Kategorie: Rechtsschutz

Recht haben und Recht bekommen, das sind oftmals verschiedene Dinge. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie die finanziellen Folgen eines Rechtsstreites reduzieren. Übernimmt doch die Rechtsschutz Kosten des Rechtsanwaltes, des Gerichtes und Gutachter

  • Düsseldorfer ARAG wartet mit neuen Rechtsschutz für Vermieter auf

    Für eine Vielzahl Versicherer steht das Anbieten einer Vermieterrechtsschutz nicht im Focus der Geschäftspolitik. Häufige Schadenfälle und teilweise hohe damit im Zusammenhang stehende Prozeßkosten machen diese Sparte für den einen oder anderen Versicherer uninteressant.

    So kann die Auswahl von interessanten und auch preiswerten Vermieter Rechtsschutz Versicherungen derzeit als durchaus überschaubar bezeichnet werden. In Online-Vergleichen findet man im preiswerten Segment vorrangig Gesellschaften wie DEURAG, Rechtsschutz Union oder die Hamburger AdvoCard. Ergänzt werden diese Angebote von Deckungskonzepten der DEGENIA sowie des Maklerpools KAB.

    Hingegen zeigt die Düsseldorfer ARAG mit Einführung der Tarifwelt 2014 erneut ihre Stärke im Bereich der Rechtsschutzversicherungen – hier insbesondere die Vermieterrechtsschutzversicherung betreffend.

    Vermieter von Mehrfamilienhäusern aber insbesondere auch Vermieter von Mischobjekten – also Objekte mit vermieteten Wohn- und Gewerbeeinheiten – finden in den Angeboten der ARAG bereits seit einigen Jahren umfassenden und preiswerten Versicherungsschutz. Das Düsseldorfer Unternehmen hat nun mit Einführung der neuen Tarifwelt 2014 die Angebotspalette der Vermieter Rechtsschutz stark erweitert. Sie beginnt mit dem Aktiv-Rechtsschutz Immobilie BASIS für den risikobewußten
    Kunden und setzt sich über den bisher bereits bekannten Komfort Tarif bis hin zum Premium Tarif, für den anspruchsvolleren Kunden fort.

    Der gebotene Aktiv-Rechtsschutz Immobilie BASIS bietet ausschließlich Versicherungsschutz für die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter. Die Honorarkosten einer außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes werden somit nicht übernommen und müssen vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden.

    Im Besonderen erwähnenswert ist der neu gebotene Tarif „Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Premium“. Im Unterschied zu den sonst üblichen Vermieterrechtsschutzversicherungen, bietet dieser Tarif interessante zusätzliche
    Absicherungen. So gelten auch ohne Wartezeit Streitigkeiten aus Vertrag, die in direktem Zusammenhang mit dem Wohn- /Gewerbeobjekt stehen, als versichert. So sind bspw. Streitigkeiten im Zusammenhang mit
    Handwerkerrechnungen oder Dienstleistern (z.B. Hausmeister, Reinigungsfirma, Gärtner) oder auch Verträge mit Versorgern rund um die vermietete Immobilie versichert.

    Weitere Verbesserungen sind:
    – Bauherren-Rechtsschutz, für baurechtliche Streitigkeiten rund um den An-, Um- oder Neubau der versicherten vermieteten Wohneinheit
    – Verwaltungs-Rechtsschutz, bei Streitigkeiten vor deutschen Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten
    – Rechtsschutz im Zusammenhang mit einmaligen Anlieger- und Erschließungskosten

    Wird die Wirksamkeit des Mietvertrags oder einzelner Mietvertragsklauseln als strittig angesehen, gilt Versicherungsschutz selbst dann, wenn der Mietvertrag bis zu 3 Monate vor Abschluß der Rechtsschutzversicherung für Vermieter unterzeichnet wurde. Dies kann z.B der Fall sein, wenn sich erst nach dem Einzug heraustellt, dass die Wohnungsgröße nicht den Angaben im Mietvertrag entspricht.

    Egal ob BASIS-Tarif, Komfort-Tarif oder Premium-Tarif, abgerundet werden die Versicherungsleistungen mit diversen Serviceleistungen.
    – ARAG JuraTel, für die telefonische Beantwortung von Rechtsfragen
    – Bauherren-Telefon, für Fragen rund ums Baurecht, den Neu-, An- oder Umbau ihrer versicherten Immobilie betreffend
    – Rechtsschutz in Mediationsverfahren
    – ARAG Online-Forderungsmanagement, für das schnelle Eintreiben von nicht strittigen Forderungen
    – ARAG Online Rechts-Service mit über 1000 Musterschreiben und Musterverträgen

    Anhand unseres Versicherungs-Vergleiches ist es Ihnen möglich Preise und Leistungen von Vermieterrechtsschutzversicherungen zu vergleichen.

  • Ab sofort ! Günstiger Vermieterrechtsschutz

    Die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG – seit Ende 2008 Tochterfirma der Signal Iduna Gruppe – hat zum 01.10.2013
    eine grundlegende Vereinfachung der Berechnung zum Vermieter Rechtsschutz für Wohnimmobilien eingeführt.

    Nach Information der Gesellschaft will man damit den Wünschen und Nachfragen von Vermittlern
    zu einer leichteren Preisermittlung Rechnung tragen.

    Künftig existieren in den zwei Tarifgruppen SB-Vario und Standard jeweils 2 Festpreise.
    Vermietete Wohnungen bis 6000 EUR Brutto Jahresmiete und vermietete Wohnungen mit einer Bruttojahresmiete von mehr als 6.000€.
    Damit ist der Abschluß einer Vermieterrechtsschutzversicherung für vermietete Wohnimmobilien schon ab 109 Euro je Wohneinheit möglich und stellt damit eine überaus preiswerte Versicherung dar.

    Neu ist hingegen diese Pauschalkalkulation nicht. Bereits Gesellschaften wie Rechtsschutz Union, Degenia oder die KAB
    mit dem Züricher Rechtsschutz für Vermieter, bieten seit Jahren diese verbraucherfreundliche Pauschalkalkulation je vermietete Wohneinheit.
    Versicherungskunden dieser Anbieter profitieren beim Abschluß einer Vermieterrechtsschutzversicherung doppelt.

    1. Ein oftmals sehr preiswerter Versicherungspreis – insbesondere bei Bruttojahresmieten oberhalb 5.000Euro pro Jahr.
    2. Die Bruttojahresmiete setzt sich in der Regel aus der Nettokaltmiete und allen anderen über den Vermieter abgerechneten Mietnebenkosten zusammen.
      Erhöhen sich die Beträge in den Mietnebenkosten, dann führt dies zwangläufig in der Rechtsschutzversicherung zu einer Steigerung der Versicherungsprämie.
      In Tarifen mit Pauschalprämien entfällt im Wesentlichen diese Regulierung der Prämien an die Bruttojahresmiete. Der Versicherungskunde
      kann somit sicherer kalkulieren.

    Aufgewertet wird jeder Vertrag der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG
    durch die breit gefächerten Serviceleistungen, welche gebührenfrei oder zu Vorzugskonditionen vom Versicherungskunde in Anspruch genommen werden können.

    – unabhängige anwaltliche Beratung am Telefon ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung. Die Beratung erstreckt sich auf jegliche Rechtsgebiete, unabhängig vom Umfang des bestehenden Versicherungsvertrages. Zudem kann über die Online-Rechtsberatung ebenfalls ohne Anrechnung
    der Selbstbeteiligung schriftliche Auskunft in sämtlichen Rechtsgebieten eingeholt werden.

    – Anspruch Plus – das Forderungsmanagment der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG für fällige, unbezahlte und unstrittige Rechnungen.

    – Auskunft Plus – die Wirtschaftsauskunft über die Bonität zu potenziellen neuen Mietern

    Laut Vermittlerbefragungen und div.Marktanalysen gehört die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG mit zu den beliebtesten Rechtsschutzversicherern bei den Vermittlern.
    Der Hauptsitz des Versicherers befindet sich in Wiesbaden. Die bisherige Signal-Iduna Rechtsschutzgesellschaft ALLRECHT wurde
    rückwirkend zum 01.01.2010 auf die DEURAG Rechtsschutzversicherung verschmolzen. Damit ist die DEURAG Rechtsschutzversicherung, nach eigenen Aussagen, der 8.-größte Rechtsschutzanbieter am deutschen Markt.

    Eine unkomplizierte Vergleichsberechnung zeigt führende Rechtsschutzversicherungen im Vermieterrechtsschutz auf folgenden Seiten:
    www.finanzprofit.de

  • Preisvergleich Rechtsschutz Vermieter

    Mit einem umfangreichen Vermieter Rechtsschutz Vergleich verschaffen Sie sich als Eigentümer einer Immobilie, die Sie vermieten wollen, Überblick über den Markt für solche Versicherungen. Grundsätzlich ist ein solcher Vergleich der Vermieterrechtsschutz Versicherung in jedem Fall sinnvoll, da man auf diese Weise den Kostenaufwand für den Vermieter durch einen vergleichsweise günstigen Monatsbeitrag überschaubar hält, ansonsten dann auf den Vermieter zukommen können.

    Grundsätzlich sollte man beim Vermieter Rechtsschutz Vergleich darauf achten, welche Leistungen im Versicherungsschein enthalten sind. Generell umfassen die Bedingungen meist den vom Versicherungsnehmer vermieteten Wohnraum, der im Vertrag präzisiert wurde. Wenn dem Vermieter ein Mehrfamilienhaus komplett gehört, müssen im Normalfall gewöhnlich alle sich darin befindlichen Wohneinheiten versichert werden. Wer hierbei Ausnahmen machen möchte, sollte beim Vergleich darauf achten.

    Differenzen unter Mieter und Vermieter sind keine Seltenheit. Streitpunkte sind oft zu hohe Nebenkosten oder Reparaturen, über die beide Parteien andere Auffassungen haben. Andere Streitpunkte sind Mieterhöhungen oder auch Kündigungen wegen Eigenbedarfs.
    Sollte es tatsächlich zu einem Rechtsstreit mit einem Mieter kommen, können sich die Kosten hierfür schnell auf relativ hohe Beträge summieren. Dazu gehören auch die Kosten für Rechtsanwälte oder Gutachten sowie für einen Prozess.

    Bei einem gründlichen Vermieter-Rechtsschutz-Vergleich wird man feststellen, dass diese Punkte abgesichert werden können. Die Versicherung deckt sämtliche Kosten im Rahmen eines Rechtsstreits bis hin zu einer möglichen Räumungsklage.

    Man sollte beim Vermieterrechtsschutz-Vergleich darauf achten, dass es Unterschiede zwischen Versicherungen für Wohnungen und für Gewerbeimmobilien gibt. Der Vermieter-Rechtsschutz-Vergleich stellt sich bei der Vermietung von Gewerbeflächen deutlich schwieriger dar, da es hier häufig um sehr individuelle Mietverträge geht.
    Als Vermieter von Wohneigentum ist ein Vergleich der Vermieterrechtsschutz-Versicherung dringend anzuraten, um sich vor der Unterzeichnung des Mietvertrages umfassend abzusichern. So können Sie bösen Überraschungen vorbeugen, letztendlich ist die Gesetzgebung meist auf der Seite der Mieter und macht es daher erforderlich sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Mieter einen Rechtsbeistand leisten zu können.

    Einfach und schnell verglichen ist hier

  • Vergehen oder Verbrechen – Versicherungsschutz im Spezialstraf Rechtsschutz

    Ob in Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, im Beruf oder im privaten Bereich, schnell kann man sich einer strafrechtlichen Anschuldigung ausgesetzt sehen. Hinzu kommen viele neue Gesetze, Richtlinien und Verordnungen aber auch verstärkte behördliche Kontrollen sowie eine erhöhte Anzeigebereitschaft in der Bevölkerung, führen zu einem Anstieg der der Ermittlungs- und Strafverfahren.
    Die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, wie Polizei, Zoll oder Steuerfahndung, ist es, jedem Hinweis einer Straftat nach dem sog. Legalitätsprinzip nachzugehen.
    Hierbei werden im deutschen Strafrecht zwischen Verbrechen – Taten und, Vergehen – Taten unterschieden.

    Vergehen sind Straftaten, die nach dem Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug auch von weniger als 1 Jahr zu Folge haben.
    Beispiele für Vergehen:

    • Unterschlagung § 246
    • Bestechlichkeit u. Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 299
    • Verletzung der Unterhaltspflicht § 170
    • Fahrlässige Tötung § 222
    • Nötigung,
    • Erpressung,
    • Körperverletzung,
    • unterlassene Hilfeleistung,
    • Steuerhinterziehung,
    • unerlaubter Umgang mit Abfällen,
    • unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel

    Verbrechen hingegen sind schwere Straftaten. Für diese sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr und mehr vor.
    Beispiele für Verbrechen:

    • Meineid,
    • Mord § 211
    • Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung § 177
    • Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225

    Der in der Rechtsschutzversicherung automatisch mitversicherte Strafrechtsschutz schützt nur bei Vergehen, solange dem Versicherungskunden fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Demgegenüber sind jedoch etwa 2/3 aller strafbarer Handlungen sogenannte Vorsatzvergehen.

    Da für die Einleitung eines Strafverfahrens der bloße Vorwurf einer Tat ausreicht, können einem auch schnell schwere Vorwürfe treffen.

    Hier hilft der Spezialstrafrechtsschutz . Dieser kann als Zusatzbaustein zu einer Privatrechtsschutzversicherung oder einer Firmenrechtsschutzversicherung integriert werden und bietet bei den meisten Rechtsschutzanbieter Versicherungsschutz bei Vergehen des Strafrechtes.

    Jedoch versichern die meisten Versicherer im Spezial-Strafrechtsschutz nur strafrechtliche Vergehen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Mögliche angeschuldigte Straftaten im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auch im Privatbereich, sind hier nicht versichert. Um auch in solchen Fällen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, ist es ratsam, die Angebote der Rechtsschutz Versicherern vor Vertragsabschluß genau zu prüfen.

    So sichert beispielsweise die KS Auxilia, der Roland Rechtsschutz, die Rechtsschutz Union oder D.A.S. neben dem beruflichen Lebensbereich auch das Ehrenamt und den Privatbereich, also alle Lebensbereiche, ab.

    Was ist jedoch bei dem Vorwurf eines Verbrechens? Nur wenige Rechtsschutzanbieter bieten hier im Vorfeld über den SSR Versicherungsschutz. So versichert die Auxilia auch beim Vorwurf von Verbrechen – Taten.

    Eines ist jedoch bei allen Rechtsschutz Versicherern gleich: Bei einer vorsätzlichen Verurteilung entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz. Demgegenüber übernehmen z.B. die KS Auxilia und D.A.S. auch die Kosten, wenn eine Verurteilung wegen
    Vorsatz erfolgt und das Verfahren durch einen rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen wird.

    In der Regel sieht die Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) eine Kostenerstattung von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten über den Rahmen des RVG vor.
    Der Rechtsschutz gilt sogar für vor Versicherungsbeginn eingetretene Vorfälle, soweit ein Ermittlungsverfahren noch nicht eingeleitet wurde.

    Speziell für gewerblich Tätige und Selbstständige besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer speziellen Spezial-Straf-Rechtsschutz Police (SSR) für die unternehmerische Tätigkeit. Hier geht der Versicherungsschutz über die des Spezial-Strafrechtsschutzes hinaus.

    Weitere Informationen sowie einen Vergleich finden Sie unter
    www.rechtsschutz-dienst.de

  • Arbeitsrechtsschutz – der hohe Preis einer Briefmarke

    Die KS AUXILIA informierte über einen erneuten Schadenfall in der Firmenrechtsschutzversicherung für Ärzte und Heilberufe und dass auch eine vermeintlich „normale“ Kündigung zu erheblichen Aufwendungen führen kann.

    Arbeitgeber zu sein, ist nicht immer eine leichte Aufgabe.
    Es kommt leider auch vor, das man sich von einem Arbeitnehmer trennen muss.
    Falls triftige Gründe vorliegen, erscheint eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses einfach und problemlos.

    Ein niedergelassener Arzt beschäftigt mehrere Arzthelferinnen.
    Zwischen dem niedergelassenen Arzt und seinen Angestellten wird das Klima immer frostiger. Irgendwann kommt dem niedergelassenen Arzt zu Ohren, dass sie in Gegenwart von Patienten über ihn und seine Arzt-Praxis lästert und u.a. seine Fähigkeit in Zweifel zieht.
    Als sich die betroffene Zahnarzthelferin ungeniert an Briefmarken der Praxis im Wert von 2,75 € bedient, platzt dem niedergelassene Arzt der Kragen. Er kündigt der Zahnarzthelferin fristlos, aufgrund der unsicheren Rechtslage zusätzlich ordentlich. Sie verdient rund 2.500,- Euro im Monat.

    Die Arzthelferin erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Sie ist der Ansicht, dass sowohl die außerordentliche als auch die ordentliche Kündigung mangels Kündigungsgründe unwirksam seien.
    Eine einvernehmliche Einigung der Parteien scheitert. Das Arbeitsgericht stellt folgendes fest. Die ordentliche Kündigung sei wirksam, da Ihr Kunde keinen Kündigungsgrund braucht.
    Hintergrund ist, dass die Praxis nicht mehr als 10 Arbeitnehmer hat und das Kündigungsschutzgesetz demnach nicht anzuwenden ist.

    Allerdings ist das Gericht der Auffassung, dass die außerordentliche Kündigung nicht ausreichend begründet wurde. Sie ist deshalb unwirksam.

    Im Folgenden geht der rechtsschutzversicherte niedergelassene Arzt in Berufung. Er ist sich sicher, dass die Urteilsfindung des Gerichts fehlerhaft ist.
    Das Gericht hätte ihm einen Hinweis erteilen müssen, dass er für den Diebstahl der Briefmarken Zeugen benennen könne.
    Vor dem Landesarbeitsgericht einigen sich die Parteien auf eine Abfindung. Keine Einigung wird bei der Frage erzielt, wer die Kosten für die Berufung tragen muss.
    Das Gericht entscheidet, dass der klagende Arzt zahlen muss. Er hätte die Revision trotz seiner Zeugen aller Voraussicht nach verloren.

    Dank einer frühzeitig abgeschlossenen Heilberuferechtsschutz, konnte die Auxilia Rechtsschutz – in einem ähnlich gelagerten Fall – ihrem Kunden helfen.
    Für die 1. Instanz fielen Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 1.415,50 Eur an. Die zweite Instanz schlug mit 2.418,06 Eur zu Buche.
    Zudem mußte der Arzt die Anwaltsgebühren der Gegenseite für die 2. Instanz erstatten, zusätzlich 1.886,86 €.

    Insgesamt beliefen sich die Gebühren auf 5.720,42 Euro. Dank einer zuvor abgeschlossenen Firmenrechtsschutz entstand auf seiten des Zahnarztes ausschließlich eine Kostenbelastung von
    250 Eur, den Rest der Rechtskosten in Höhe von 5.470,42 Eur übernahm seine Firmenrechtsschutz .

    Die Leistungsart Arbeitsrechtsschutz bei Geschäftskunden ist im Firmenrechtsschutz enthalten.

    Interessante weiterführende Informationen zum Rechtsschutz für Heilberufe inklusive eines Rechtsschutzvergleiches für Heilberufe zeigt Ihnen Vorsorgevarianten für Ihr Unternehmen auf.

  • Ein weiteres Leistungsbeispiel für den Spezialstraf-Rechtsschutz

    Wie wichtig ist die Versicherung mit dem erweiterter Strafrechtsschutz für Angestellte und Arbeitnehmer ?
    Sicher trägt nicht jeder Werktätiger das gleiche hohe Risiko im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit sich strafrechtlich verantworten zu müssen.
    Trotzallem sollte dieses Risiko nicht unterschätzt werden, wie nachfolgender Schadenfall eines bekannten deutschen Rechtsschutzversicherers aufzeigt:

    Ein bei der Auxilia Rechtsschutz versicherter Versicherungsnehmer ist in der Produktentwicklungsabteilung bei einem Maschinenhersteller tätig.

    Zurzeit ist er an der Enwicklung einer neuen Teigfördermaschine beteiligt, die besondere und bis dahin einzigartige Produkteigenschaften besitzt.

    Der Kunde plant sich beruflich weiterzuentwickeln und bewirbt sich bei der Konkurenz seines Arbeitgebers.
    Dem Arbeitgeber wird kurz danach anonym zugetragen, dass sich der Kunde auf dem Betriebsgelände mit einer betriebsfremden Person getroffen und dieser die Neuentwicklung gezeigt haben soll.

    Bei den Überprüfungen der Einzelverbindungen des Diensthandys durch den Arbeitgeber stellte sich heraus, dass er telefonisch Kontakt zu einem Entwicklungsingenieur eines Hauptkonkurrenten hatte.

    Der Arbeitgeber erstattet gegen den Kunden Strafanzeige wegen des Verdachts des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 UWG.

    Im Rahmen der Untersuchungen gibt er zu, über sein Diensttelefon Telefonate mit dem potentiellen neuen Arbeitgebern geführt zu haben – bestreitet aber energisch, irgendwelche Geheimnisse weitergegeben zu haben.
    Außerdem habe er auch nie betriebsfremde Personen ohne Wissen seines Abteilungsleiters mit auf das Betriebsgelände gelassen.

    Sicher – „Dumm gelaufen“, könnte man sagen.
    Aber erfreulicherweise hatte der Beschuldigte in seine private Rechtsschutzversicherung den Spezialstraf-Rechtsschutz versichert.
    Die Beschuldigung des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 UWG ist nur vorsätzlich begehbar und daher nur im erweiterter Strafrechtsschutz versichert.

    Hierzu heißt es in den Bedingungen der KS-Auxilia:
    In Verfahren wegen des Vorwurfes einer nur vorsätzlich begeh­baren Straftat besteht Rechtsschutz, soweit der Versicherungs­nehmer selbst betroffen ist oder der Rechtsschutzgewährung nicht widerspricht.

    In den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der ARAG liest sich der Wortlaut wie folgt:
    Der Versicherungsschutz umfasst:
    … Straf-Rechtsschutz in Verfahren wegen des Vorwurfes … eines Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist;
    … eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens, soweit der Versicherungsnehmer selbst betroffen ist oder der Rechtsschutzgewährung zustimmt.

    Der beauftragte Anwalt nimmt Einsicht in die Ermittlungsakte.
    Beweise für die anonym aufgestellte Vermutung, der Kunde hätte die Neuentwicklung einer betriebsfremden Person gezeigt,
    sind in der Akte nicht zu finden. Der Anwalt fertigt eine entsprechende Stellungnahme.

    Im Folgenden stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Die Kosten des Anwalt in Höhe von 750,- € übernahm in diesem Fall die KS-Auxilia.

    Der Spezialstraf-Rechtsschutz kann bei vielen Gesellschaften zwischenzeitlich in die Rechtsschutzversicherung eingeschlossen werden.
    Jedoch unterscheiden die Anbieter, ob dieser Rechtsschutzbaustein im privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Bereich Gültigkeit hat. Hier bietet sich die Empfehlung
    eines Rechtsschutz Experten oder der Blick in die ARB der Versicherer an.

  • Rechtsschutz für Vermieter von Wohnimmobilien – Onlinevergleiche bieten günstigen Versicherungsschutz

    Mithilfe eines umfangreichen Vermieter-Rechtsschutz-Vergleiches verschaffen Sie sich als Eigentümer einer Immobilie, die Sie vermieten wollen, Überblick über das Angebot für solche Versicherungen. Allgemein ist ein solcher Vergleich der Vermieterrechtsschutz Versicherung schon sinnvoll, da man auf diese Weise für einen vergleichsweise günstigen monatlichen Betrag hohe Kosten vermeiden kann, ansonsten dann auf den Vermieter zukommen können.

    Generell ist beim Rechtsschutz-Vergleich darauf zu achten, welche Leistungen in der jeweiligen Police enthalten sind. Generell umfassen die Bedingungen zumeist den vom Versicherungsnehmer vermieteten Wohnraum, der im Vertrag spezifiziert wurde. Bei einem Mehrfamilienhaus, das dem Vermieter komplett gehört, müssen üblicherweise jegliche Wohneinheiten, die sich in dieser Immobilie befinden, in den Vertrag aufgenommen werden. Wer in diesem Fall Ausnahmen machen möchte, muss darauf beim Vergleich der Vermieterrechtsschutz achten.

    Differenzen zwischen Mieter und Vermieter sind keine Seltenheit. Streitpunkte sind oft zu hohe Nebenkosten oder Reparaturen, über die beide Parteien andere Auffassungen haben. Mieterhöhungen oder Kündigungen wegen Eigenbedarfs können ebenso zu Streitigkeiten führen.
    Im Falle eines Rechtsstreits mit einem Mieter ist dies oft mit hohen Kosten verbunden. Dazu gehören auch die Ausgaben für Rechtsanwälte oder Gutachten wie auch für einen Prozess.

    Bei einem fachlich korrekten Vermieterrechtsschutz Vergleich wird man bemerken, dass diese Punkte versichert werden können. Die Versicherung deckt sämtliche Kosten im Rahmen eines Rechtsstreits bis hin zu einer möglichen Räumungsklage.

    Man sollte beim Vermieterrechtsschutz-Vergleich darauf achten, dass es Unterschiede zwischen Versicherungen für Wohnungen und für Gewerbeimmobilien gibt. Der Vermieter-Rechtsschutz-Vergleich stellt sich bei der Vermietung von Gewerbeflächen deutlich schwieriger dar, da es hier häufig um sehr individuelle Mietverträge geht.
    Für Wohnimmobilien dagegen sollten Sie als Vermieter in jedem Fall einen Vergleich der Vermieterrechtsschutz Versicherung durchführen, um sich vor der Unterzeichnung des Mietvertrages umfangreich abzusichern. So können böse Überraschungen vermieden werden, letztendlich ist die Gesetzgebung in der Regel sehr mieterfreundlich und macht es somit erforderlich sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Mieter einen Rechtsbeistand leisten zu können.

    Weitere Angaben finden Sie unter folgender Partnerseite >>

  • Fehlende Mieteinnahmen – Mietnomaden – Neuer Schutz für Vermieter

    Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland ungefähr 20 Millionen Mietverträge, über 60% sind Wohnungsvermietungen.
    Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus&Grund schätzt die Mietrückstände in Deutschland auf rund 2,2 Milliarden EUR alljährlich.

    Mietausfall ist eine Problematik das Vermieter verstärkt trifft. Im Zusammenhang mit Vermietungen von Wohnungen werden annäherungsweise 600 Millionen
    Euro von Mietern absichtlich nicht gezahlt. Circa 200 Millionen EUR der Mietrückstände gehen zu Lasten von Mietnomaden.
    Zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter können Vermieter schnell in finanzielle Zwangslagen bringen.

    Denn fehlende Mieteinnahmen oder hohe Renovierungskosten , sind im Regelfall nicht durch Rückstellungen abgedeckt.

    Eine rechtswirksame Räumungsklage dauert bis zu 1 Jahr. Speziell bei Vermietern, die mit den aus Mieten resultierenden Einnahmen ihren Lebensunterhalt
    bestreiten oder die Immobilie fremd finanzieren, kann dies zu einer ernsthaften Gefahr führen.

    Mit der neuen, modernen R&V-MietschutzPolice bringt die RuV als einer der Ersten eine eigenständige Vorsorge auf den deutschen Versicherungsmarkt,
    die Vermieter von privat genutztem Wohnraum umfassend absichert. Gleichfalls ergänzt die R+V optimal das Angebot für Privatkunden (hier: Vermieter)
    in der Produktpalette rund um das Mietverhältnis. Vornehmlich sei hier der Vermieterrechtsschutz zu nennen.

    Eine derartige Versicherung können Vermieter von Wohnungen abschließen, die bis zu 30 Wohneinheiten vermieten. Der Internetmakler Finanzprofit >> bietet hierzu
    eine schnelle und simpele Antragsmöglichkeit. Für Vermieter mit mehr Wohneinheiten stellt der Versicherer einen einzigartigen Tarif seit Anfang 2012 zur Verfügung.

    Abgesichert sind vor allem Schäden am Vermögen des Eigentümers, die dadurch entstehen, da sein Mieter seinen vertraglichen Obliegenheiten aus dem
    Mietvertrag nicht nachkommt oder wegen „vertragsloser“ Inanspruchnahme der Wohnung nicht erfüllt.

    Erhebliche Merkmale der neu angebotenen Versicherungspolice sind:

    => Mietrückstände (inkl. Nebenkosten lt. Mietvertrag) ab Entstehung;
    => Nutzungsentgelt , für den Zeitraum, in dem der Mieter nach Kündigung des Mietvertrags in der Wohnung bleibt.
    => Kosten für die Renovierung, Sanierung und Entrümpelung der Wohneinheit .
    => Kosten für Reparatur oder Ersatz beschädigter, zerstörter oder entwendeter Gegenstände oder Bestandteile der Wohneinheit bis zum Zeitwert.
    =>Entgangene Mieteinnahmen für die Renovierungszeit, maximal 3 Monate.

     

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  • Assekuranz mit überarbeitete Vertragsbedingungen

    Der Münchener Rechtschutzversicherer DAS ist bereits seit vielen Jahren international tätig und in der Versicherungssparte Rechtsschutz führend aller europäischer Versicherer.

    Die D.A.S. ist der Rechtsschutzspezialist des ERGO Versicherungskonzerns, welche zudem zur Munich Re gehört.
    Sie bietet neben innovativem Rechtsschutz viele praktische Dienstleistungen rund um diverse Rechtsgebiete an. Dabei steht der Versicherungsnehmer immer im Mittelpunkt. Sie hat stets starke Neuerungen gesetzt, wie z.B. die Etablierung der Mediation im juristischen Alltag, die dann auch von weiteren Gesellschaften eingeführt wurde.

    Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erweitert mit einer Menge von Verbesserungen das Leistungsspektrum ihrer Produkte.
    Nun können künftig alle Tarife des Komfort- und Premium-Rechtsschutzes auch als Single-Variante abgeschlossen werden, die auch für Alleinstehende mit Kind gelten.

    Neu sind auch die Offerten für Aufhebungsvereinbarungen im Berufsrechtsschutz. Diese konnten bis dato, im Rahmen der Rechtsschutzversicherung, nur von Arbeitgebern juristisch gecheckt werden. Jetzt haben auch Angestellte die Möglichkeit, über ihren Versicherungsvertrag derartige Begutachtungen durch einen Anwalt realisieren zu lassen. Sie können ein Abfindungsangebot ihres Arbeitgebers im Rahmen einer Rechtsberatung überprüfen lassen, ohne dass ein Rechtsschutzfall vorliegt.

    Weiterhin hat der Versicherer die Premium-Produktlinie gleich um zwei Dienstleistungen erweitert.
    So können selbständig Tätige ihren Internet-Auftritt durch spezialisierte Anwaltskanzleien auf juristische Hürden untersuchen lassen.
    Darüber hinaus haben alle D.A.S.-Versicherungskunden Anspruch auf juristische Hilfe bei der Anfertigung eines gültigen und rechtssicheren Erbdokuments.

    Nach ERGO führt nunmehr auch der Rechtsschutzversicherer die ersten Klartext-Bedingungen bei Rechtsschutzversicherungen ein. Diese haben zum Ziel, die Kommunikation mit dem Kunden verständlicher und auch entscheidend transparenter zu machen.
    Die D.A.S. hat in einem ersten Schritt die bestehenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für die D.A.S.-Rechtsauskunft strukturell vereinfacht, auf eine Seite verkürzt und auch sprachlich überarbeitet.

    Mit diesen merklichen Leistungsverbesserungen, den neuen angepassten Produktausführungen und den neuen Versicherungsbedingungen setzt der Marktführer D.A.S. erneut Maßstäbe in der Rechtsschutzversicherung.

    Weitere Informationen finden Sie unter folgender Partnerseite >>

  • Mietforderung gegenüber Wohnungsmieter – Der Rechtsschutz für Vermieter hilft!

    Es ist eines der häufigsten Sachverhalte, für das der Rechtsschutz für Vermieter in Anspruch genommen wird: Der Mieter stellt die Mietzahlungen ein. Eine schwierige Situation, in der sehr rasch hohe Kosten anfallen können, wenn kein Vermieterrechtsschutz besteht.

    Die fast dringende Notwendigkeit eines Vermieterrechtsschutzes besteht im Kern deswegen, weil man das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter mit andern Geschäftsbeziehungen kaum vergleichen kann. Die Unverletzlichkeit der Wohnung genießt Verfassungsrang. Das beschränkt Ihre Handlungsmöglichkeiten als Vermieter deutlich. Zwar tragen auch andere Händler und Dienstleister stets ein gewisses Inkassorisiko, aber immerhin sind sie im Stande, säumigen Zahlern sofort jede weitere Leistung zu verweigern.

    Als Vermieter können Sie nicht einmal das tun, denn der Mieter kann trotz eingestellter Zahlungen die Wohnung zunächst weiterhin nutzen. Private Vermieter können in so einer Situation folgenschwere Fehler begehen, ohne einen Vermieter-Rechtsschutz kann das ziemlich teuer werden.

    Der Rechtsschutz für Vermieter übernimmt die Kosten des gesamten Verfahrens

    Unbedingt zu empfehlen ist vorrangig eine solide Beratung durch einen kompetenten Rechtsbeistand. Wer als Vermieter allerdings die Kosten für einen Vermieterrechtsschutz sparen will, kann sich ganz schnell in große Schwierigkeiten bringen. Dem zahlungsunwilligen Mieter einfach das Türschloss auszutauschen, könnte zum Beispiel strafrechtliche Konsequenzen haben.

     

    Mit einem Vermieter-Rechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite. Ihr Anwalt weiß, welche Inkassomaßnahmen berechtigt sind und welche wegen des besonderen Schutzes der Privatwohnung unzulässig sind. Der Vermieterrechtsschutz übernimmt sämtliche Kosten, nötigenfalls bis zur Räumungsklage. Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung sind in Deutschland äußerst mieterfreundlich. Ohne eine kompetente Vertretung durch einen Fachanwalt für Mietrecht kann daher auch so mancher Prozess verloren gehen, bei dem das normale Rechtsempfinden eines juristischen Laien dies für unmöglich hält.

    Vermieter-Rechtsschutz Angebote vergleichen!

    Die Preise für einen Vermieter Rechtsschutz variieren in einem weiten Rahmen, ein detaillierter Vergleich der Angebote lohnt sich für Sie! Lassen Sie den Vergleich von Spezialisten durchführen, denn nur dann haben sie die Gewähr, dass auch die Risiken mit einbezogen sind, die gerade für Sie persönlichen wichtig sind. Private Vermieter haben andere Risiken als gewerbliche Vermieter.

    Auch die Frage, ob Sie ausschließlich Wohnungen vermieten, muss beim Rechtsschutz für Vermieter Vergleich beachtet werden. Der Vergleichsanbieter Rechtsschutz-dienst.de bietet hierzu einen interessanten Onlinevergleich.