Selbstbehalt in der PKV

Wer in der PKV ist, zählt zu den besser Verdienenden, Beamten, Selbständigen oder Freiberuflern. Seit 2011 können nun auch gesetzlich Krankenversicherte in die Private Krankenversicherung wechseln. Bedingung ist allerdings, dass man 2010 mehr als 49.950 Euro verdient hat. Für Selbständige und Freiberufler gibt es diese Versicherungspflichtgrenze nicht. Sie können unabhängig davon in eine PKV wechseln.

Wer in die PKV wechseln möchte, muss sich auch einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Das kann bedeuten, dass man mit Zuschlägen bzw. einer Ablehnung rechnen muss. Auch bei unvollständiger Beantwortung der Gesundheitsfragen sind Zuschläge die Folge. Man sollte auch bedenken, wer sich einmal für die PKV entschieden hat, kommt schlecht wieder raus. Wenn man also aufgrund geringerer Einkünfte oder Berufsunfähigkeit zurück in die GKV wechseln möchte, hat man oft schlechte Karten.

Die Kosten in der PKV lassen sich senken, indem man einen Tarif mit Selbstbeteiligung wählt, dass kann von 53 Euro bis zur Höchstgrenze von 5000 Euro pro Jahr gehen.

Unter diesen Formen der Selbstbeteiligung kann man wählen:

  • Selbstbeteiligung in Teilbereichen (Modul-Tarif)

nur für den ambulanten Bereich

  • Prozentualer Selbstbehalt

Selbstbeteiligung immer nur zu einem gewissen Anteil an Behandlungskosten

  • Komplette Selbstbeteiligung (Kompakt-Tarif)

Selbstbeteiligung in allen Bereichen (Ambulant/Stationär/Zahn)

  • Fallweise Selbstbeteiligung

Eigenbeteiligung pro Behandlung

ABER – eine Selbstbeteiligung ist für diejenigen lohnenswert, die nicht oft zum Arzt gehen. Viele PKV belohnen auch ihre Kunden, indem sie einen Teil des Beitrages zurückerstatten, wenn sie innerhalb eines Jahres keine Leistungsrechnungen stellen.

Wer also viel in medizinischer Behandlung ist und den Selbstbehalt in voller Höhe ausschöpft, für den kann es schnell zum Minusgeschäft werden. Man sollte die Höhe der Selbstbeteiligung moderat auswählen, um tatsächlich einen Preisvorteil zu haben.