Gebäudeversicherung Testsieger

Sie als stolzer Besitzer eines eigenen Hauses?
Egal, ob Sie selbst dieses Haus bewohnen oder ob eine Verwendung in Form einer Fremdvermietung vorliegt, der Unterhalt eines jeden Hauses kostet nunmal auch sein Geld. Vermögen, welches in der Regel zusammengespart wird und im Verlauf der Zeit für die eine oder andere Reparatur Benutzung findet. Erneuerung der Fassade, des Hausdaches oder der Heizungsanlage – meist ergeben sich hierbei recht enorme Aufwendungen.

Ein unerwarteter Schadenfall in Gestalt eines Rohrbruches oder der Ausbruch eines Feuers darf dabei vielmals nicht dazwischen kommen. Aber auch die zunehmende Zerstörungskraft zahlreicher Unwetter verbürgen ein großes finanzielles Risiko. Allein die hohen Niederschläge im Juni und Juli 2017 verursachte Schäden in Höhe von über 500 Mio. Euro. Das Sturmtief Friederike hinterließ im Januar 2018 Schäden an Wohngebäudesn in Höhe von 900 Mio. Euro. So ernst es ist: Man sieht als Hauseigentümer seine Existenz regelrecht davon fliegen, wenn das Dach des eigenen Hauses vom Sturm erfasst und weggerissen wird.

Gut, wenn man da auf eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung ohne Wenn und Aber hoffen kann. Der Abschluß einer derartigen Gebäudeversicherung für Hauseigentümer ist in Deutschland zwar keine Verpflichtung, allerdings ist der Abschluß angesichts der immensen Kosten für Reparaturen überaus empfehlenswert.

Leistungsumfang der Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt hauptsächlich drei Gefahren ab.

Feuerschäden
Das Feuer Risiko schließt folgende Schäden ein:

  • Implosion
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,

    seiner Teile oder seiner Ladung

Darüber hinaus ist es heute über etliche Wohngebäudeversicherungen möglich, auch weitere Gefahren zu versichern. Hier hilft der Blick ins jeweilige Kleingedruckte. Das sind z.B.:

Sengschäden, Überspannungsschäden bei Gewitter, Nutzwärmeschäden

Leitungswasserschäden
Versicherungsschutz wird geboten bei bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Zuleitungsrohren oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung bzw. damit verbundenen Schläuchen. Aber auch der Wasseraustritt aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Heizungsanlage sind mitversichert.

Alternde Rohrleitungen sind in Deutschland Quelle Nummer 1 für die zunehmende Zahl an Leitungswasserschäden. Laut Statistik des GDV hatten deutsche Versicherer in der Wohngebäudeversicherung im Jahr 2016 insgesamt 1,15 Millionen Schäden mit einer Gesamtschadenhöhe von 2,3 Milliarden Euro zu verzeichnen.

Sturm-Hagelschäden
Die Schadenzahlungen infolge von Sturmschäden sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Dabei sind vielen Betroffenen die Stürme „Kyrill“ und „Friederike“ sicher noch in trauriger Erinnerung.

Der Versicherungsschutz greift bei einer wetterbedingten Luftbewegung von mindestens Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mind. 62 km/Stunde entspricht. Ist die Windgeschwindigkeit nicht feststellbar, gilt der Versicherungsschutz, sofern in der Umgebung des geschädigten Gebäudes weitere Sturmschäden an intakten Häusern entstanden sind.

Oftmals gehen mit starken Stürmen auch Hagelschläge nieder. Die hierdurch entstandenen Schäden an den versicherten Wohngebäuden werden gleichfalls durch die Wohngebäudeversicherung getragen.

Wie den Gebäudeversicherungswert richtig bestimmen

Die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme ist ausschlaggebend für einen korrekten Versicherungsschutz. Ein zu gering bemessener Versicherungswert führt automatisch zu einer Unterversicherung im Leistungsfall und damit zu entsprechenden Abschlägen in der Schadenregulierung.

Es gibt jedoch keine Standardlösung für die Berechnung der des korrekten Versicherungswertes des Wohngebäudes. Abweichungen in den Tarifen der einzelnen Versicherer tragen hierzu bei. Somit sollte sich auch niemand auf allgemeingültige Ausführungen, z.B. aus dem Internet, verlassen und zur Sicherheit lieber die Hilfe eines Versicherungsexperten hinzuziehen. Nur dieser hat i.d.R. Zugriff auf die Annahmebedingungen und Bedingungen der jeweils angebotenen Gebäudeversicherungen.

Die nach wie vor häufigste Variante ist die Nutzung des Versicherungswertes 1914. Bautyp des Hauses, Ausstattungsmerkmale und Wohnfläche ergeben einen Versicherungswert, welcher Grundstein der Prämienermittlung ist. Einige Versicherungen berechnen ausschließlich auf Grundlage der Wohnfläche und Nutzfläche. Bei dieser Methode werden tarifgemäß feste Versicherungswerte für das Wohngebäude vorgegeben, was letztendlich – wenn die Flächenwerte korrekt angegeben wurde – die Gefahr einer ungewollten Unterversicherung reduziert.

Um zu verhindern, dass die Wohnfläche zu gering angesetzt wird, setzt sich immer mehr eine neue konkretere Wohnflächendefinition durch. Hiernach ist die Wohnfläche die Grundfläche aller wohnraumähnlich ausgebauten Räume. Diese erfüllen i.d.R. Ausstattungsmerkmale wie:

  • Fenster
  • wohnlicher Fußboden und Wände
  • beheizbar

Ausgenommen von der Wohnflächenberechnung sind dabei jedoch Treppen, nicht ausgebaute Speicherräume, Balkone, Loggien und Terrassen.

Üblich ist es, dass im Laufe der Jahre die eine oder andere bauliche Veränderung am Grundstück bzw. Wohngebäude realisiert wird. Diese Änderungen sind dem Versicherunsunternehmen stetig nachzumelden. Nur so wird im Schadenfall Ärger mit der Versicherungsgesellschaft vermieden.

Ist die Elementarschadenversicherung Zusatzversicherung sinnvoll?

Durch die Elementarschadenversicherung Zusatzversicherung werden Schäden abgedeckt, die durch naturbedingte Katastrophen entstanden sind, welche angesichts des Klimawandels wiederholend zu hohen Schäden am versicherten Gebäude führen. Insbesondere Überschwemmungsschäden führen die Statistik der Elementarschäden an. Die Folge ist eine restriktive Annahmepolitik zur Elementarschadenversicherung für Kunden die in den letzten 10 bis 20 Jahren von einem Elementarschaden – insbesondere Überschwemmungsschaden – betroffen waren.

Die Elementarschadenversicherung Zusatzversicherung deckt folgende Schadensursachen ab:

  • Rückstau
  • Lawinen
  • Überschwemmung
  • Vulkanausbruch
  • Schneedruck
  • Erdsenkung


  • Erdrutsch
  • Erdbeben bei Gewitter

Wohngebäudeversicherung für Nebengebäude, Grundstücksbestandteile

Üblicher Weise gilt der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung nur für das im Versicherungsschein bezeichnete Einfamilienhaus. Nebengebäude und andere Grundstücksbestandteile sind nur dann mitversichert, wenn diese im Vertragswerk entsprechend benannt sind und bei der Prämienberechnung Berücksichtigung fanden.

So sind kleine Gartenhäuser bis 15qm Grundfläche bei vielen besseren Tarifen meist automatisch mitversichert. Weitere Grundstücksbestandteile werden in den Bedingungswerken abschließend aufgezählt und gelten dann unter der Maßgabe, dass diese mit dem Versicherungsgrundstück fest verbunden sind, als mitversichert. Hierzu zählen meist: Hundehütten, Briefkästen, Grundstücksbegrenzungen, Tore, etc. Fazit: Was nicht benannt ist, ist auch nicht automatisch versichert.

Den Versicherungsschutz für auf dem Grundstück befindliche Garagen gilt es ebenfalls auf Korrektheit zu prüfen. So kann ein Nebengebäude, welches als Garage genutzt wird, nicht automatisch als Garage versichert werden. Einige Versicherer definieren eine Garage streng nach den Regelungen der Garagenverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Ein Nebengebäude mit Garagenstellplatz und weiteren Nebenräumen, z.B. Hobbywerkstatt oder Partyraum, muß fast immer als Nebengebäude versichert werden. Ergebnis: Das Nebengebäude hat meist einen höheren Versicherungswert mit allen Konsequenzen für die dann zu zahlende Prämie zur Wohngebäudeversicherung.

Aktuelle Situation: Sanierung Gebäudeversicherung

In früheren Jahren haben sich die Wohngebäudeversicherungen einen nahezu ruinösen Wettbewerb über einen immer niedrigeren Preis geboten. Die Folgen der Niedrigpreispolitik sprechen für sich:
Steigende Reparaturkosten für schadenbetroffene Gebäude, die zunehmende Zahl der Unwetterkatastrophen, aber auch die seit Jahren anhaltende Kapitalmarktschwäche führen zu einem Fehlverhältnis zwischen eingenommenen Prämien und Schadenaufwendungen der Versicherer.

Seit einigen Jahren versucht die Branche diesem Trend massiv gegen zu wirken. Nicht mehr tragbare Versicherungsverträge der Gebäudeversicherung werden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen, Bestandsaktionen oder Bestandskündigungen durch die Versicherer aufgekündigt. Aber auch jeder einzelne Vertrag bürgt die Gefahr einer Vertragsauflösung durch den Versicherer. Da genügen manchmal bereits 2-3 kleinere Schäden innerhalb weniger Jahre.

Was aus Sicht der Versicherungsgesellschaften Sinn macht, ruft jedoch bei den meisten betroffenen Kunden Unverständnis hervor. Denn neben den teils massiven Preissteigerungen der betroffenen Versicherungsverträge werden bei manchen Bestandsaktionen nicht nur schadenlastige Versicherungsverträge aufgekündigt. Neuen Versicherungsschutz zu finden ist in diesen Fällen oftmals nicht einfach.

Unser Lösungskonzept: Wohngebäudeversicherung ohne Wenn und Aber – jetzt vergleichen

Das es auch anders gehen kann, zeigt die von uns gebotene Wohngebäudeversicherung mit zudem exzellenten Deckungseinschlüssen. Hier einige Kennzeichen dieses Produktes:

  • Gebäudealter spielt keine Rolle (keine Alterszuschläge)
  • Risikoträger ist ein bekannter großer deutscher

    Versicherer
  • versicherbar sind denkmalgeschützte Gebäude sowie selbstgenutzte Wochenendhäuser
  • versicherbar sind

    weiterhin vermietete oder selbstgenutzte Ferienhäuser
  • Kleinschäden bis 500 Euro sowie Feuerschäden und Sturmschäden

    bleiben bei der Vorschadenprüfung weitgehend unberücksichtigt,
  • Elementarschäden – auch bei 1 Vorschaden innerhalb der

    letzten 10 Jahre – versicherbar (ZÜRS-Zone 4 = NICHT versicherbar)
  • Sanierungsnachweis müssen nicht erbracht

    werden

Versicherungsexperten von Finanzprofit Versicherungsmakler

Die vollständige Liste der Deckungseinschlüsse ist auf Anfrage bei uns erhältlich.

Bereits gezeichnete Wohngebäudeversicherungen zu diesem Produkt zeigen überwiegend zudem eine günstigere Versicherungspämie auf. Natürlich können auch wir nicht pauschale Zusagen treffen. Die letztendliche Entscheidung für die Übernahme des Versicherungsschutzes trifft der Versicherer. Aber wie heißt es so schön: Wer nicht fragt – der bekommt auch keine Antwort.

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