Es ist eines der häufigsten Sachverhalte, für das der Rechtsschutz für Vermieter in Anspruch genommen wird: Der Mieter stellt die Mietzahlungen ein. Eine schwierige Situation, in der sehr rasch hohe Kosten anfallen können, wenn kein Vermieterrechtsschutz besteht.

Die fast dringende Notwendigkeit eines Vermieterrechtsschutzes besteht im Kern deswegen, weil man das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter mit andern Geschäftsbeziehungen kaum vergleichen kann. Die Unverletzlichkeit der Wohnung genießt Verfassungsrang. Das beschränkt Ihre Handlungsmöglichkeiten als Vermieter deutlich. Zwar tragen auch andere Händler und Dienstleister stets ein gewisses Inkassorisiko, aber immerhin sind sie im Stande, säumigen Zahlern sofort jede weitere Leistung zu verweigern.

Als Vermieter können Sie nicht einmal das tun, denn der Mieter kann trotz eingestellter Zahlungen die Wohnung zunächst weiterhin nutzen. Private Vermieter können in so einer Situation folgenschwere Fehler begehen, ohne einen Vermieter-Rechtsschutz kann das ziemlich teuer werden.

Der Rechtsschutz für Vermieter übernimmt die Kosten des gesamten Verfahrens

Unbedingt zu empfehlen ist vorrangig eine solide Beratung durch einen kompetenten Rechtsbeistand. Wer als Vermieter allerdings die Kosten für einen Vermieterrechtsschutz sparen will, kann sich ganz schnell in große Schwierigkeiten bringen. Dem zahlungsunwilligen Mieter einfach das Türschloss auszutauschen, könnte zum Beispiel strafrechtliche Konsequenzen haben.

Mit einem Vermieter-Rechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite. Ihr Anwalt weiß, welche Inkassomaßnahmen berechtigt sind und welche wegen des besonderen Schutzes der Privatwohnung unzulässig sind. Der Vermieterrechtsschutz übernimmt sämtliche Kosten, nötigenfalls bis zur Räumungsklage. Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung sind in Deutschland äußerst mieterfreundlich. Ohne eine kompetente Vertretung durch einen Fachanwalt für Mietrecht kann daher auch so mancher Prozess verloren gehen, bei dem das normale Rechtsempfinden eines juristischen Laien dies für unmöglich hält.

Vermieter-Rechtsschutz Angebote vergleichen!

Die Preise für einen Vermieter Rechtsschutz variieren in einem weiten Rahmen, ein detaillierter Vergleich der Angebote lohnt sich für Sie! Lassen Sie den Vergleich von Spezialisten durchführen, denn nur dann haben sie die Gewähr, dass auch die Risiken mit einbezogen sind, die gerade für Sie persönlichen wichtig sind. Private Vermieter haben andere Risiken als gewerbliche Vermieter.

Auch die Frage, ob Sie ausschließlich Wohnungen vermieten, muss beim Rechtsschutz für Vermieter Vergleich beachtet werden. Der Vergleichsanbieter Rechtsschutz-dienst.de bietet hierzu einen interessanten Onlinevergleich.

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Rechtsschutz für Vermieter: günstiger Rechtsschutz für Vermieter

Besitzern einer vermieteten Immobilie hilft der Vermieterrechtsschutz vor hohen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. Die Vermieter Rechtsschutz vertritt die Interessen des Vermieters überall da, wo es erforderlich ist. Sie bietet einen Schutz vor hohen Kosten auch bei Räumungsklagen.

Streitpunkt Nebenkosten

Fast immer gibt es Streit zwischen Vermietern und Mietern bezüglich der Betriebskostenabrechnung. Dass beide Seiten bei den Nebenkosten genau hinsehen, ist nachvollziehbar. Schließlich nimmt die Betriebskostenabrechnung, auch „zweite Miete“ genannt, einen immer größeren Anteil an den Mietkosten ein.
Tatsache ist, dass fast jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist. Oft sind die Informationen für den Mieter undeutlich oder die einzelnen Posten lückenhaft.
Aber nicht immer ist der Mieter im Recht. Wie kann man sich als Vermieter gegen eine mieterfreundliche Rechtsprechung schützen?

Besitzen sie eine Vermieterrechtsschutzversicherung, steht Ihnen als Vermieter in allen Mietsstreitigkeiten ein Rechtsbeistand zur Seite.

Die Leistungen in der Rechtsschutz für Vermieter

Bedauerlicherweise ist es keine Seltenheit, dass sich Vermieter mit sogenannten Mietnomaden bzw. mit Mietern, welche ihre Miete nicht zahlen, auseinandersetzen müssen. Viele Vermieter sind in solchen Situationen ratlos. Oft ist das rechtliche Vorgehen fast aussichtslos, da es sich um zu kleine Summen handelt.

Eine Kündigung darf der Vermieter den Mietern erst dann aussprechen, sofern zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten noch ausstehen. In dieser Zeit bleiben die anfallenden Kosten beim Vermieter hängen.

In solchen Fällen ist eine Vermieterrechtsschutzversicherung hilfreich. Sie übernimmt jegliche Kosten, auch die einer Räumungsklage. Die Beiträge für den Vermieterrechtsschutz machen sich nach kurzer Zeit bezahlt. Schon bei einem kurzfristigen Mietsausfall erwirtschaften viele Immobilien schließlich keinen Gewinn mehr. Wer sich dagegen mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung absichert, hat Planungssicherheit bezüglich der Rentabilität seiner Immobilie.
Es kommt auch zu juristischen Auseinandersetzungen, wenn Vermieter aufgrund von Eigenbedarf eine Kündigung aussprechen. Die wenigsten Mieter nehmen die Kündigung klaglos hin. Oft suchen sie einen Rechtsbeistand auf, der ihre Interessen gegenüber dem Vermieter vertreten soll. Vermieter sollten sich daher unbedingt mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung gegen das Kostenrisiko bei Mietsstreitigkeiten absichern.

Angebote vergleichen – Geld sparen

Es lohnt sich, die Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen zu vergleichen.

Tipp: Nutzen Sie die Erfahrung und das Know-how von Experten, um die richtige, für Sie geeignete Vermieter Rechtsschutz zu finden.

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Rechtsschutz hilft im Streitfall

Autor undine , 2010, Artikel in Kategorie Allgemeines, Rechtsschutz No Comments

In den letzten Jahren häuften sich die Streitfälle zwischen Arbeitgeber und ihren Mitarbeitern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass es in diesem Jahr fast 70000 Streitfälle gibt, das sind 20 % mehr als im Vorjahr.

Wenn’s Ärger im Job gibt, führt an einem Richter meist kein Weg vorbei – dann ist man als Arbeitnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung immer gut beraten, damit man im Rechtsschutz Streitfall nicht selber auf den Kosten sitzen bleibt. Denn vor dem Arbeitsgericht zahlt man in der ersten Instanz die Kosten selbst, auch wenn man gewinnt. Ist man dann finanziell nicht in der Lage, diese aufzubringen, ist das wiederum für den Arbeitgeber ein willkommenes Druckmittel. Es ist ein Irrglaube, dass ein Betriebsrat im Streitfall den Arbeitnehmer rechtlich vertritt, er kann ihn lediglich beraten.

Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man dagegen weitestgehend ohne finanzielle Risiken prozessieren.

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Seit kurzer Zeit bietet die Roland-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Familien oder auch Singles einen sehr günstigen Privat- und Verkehrsrechtsschutz für nur 99 Euro pro Jahr an.

Vorerst gilt dieses Angebot bis September 2010. Nicht versichert ist der sog. Arbeitsrechtsschutz. Es ist also Nichtselbständigen nicht möglich, mit dieser Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten aus aktiven Beschäftigungsverhältnissen – z.B. das Einreichen einer Kündigungsschutzklage – zu begegnen.

Für diejenigen, die auf diese Absicherung verzichten können, stellt dieses Angebot bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro je Rechtsschutzfall eine interessante Absicherung beim Roland Rechtsschutz-Spezialversicherer dar.

Bei vielen Rechtsschutzversicherern inzwischen zu guten Ton gehörend, ist auch hier eine telefonische Beratung zu Rechtsfragen des privaten Lebensbereiches integriert.

Ebenfalls über diesen Tarif Versicherungsschutz im Privatbereich können selbständige Personen bis zu einem Jahresumsatz von 50 000 Euro beantragen.

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Studienplatzklagen führen zu exorbitanten Kostensteigerungen in der Rechtsschutzversicherung. Nach Mitteilung einzelner Rechtsschutzversicherungen werden regelmäßig bis zu 20 Universitäten gleichzeitig verklagt.

Aus den daraus resultierenden hohen Prozesskosten und der Tatsache, dass diese Streitigkeiten nur eine kleine Gruppe von Versicherten betrifft, schließen immer mehr Versicherer Streitigkeiten im Zusammenhang mit Studienplatzvergabe aus.

Weiterhin versichert bleiben jedoch bei vielen Versicherern im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechtsschutzes weiterhin Streitigkeiten, z.B. wegen einer nicht nachvollziehbaren Prüfungsentscheidung.

Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang das Bedingungswerk der jeweiligen Rechtsschutzversicherer genau zu studieren.

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Beachtliche Erfolge verzeichnet das aus den USA stammende Mediationsverfahren, zu gut deutsch Schlichtungsverfahren, bei Streitigkeiten der Parteien z.B. im Familienrecht unter der Leitung eines Mediators.
Rechtssprechung im herkömmlichen Sinne erfolgt nicht. Es wird im Sinne der Mediation ein Weg für einen Kompromiss gesucht und gefunden. Das Recht wird besprochen, beide Parteien sollen dann den Weg für ihre individuellen Probleme finden.

Die Diskussion zu Mediationsverfahren erfuhr durch den Erlaß der europäischen Mediationsrichtlinie im Mai 2008 neuen Aufwind. Wichtige Fragen des Verhältnisses von Mediations- und Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten in Handels- und Zivilkonflikten werden in dieser Richtlinie geregelt. Ein nationales Mediationsgesetz wird noch in diesem Jahr als Referentenentwurf vorliegen.

Im Raum Niedersachsen sind mit mehr als 500 Modellprojekten in der Mediation Erfolgsquoten von 90% bei 75% der Fälle erzielt worden.
Gerichtsverfahren könnten vermieden oder abgekürzt werden. Mediation ist in allen Rechtsgebieten, wie Familien- und Sozialkonflikten, aber auch bei Arbeits- oder Finanzstreitigkeiten als Lösungsinstrument anwendbar. Beide Parteien werden in der Regel mit dem Ergebnis der Schlichtung zufrieden sein. Gewinner oder Verlierer wie in der klassischen Rechtssprechung gibt es nicht. Man hat sich geeinigt, ist einen Kompromiss eingegangen.

Die streitenden Parteien entscheiden selbst, ob für sie ein Gerichtsverfahren oder Mediation in Frage kommt. Ist nach aktiver und eigenverantwortlicher Aufarbeitung des Streitfalls mit Hilfe eines Konfliktmanagement im Sinne des unabhängigen Mediators keine Lösung in Sicht, können sie jederzeit entscheiden die Mediation abzubrechen und sich für ein Gerichtsverfahren entscheiden.

Im Interesse des Kunden wird Mediation als Rechts- und Serviceleistung als Zusatzbaustein in Rechtsschutzversicherungen eine große Rolle spielen.

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Die Ideal Versicherung – Spezialversicherer für Kunden der Altersgruppe ab 40. Lebensjahr, hat speziell für deren Bedürfnisse eine neue eigene Rechtsschutzversicherung entwickelt.

Bei Rechtsstreitigkeiten aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen oder geringfügiger Beschäftigung bietet die Privatrechtsschutzversicherung auch Sicherheit.

Zusatzbausteine gibt es für Verkehrsrechtschutz ebenso wie für noch voll Beschäftigte den Berufsrechtsschutz. So stehen verschiedene Kombinationen zur Verfügung.

1. Der Privat- und Wohnungsrechtschutz,
2. als Zusatzbaustein der Berufsrechtsschutz, oder
3. der Verkehrsrechtsschutz.

Es wird umfassender Schutz und unbegrenzter Deckungssumme bei einer Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro gewährt. Auf Reisen bis zu drei Monaten weltweit, ist der Kunde bei rechtlichen Streitigkeiten mit bis zu 100.000 Euro abgesichert. Es gibt Hilfe bei der Suche eines deutschsprachigen Anwalts Kostenübernahme für Übersetzungen.

Beliebig oft kann eine kostenlose telefonische Erstberatung zu allen Rechtsfragen genutzt werden. Unabhängige Anwälte stehen dafür rund um die Uhr zur Verfügung. Eine Beratung gibt es auch zu allen nicht versicherten oder nicht versicherbaren Bereichen.
Zudem erfolgt eine Vermittlung von Anwälten in Kundennähe eine sofortige Deckungszusage.

Kosten werden erstattet für Rechtsbeistand im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren bei Problemen mit der Anerkennung der Pflegestufe bei Eltern. Bei verminderter Mobilität des Versicherten werden die Kosten der Anwälte für Fahrten ins Pflegeheim oder Krankenhaus übernommen, Streitigkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung werden geklärt.

Die Leistungskomponente Internet –Vertragsrechtsschutz ist ebenfalls im Produkt enthalten. Die Unbegrenzten Möglichkeiten im Internet bieten vielfältigen Spielraum für Betrügereien, Ein Rechtsbeistand tut dann gut.

Rechte als Nebenkläger, weil man unbeteiligt Opfer einer Straftat wird, werden juristisch durchgesetzt – ohne Zusatzprämie.

Strafkautionen werden für bis zu 100.000 Euro als zinsloses Darlehen gestellt.
Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert, Ehe- oder Lebenspartner, eigene minderjährige Kinder sowie volljährige in der Erstausbildung, Enkelkinder – bei den Großeltern lebend, und auch allein stehende Elternteile mit ab Pflegestufe II.

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Die Versicherungssumme in der Rechtsschutzversicherung ist bei den meisten versicherern begrenzt, was ab einer Mindestversicherungssumme von 350 000 Euro aber unproblematisch ist.

Bei einem Zivilrechtsstreit mit einem Streitwert von 3 Mio Euro beträgt das Gesamt- Prozess-Kostenrisiko für einen erfolglos durch 3 Instanzen geführten Prozess ca. 360 000 Euroo.
Streitigkeiten mit so hohen Gegenstandswerten sind recht selten und betreffen meist Rechtsgebiete, die eh nicht versichert sind. (z.B. Gesellschaftsrecht).

Interessant sind derart hohe Streitwerte eher im Bereich der Schadenersatzforderung, z.B. bei Personenschäden nach einem Verkehrsunfall mit dauerhafter Gesundheitsschäden.

Im Bereich Sachschäden und Personenschäden bieten einige Versicherer, die im Allgemeinen eine begrenzte Versicherungssumme im Bedingungswerk beankert haben, über Spezialklauseln höhere bzw. unbegrenzte Versicherungssummen.

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AUXILIA – Rechtsschutzversicherung

Autor admin , 2010, Artikel in Kategorie Rechtsschutz No Comments

Fast alle Rechtsschutz-Versicherer sind in eine Versicherungsgruppe oder einen Konzern integriert. Eine Rechtschutzversicherung, wie die AUXILIA bietet dem Maklerkunden ein beruhigendes Gefühl, für den Fall, dass dem Kunden von seiner Versicherung ihm zustehende Leistungen vorenthalten werden. 

Sollte der Kunde gegen seine Berufsunfähigkeits-, Unfall oder Krankenversicherung vorgehen müssen, so kann es von Vorteil sein, einen Rechtsschutzversicherer wie die AUXILIA zu haben, die keine Konzernverbindungen zu dem entsprechenden Versicherungsunternehmen hat.

Die zunehmende Prozessfreudigkeit birgt das Risiko der stetig steigenden Prämien.  Die AUXILA bietet eine Kombination von Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz mit dem Zusatzpaket Rechtsschutz rund um die Immobilie und dem Spezial-Straf-Rechtsschutz geschaffen. Trotzdem können die Prämien günstig kalkuliert werden. 

Möglich ist das unter anderem durch eine schlanke Verwaltung im Unternehmen. Ein umfassender Versicherungsschutz bedeutet nicht zwangsweise mehr Streitigkeiten.

Im gewerblichen Bereich bietet die AUXILIA verschiedene Produkte und Kombinationsmöglichkeiten.
So kann für jede Berufsgruppe ein Produkt gewählt werden das im jeweiligen Bereich den größtmöglichen Schutz bietet. Damit werden die berufs- bzw. branchenspezifischen Risiken im gewerblichen Rechtsschutz abgedeckt. 

Im Unternehmen sind die Abläufe in den einzelnen Abteilungen, Vertragsverwaltung, Rechnungswesen und besonders die Leistungsabteilung speziell ausgerichtet auf den ungebundenen Vermittler.

Nur etwa 40% aller Haushalte in Deutschland sind rechtsschutzversichert.

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Versicherung in der Pflicht

Ein Rechtschutzversicherer muss bei einem vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung eintreten.

Nun ist es amtlich: In dem Fall, in dem der Bundesgerichtshhof (Urteil vom 19. November 2008 – Aktenzeichen IV ZR 305/07) entschieden hat, meinte die Versicherung zunächst, ein Versicherungsfall sein noch nicht eingetreten, da noch kein Rechtsverstoß vorgelegen habe.
Der Arbeitgeber habe die Kündigung schließlich in Aussicht gestellt. Gekündigt hatte er seinem Versicherten noch nicht.

Was war geschehen?
Der Arbeitgeber teilte dem Kläger mit, dass aufgrund eines Rekonstruierungsprogrammes und der damit verbundenen Stellenreduzierung beabsichtigt sei, ihm zu kündigen, falls er nicht einen ihm angebotenen Aufhebungsvertrag annehme.

Die vom Kläger daraufhin beauftragten Rechtsanwälte wandten sich gegen das Vorgehen seines Arbeitgebers.

Eine Kostenübernahme dafür lehnte der Rechtschutzversicherer ab. Zu Unrecht.

Eine Pflichtverletzung sahen die Richter auch darin, dass der Arbeitgeber dem Kläger trotz Aufforderung die Sozialauswahl nicht dargelegthbe und ihn damit nicht in die Lage versetzt hat, eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können.

Quellennachweis: Wochenkurier

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