Die Privathaftpflicht­versicherung

Privathaftpflicht­: Damit auch Sie mal einen Fehler machen dürfen

Schnell ist ein Schaden leichtsinnig entstanden. Es gilt jedoch: Wer einen Schaden anrichtet muss ihn auch wieder gut machen. Dabei können schnell unerwartet hohe Schadenersatzforderungen auf den Verursacher zukommen. Hier hilft die private Haftpflichtversicherung.


Ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll ?

Versicherungsexperten empfehlen den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, denn nach den Regelungen des BGB §823 haftet jede Person im schlimmsten Falle für einen verursachten Schaden mit seinem gesamten Vermögen und Einkünften.

Manchmal genügt bereits eine Sekunde der Unaufmerksamkeit und schon ist ein Mißgeschick geschehen. Sie lassen versehentlich das Handy eines guten Bekannten fallen oder streifen als Radfahrer ein parkendes Auto. Schnell ergeben sich Schadenersatzforderungen von einigen 100 oder gar mehrere 1000 Euro.

Wer ist in der Privathaftpflicht versichert?

Versichert ist zunächst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. Dies ist die im Antrag und in der Police ausdrücklich als Vertragspartner bezeichnete Person, an welche die vereinbarten Rechte und Pflichten vorrangig anknüpfen. Zusätzlich ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht folgender Personen mitversichert:

  1. Ehegatte
  2. Nicht-ehelicher Lebenspartner – Bedingung: häusliche Gemeinschaft, poliz. bei VN gemeldet
  3. die Kinder des Versicherungsnehmers und seines Ehegatten/ Lebenspartners, wobei Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder gleichgestellt sind. Für die Mitversicherung der Kinder ist das Bestehen einer häuslichen Lebensgemeinschaft nicht Voraussetzung – Bedingung: a) unverheiratet sind und b) minderjährig sind oder nach Vollendung der Volljährigkeit sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (nicht Fortbildung) befinden.
  4. Hausangestellte (Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit)

Es gilt jedoch zu beachten, dass der Versicherungsschutz der Privaten Haftpflichtversicherung ausschließlich auf den Versicherungsnehmer (Single-Vertrag) beschränkt werden kann. Meist kosten diese Policen bis zu 30% weniger.