinder kann man nun keineswegs in jeder Situation beschützen, aber man kann finanzielle Risikovorsorge betreiben.

Jährlich verunfallen in Deutschland bis zu 1,6 Mio Kinder, davon mehr als 537.000 zu hause bzw in der Freizeit. Somit sind Unfälle die höchsten Gesundheitsrisiken von Kindern. Diese Zahlen sprechen für eine private Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert den Bereich des Kindergartens und der Schule ab, zahlt aber nicht, was zuvor oder außerhalb des jeweiligen Instituts passiert. Um das abzudecken, ist eine Invaliditätsversicherung notwendig. Oft sind diese jedoch auch im Preis sehr hoch.

Entsprechende Versicherungsprodukte gibt es am Markt und kontinuierlich kommen zusätzliche hinzu. Dabei werden sie immer umfangreicher und komplexer. Zum Unfallschutz haben sich Altersvorsorgeprodukte für Kinder gesellt.

AXA bietet umfangreiches Schutzpaket für Kinder

AXA bietet mit diesem Schutzpaket für Kinder eine Versicherungspolice an, die Kinder weitreichend gegen die Folgen von schweren Unfällen und Krankheiten schützt und dabei familienfreundlich finanzierbar ist.

Dieses Leistungspaket geht weit über die finanzielle Absicherung hinaus: AXA kümmert sich mit einem zielgerichteten Reha-Management auch um die medizinische Erst- und Weiterbehandlung sowie die schulische und soziale Rehabilitierung des kranken oder verletzten Kindes.

Weitere Leistungen sind eine Behandlung durch den Chefarzt, Verbringung im Zweibettzimmer mit einer betreuenden Begleitperson (bis zum 5. Lebensjahr des Kindes) .

Das Kinderschutzpaket enthält darüber hinaus vorbeugende Maßnahmen wie ein Erste-hilfe-Kurs am Kind oder eine verlässliche Unterstützung im Notfall. Wenn also ein Kind schnell im hospital stationär versorgt werden muss, wird von seiten der Versicherung eine haushaltshilfe oder wenn nötig auch eine Betreuung für die Geschwister organisiert.

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Assistance-Leistungen boomen

Autor undine , 2011, Artikel in Kategorie Unfallschutz No Comments

In den vergangenen 4 Jahren nahm die Bedeutung der Assistance immer mehr zu. Einer Umfrage zufolge sind Assistance-Leistungen im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungsverträge für 83 % der Bundesbürger wichtig bis sehr wichtig. Gerade nach den aktuellen Ereignissen in Japan wird vielen Menschen deutlich gemacht, wie schnell man sein Hab und Gut verlieren kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist.

Die Angebote solcher Hilfsleistungen wurden immer vielfältiger und nicht alle machen auch Sinn. Doch lt. Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der 65jährigen (heute bei ca. 17 Millionen) im Jahre 2030 schon bei 22 Millionen liegen. Deshalb bieten die Versicherungen gerade für Senioren umfassende Hilfsleistungen an. so wird z.B. die klassische Unfallversicherung plus Service durch eine Solo-Hilfe-Police ergänzt oder eine Unfallversicherung mit Pflege kombiniert.

Der Nachteil solcher Angebote liegt darin, dass die Hilfsleistungen erst nach einem Unfallereignis greifen. Das sollte der Vermittler dem Kunden klar machen. Außerdem besteht auch kein Partnerschutz, denn wenn der Partner ins Krankenhaus muss, wird oft gerade dann Hilfe benötigt.

Noch stecken die Assistance-Leistungen in den Kinderschuhen und die Angebote der Versicherungen unterscheiden sich deutlich voneinander. Der Makler sollte dem Kunden genau aufzeigen, welche Kosten, in welcher Höhe und wann übernommen werden.

Hier ein Überblick über Assistance-Leistungen für Senioren:

Wichtigste Leistungen aus der Unfallversicherung f. Senioren

Versicherung Tarif Leistungskürzung bei Mitwirkung von Vorerkrankungen ab diesem Prozentsatz Unfälle durch Bewusstseinsstörung infolge von Medikamenten versichert? Oberschenkel-Halsbruch ohne Unfallereignis versichert? Herzinfarkt als Unfallauslöser versichert? Schlaganfall als Unfallauslöser versichert?
Nürnberger Unfall-Komfort-Versicherung u. Nürnberger Sofort-Service-Unfall für Aktive ab 50,

NAV-Tarif

25 nein nein ja ja
Generali Selektra Privat 50 Plus 35 ja Nein, nur gegen Zuschlag bis 2000 Euro ja ja
Gothaer Unfallversicherung GUB 2008+Cura Plus + Top Baustein 40 ja nein ja ja
Helvetia Vitaplus Senioren Deckungspaket 35 ja ja ja ja
Continentale UnfallGiroVita 25 nein ja ja ja
HKD 60 Aktiv Status 25 nein ja nein nein
Volkswohlbund Unfall 60 Plus 35 ja ja ja ja
Volkswohlbund Unfall Easy Komfort 25 ja nein ja ja

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Die Absicherung der Arbeitskraft ist eine teure Angelegenheit. Das gilt insbesondere für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerade hohe Prämien und allumfassende Gesundheitsfragen schrecken viele Kunden ab. Da erscheint eine Unfallversicherung viel unkomplizierter. Dazu kommt, dass man in jungen Jahren der Meinung ist, Berufsunfähigkeit betrifft ja nur die Älteren. Dabei gibt es eine hohe Berufsunfähigkeitsquote unter 50 Jahren. Durchschnittlich sind Männer 50 und Frauen 49 Jahre, wenn sie berufsunfähig werden. Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind häufig Herz- und Kreislauferkrankungen, orthopädische Beschwerden aber auch Nervenkrankheiten sowie psychische Erkrankungen werden hier häufig genannt.

Ein Unfall führte nur in etwa 2,5 % aller Fälle zur Frührente durch eine Erwerbsunfähigkeit und nur 6 bis 25 % aller Berufsunfähigkeiten entstanden durch einen Unfall. Damit wird deutlich, dass das Unfallrisiko viel geringer ausfällt als allgemein angenommen wird. Hingegen ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit sehr viel höher einzuschätzen.

Aber auch Unfallversicherungen haben eine Funktion zu erfüllen. Denn nicht jeder Unfall bedeutet gleichzeitig Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit. Wie allgemein bekannt, passieren die meisten Unfälle in der Freizeit. Wer also in seiner Freizeit gefährliche Sportarten betreibt (z.B. Klettern, Skifahren usw.) sollte über eine separate Unfallversicherung nachdenken. Auch die Schadenersatzansprüche in der Kfz-Haftpflichtversicherung sind bei nicht mal selbst verschuldeten Unfällen eher gering.

Beide Produkte ergänzen sich also gegenseitig. Es kommt auf die finanziellen Möglichkeiten des Kunden an, ob und inwieweit er Abstriche machen muss. Eine gute Beratung beim Makler ist hier sinnvoll.

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Ob Radio oder Fernsehen, fast jeden Tag hört man neue Horrormeldungen. Die Eurokrise löst die Finanzkrise ab, ein isländischer Vulkan legt den gesamten europäischen Flugverkehr lahm und nach der Explosion einer Bohrinsel wird die amerikanische Küste mit Öl verpestet.

Bei solchen Schlagzeilen müssten die Versicherungen Hochkonjunktur haben, sollte man meinen. Im Gegenteil, die Menschen sind mehr und mehr  verunsichert. Auch das Image der Versicherungsbranche leidet darunter, wenn es keinen Versicherungsschutz gibt, denn keine Airline besitzt Versicherungsschutz gegen Vulkanasche. Aber auch die damit verbundenen Betriebsunterbrechungen aufgrund ausbleibender Warenlieferungen wurden  von keinem Unternehmen versicherungstechnisch abgedeckt.

Große Versicherungen wie die Allianz oder Zurich haben diese Marktlücke erkannt und sind dabei, eine Versicherung gegen Vulkanasche auszuloten. Allerdings sind Neuerungen in der Schaden- und Unfall-Versicherung eher selten. Und wenn, dann sind die sogenannten “neuen Produkte” meist nur verbraucherfreundlich aufgebessert. Bei der VHV-Versicherung z.B. muss das Unfallopfer nicht mehr mit Abzügen rechnen, wenn Vorerkrankungen an den Folgen des Unfalls eine Rolle spielen. Mit dem Zusatzbaustein “Exclusiv” erhalten VHV-Kunden bessere Leistungen – eine besondere Innovation für Bestandskunden.

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Gleiches gilt für die UniVersa Versicherung. Auch sie hat ihren Unfallschutz verbessert. Was bisher nur für Senioren galt können jetzt auch Singles und Alleinerziehende in Anspruch nehmen, z. B. Wohnungsreinigung, Einkaufen oder Wäschewaschen.

Auch der Hamburger Sachspezialist “Maxpool” möchte mit seinem neuen Unfallkonzept “Maxeasy” punkten, indem die Berufsgruppeneinteilung einfach und haftungssicher sein soll. Gerade risikoreiche Berufe wie Bäcker, Maler oder Polizist sind in der günstigen Gruppe “A” eingestuft. Allerdings kann “Maxpool” mit einer 40-Prozent-Schwelle nicht mit dem neuen VHV-Angebot mithalten.

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Die DGUV zog Bilanz. Aus dessen Geschäfts- und Rechnungsergebnissen geht hervor, dass das Risiko eines Arbeitsunfalls 2009 auf einen neuen Tiefstand gefallen ist. In Zahlen ausgedrückt heißt das,  das Risiko von 26,8 Arbeitsunfällen je 1000 Vollarbeiter auf 24,3 Unfälle fällt deutlich niedriger aus. In der 125jährigen Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung sei das Unfallrisiko am Arbeitsplatz noch nie so niedrig gewesen, sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Damit wird den Befürchtungen widersprochen, das die Arbeitgeber in Zeiten der Krise am Arbeitsschutz sparen. Diese positive Entwicklung reihe sich in den langjährigen Trend rückläufiger Unfallzahlen ein. Um fast 80 % sei die Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle in Deutschland seit den 60er Jahren zurückgegangen. so lag 2009 die Zahl der Arbeitsunfälle bei 886,122 und somit um 8,8 % niedriger als im Vorjahr. Dagegen stieg die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle um 1,1 % auf 178.590. Die Bilanz der Unfallversicherung: 456 tödliche Arbeitsunfälle und 362 tödliche Wegeunfälle.

Im Gegensatz dazu nahmen die Berufskrankheiten zu. Die Verdachtsanzeigen stiegen auf 66.951, das sind über 10 %. Bei 25.570 Versicherten bestätigte sich der Verdacht einer Berufskrankheit, wovon in 16.078 Fällen die Berufskrankheit anerkannt wurde, das ist ein Plus von 23,9 %.

2009 erhielten 6.643 Versicherte erstmals eine BK-Rente. Die Zunahme erkläre sich vor allem durch rechtliche und gesetzliche Änderungen, so Dr. Joachim Breuer. Leider ist die Zahl der Menschen, die aufgrund einer Berufskrankheit ihr Leben verloren haben, auf 2.767 gestiegen – ein neuer Höchststand. Ursache waren in den meisten Fällen anorganische Stäube, vor allem Asbest. Die Berufsgenossenschaft und Unfallkassen mußten im Jahr 2009 rund 300 Mio Euro mehr für Rehabilitation und Entschädigung ausgeben als im vorigen Jahr.

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Eine Unfallversicherung soll bei Verletzungen oder im schlimmsten Fall bei Invalidität finanziell schützen. Dabei unterscheidet man zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung.

In der gesetzlichen Unfallversicherung, welche Bestandteil der Sozialversicherung ist, sind vor allem Arbeitnehmer, Schüler, Auszubildende und Landwirte versichert. Leistungen werden gezahlt bei Wegeunfällen zur Arbeit oder bei anerkannten Berufskrankheiten. dabei ist allerdings zu beachten, dass bei Unfällen unter Alkoholeinfluss der Versicherungsschutz gefährdet ist. die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit, auch Arztkosten und Lohnersatzleistungen werden bezahlt.

Eine private Unfallversicherung dagegen zahlt fast in allen Lebenslagen. Ein solcher Vertrag ist für jeden Menschen wichtig, da lt. Statistik die meisten Unfälle nicht im Beruf sondern zu Hause in der Freizeit passieren. Es muß sich jedoch um einen plötzlichen bzw. unvorhergesehenen Unfall handeln. die monatliche Beitragshöhe einer privaten Unfallversicherung richtet sich nach Alter, Geschlecht und ausgeübtem Beruf. Wenn der Versicherte einer sehr risikobehafteten Tätigkeit nachgeht oder ein gefährliches Hobby betreibt, kann das unter Umständen zu Prämienaufschlägen führen. Auch Behandlungskosten, Kosten von kosmetischen Operationen oder Krankenhaustagegeld werden von der privaten Unfallversicherung übernommen.

In Deutschland gibt es neben diesen beiden Unfallversicherungen noch weitere, welche jedoch nur für ganz bestimmte Personen- bzw. Berufsgruppen zuständig sind.

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