Die Unfallversicherungen in Deutschland

Keiner ist vor Unfällen geschützt, es kann überall auf der Erde vorkommen. Sei es im Urlaub, im Verkehr, im Haushalt, beim Sport oder auf den Weg zur Arbeit. Entgegen der Landes gebräuchlichen Auffassung, ereignen sich die meisten Unfälle nicht auf Arbeit, sondern im privaten Umfeld und im Urlaub. Dadurch reicht die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen der Vorsorge nicht aus.

Es gibt einmal die gesetzliche Unfallversicherung (UV) und die private Unfall Versicherung.

Die gesetzliche UV zählt zu den Sozial-Versicherungen und die Inh. der gesetzlichen UV sind die Berufsgenossenschaften. Alle Angestellte und Beschäftigter sind durch die UV versichert, die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz liegt vor während der Beschäftigung sowohl auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstelle. Außerdem versichert, in der gesetzlichen Unfall-Versicherung, sind Azubis sowie Studenten und Kinder, welche eine Kindertagesstätte, den Kindergarten oder die Bildungsstätte besuchen.

Die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung an Versicherte sind im wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitierung sowohl Lohnersatz- beziehungsweise Erstattungsleistungen in Geld (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente). Die medizinische Therapie wird als Sachleistung erlaubt; der behandelnde Doktor stellt eine Rechnung direkt an die verantwortliche Berufsgenossenschaft aus.

Die private UV jedoch bietet günstigen Versicherungsschutz im privaten ebenso wie im beruflichen Umfeld, rund um die Uhr und an jedem Bereich der Erde.
Hauptleistung der persönlichen Unfall-Versicherung ist die Arbeitsunfähigkeitsabsicherung. Kommt es zu einem Unfall bei dem bleibende Schäden entstehen, leistet die Unfall-Versicherung die festgelegte Invaliditätsleistung entsprechend dem Maß der festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Neben der Erwerbsunfähigkeitsleistung bieten Unfallversicherer auch den Einschluß einer Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld inklusive Genesungsgeld sowie einer Todesfall Leistung an.

Als Unfall gilt auch, wenn durch eine verstärkte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Keine Unfälle sind größtenteils Schädigungen hinsichtlich von selbstverursachten Straftaten, psychischen Reaktionen, Kriegereignissen oder die Teilnahme an Motorradrennen.
Die Versicherungsgesellschaft führten in den vergangenen Jahren maßgebliche Berichtigungen in ihren Unfall-Versicherungsbedingungen durch. In Folge dessen bieten viele neue Tarife auch Versicherungsschutz bei Unfällen aufgrund Infektionen, Schlaganfall oder Bewusstseinstörungen.

Letztere werden in der Regel mithilfe eine sogenannte Infektionskausel festgelegt. Dabei sind Erkrankungen wie FSME und Borreliose durch Zeckenstiche als Unfall eingeführt und werden laut Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers entsprechend entschädigt.

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