Seit kurzer Zeit bietet die Roland-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Familien oder auch Singles einen sehr günstigen Privat- und Verkehrsrechtsschutz für nur 99 Euro pro Jahr an.

Vorerst gilt dieses Angebot bis September 2010. Nicht versichert ist der sog. Arbeitsrechtsschutz. Es ist also Nichtselbständigen nicht möglich, mit dieser Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten aus aktiven Beschäftigungsverhältnissen – z.B. das Einreichen einer Kündigungsschutzklage – zu begegnen.

Für diejenigen, die auf diese Absicherung verzichten können, stellt dieses Angebot bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro je Rechtsschutzfall eine interessante Absicherung beim Roland Rechtsschutz-Spezialversicherer dar.

Bei vielen Rechtsschutzversicherern inzwischen zu guten Ton gehörend, ist auch hier eine telefonische Beratung zu Rechtsfragen des privaten Lebensbereiches integriert.

Ebenfalls über diesen Tarif Versicherungsschutz im Privatbereich können selbständige Personen bis zu einem Jahresumsatz von 50 000 Euro beantragen.

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Studienplatzklagen führen zu exorbitanten Kostensteigerungen in der Rechtsschutzversicherung. Nach Mitteilung einzelner Rechtsschutzversicherungen werden regelmäßig bis zu 20 Universitäten gleichzeitig verklagt.

Aus den daraus resultierenden hohen Prozesskosten und der Tatsache, dass diese Streitigkeiten nur eine kleine Gruppe von Versicherten betrifft, schließen immer mehr Versicherer Streitigkeiten im Zusammenhang mit Studienplatzvergabe aus.

Weiterhin versichert bleiben jedoch bei vielen Versicherern im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechtsschutzes weiterhin Streitigkeiten, z.B. wegen einer nicht nachvollziehbaren Prüfungsentscheidung.

Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang das Bedingungswerk der jeweiligen Rechtsschutzversicherer genau zu studieren.

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Die Ideal Versicherung – Spezialversicherer für Kunden der Altersgruppe ab 40. Lebensjahr, hat speziell für deren Bedürfnisse eine neue eigene Rechtsschutzversicherung entwickelt.

Bei Rechtsstreitigkeiten aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen oder geringfügiger Beschäftigung bietet die Privatrechtsschutzversicherung auch Sicherheit.

Zusatzbausteine gibt es für Verkehrsrechtschutz ebenso wie für noch voll Beschäftigte den Berufsrechtsschutz. So stehen verschiedene Kombinationen zur Verfügung.

1. Der Privat- und Wohnungsrechtschutz,
2. als Zusatzbaustein der Berufsrechtsschutz, oder
3. der Verkehrsrechtsschutz.

Es wird umfassender Schutz und unbegrenzter Deckungssumme bei einer Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro gewährt. Auf Reisen bis zu drei Monaten weltweit, ist der Kunde bei rechtlichen Streitigkeiten mit bis zu 100.000 Euro abgesichert. Es gibt Hilfe bei der Suche eines deutschsprachigen Anwalts Kostenübernahme für Übersetzungen.

Beliebig oft kann eine kostenlose telefonische Erstberatung zu allen Rechtsfragen genutzt werden. Unabhängige Anwälte stehen dafür rund um die Uhr zur Verfügung. Eine Beratung gibt es auch zu allen nicht versicherten oder nicht versicherbaren Bereichen.
Zudem erfolgt eine Vermittlung von Anwälten in Kundennähe eine sofortige Deckungszusage.

Kosten werden erstattet für Rechtsbeistand im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren bei Problemen mit der Anerkennung der Pflegestufe bei Eltern. Bei verminderter Mobilität des Versicherten werden die Kosten der Anwälte für Fahrten ins Pflegeheim oder Krankenhaus übernommen, Streitigkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung werden geklärt.

Die Leistungskomponente Internet –Vertragsrechtsschutz ist ebenfalls im Produkt enthalten. Die Unbegrenzten Möglichkeiten im Internet bieten vielfältigen Spielraum für Betrügereien, Ein Rechtsbeistand tut dann gut.

Rechte als Nebenkläger, weil man unbeteiligt Opfer einer Straftat wird, werden juristisch durchgesetzt – ohne Zusatzprämie.

Strafkautionen werden für bis zu 100.000 Euro als zinsloses Darlehen gestellt.
Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert, Ehe- oder Lebenspartner, eigene minderjährige Kinder sowie volljährige in der Erstausbildung, Enkelkinder – bei den Großeltern lebend, und auch allein stehende Elternteile mit ab Pflegestufe II.

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Versicherung in der Pflicht

Ein Rechtschutzversicherer muss bei einem vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung eintreten.

Nun ist es amtlich: In dem Fall, in dem der Bundesgerichtshhof (Urteil vom 19. November 2008 – Aktenzeichen IV ZR 305/07) entschieden hat, meinte die Versicherung zunächst, ein Versicherungsfall sein noch nicht eingetreten, da noch kein Rechtsverstoß vorgelegen habe.
Der Arbeitgeber habe die Kündigung schließlich in Aussicht gestellt. Gekündigt hatte er seinem Versicherten noch nicht.

Was war geschehen?
Der Arbeitgeber teilte dem Kläger mit, dass aufgrund eines Rekonstruierungsprogrammes und der damit verbundenen Stellenreduzierung beabsichtigt sei, ihm zu kündigen, falls er nicht einen ihm angebotenen Aufhebungsvertrag annehme.

Die vom Kläger daraufhin beauftragten Rechtsanwälte wandten sich gegen das Vorgehen seines Arbeitgebers.

Eine Kostenübernahme dafür lehnte der Rechtschutzversicherer ab. Zu Unrecht.

Eine Pflichtverletzung sahen die Richter auch darin, dass der Arbeitgeber dem Kläger trotz Aufforderung die Sozialauswahl nicht dargelegthbe und ihn damit nicht in die Lage versetzt hat, eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können.

Quellennachweis: Wochenkurier

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