Sind sie privat oder gesetzlich versichert?
So lautet die erste Frage, wenn sie einen Arzt aufsuchen. Als Privatpatient hat man Anspruch auf eine Chefarztbehandlung und man kann sich die Klinik selbst aussuchen. Kassenpatienten werden in die nächstliegende Klinik überwiesen, wo ein Stationsarzt zuständig ist. Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung kann man sich in die “erste Klasse” einkaufen. Dies muß man sich als Kassenpatient aber leisten können und muß zudem bei Vertragsabschluss gesund sein! Auch das Eintrittsalter spielt eine entscheidende Rolle. Menschen bis zu 35 Jahren können mit niedrigeren Beitragssätzen und vollen Leistungen einsteigen.
Zusätzliche Leistungen können mit einer Ergänzungsversicherung mitversichert werden, z. B.
- Zahnersatz
- Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärem Aufenthalt
- Chefarztbehandlung
- Heilpraktiker
- Krankentagegeld
- Krankenhaustagegeld
Im Prinzip kann man sich als Kassenversicherter auch ohne Zusatzversicherung als “Privatpatient” aufnehmen lassen, doch das Risiko ist sehr hoch, dass man für die auftretenden Mehrkosten keinen Kostenträger durch eine abgeschlossene Zusatzversicherung hat.
Für Kinder kostet eine Zusatzversicherung unter 5 € im Monat, für Erwachsene ca. 20, 30, 40 € und mehr, je nach Alter.
Im Jahr zwei des Gesundheitsfonds wird das Geld knapp. Viele Krankenversicherte haben das zu spüren bekommen, indem sie einen Zusatzbeitrag zahlen mußten. Und es geht noch weiter, Gesundheitsminister Rösler will dieses Monster “Gesundheitsreform” mit weiteren Sparmaßnahmen bändigen. Davon betroffen sind Krankenhäuser, Krankenkassen, Apotheken, Hausärzte.
Viele Versicherte haben die Mitgliedschaft bei Krankenkassen mit Zusatzbeiträgen gekündigt. Davon betroffen sind vor allem die DAK, KKH-Allianz und die BKK Gesundheit. Dagegen konnten die Barmer GEK ein Plus von 69.000 Versicherten und die Techniker Krankenkasse sogar von 238.000 Versicherten verzeichnen. Die AOKen gewannen fast 511.000 Versicherte neu dazu – diese Kassen erheben keinen Zusatzbeitrag.
Viele Krankenkassen haben sich mit der Erhebung des Zusatzbeitrages eine bessere finanzielle Situation erhofft, dennoch bereitet er vielen Kassen Probleme, denn viele Versicherte kommen der Zahlung einfach nicht nach. Damit fehlen wichtige Einnahmen. Nun sollen säumige Zusatzbeitrag-Zahler einen Säumniszuschlag von mindestes 30 Euro zahlen. Die Obergrenze für diesen Zuschlag soll bei einem Betrag von höchstens drei monatlichen Zusatzbeiträgen liegen. Diskutiert wird im Moment noch, welche Gruppe der Geringverdiener von der Zahlung zusätzlicher Beiträge ausgenommen wird.
Das marode gesetzliche Gesundheitssystem bestimmt schon seit Wochen und Monaten die Schlagzeilen. Beim Spitzenverband der Krankenkassen stoßen diese Regierungspläne auf Unverständnis.
Ab dem nächsten Jahr klettert der Beitragssatz von jetzt 14,9 auf 15,5 Prozent. Dies könnte für einige Kassen Entlastung bedeutenDiese Beiträge einzuklagen ist für die Kassen ein hoher und so ohne Zusatzbeitrag auskommen. Denkbar ist jedoch, das 2011 weitere Krankenkassen einen Zusatzbeitrag einführen.
Laut Mitteilung der ARAG Krankenversicherung – hat sich seit 2005 eine sechsstellige Anzahl von Versicherten für den Zahntarif DentalPro Z100 entschieden.
Der Zusatz-Zahntarif Z100 erhielt in vielen Rataings bisher Bestnoten. Dank des hochwertigen Leistungsumfanges stellt er das richtige, starke Angebot für die dringend notwendige Zusatzabsicherung der GKV-Versicherten dar. Sind doch gute Tarife in dem hart umkämpften Markt der Krankenzusatzversicherung
immer noch eine Seltenheit.
Weiterhin teilt die ARAG mit, nach 5 Jahren Beitragsstabilität zum 1. April 2010 ebenfalls eine Beitragsanpassung vornehmen zu müssen. Nur so kann der gewohnt hohe Qualitätsstandard bei den stetig steigenden Heilbehandlungskosten erhalten und garantiert werden.
Die Produktpalette des Z100 wird zudem mit dem neuen Tarif Z50/90 erweitert.
Damit bietet die ARAG einen einzigartigen Tarif am Markt: Ein 50 Prozent-Tarif, der auch die Zahnbehandlung erstattet.
Konkret: Ohne Vorleistung der GKV erstattet der Tarif 50 Prozent auf Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie.
Die Vorleistung der GKV eingeschlossen, ist sogar eine Gesamterstattung von bis zu 90 Prozent möglich.