Haftpflichtversicherung für Tiere

Im Grunde wird der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Inhaber größerer Tiere empfohlen – und das macht auch Sinn. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung soll den halter des Tieres vor Ansprüchen Dritter schützen. Dafür werden feste Deckungssummen vereinbart.
Für Hunde kann eine spezielle Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, und für Pferde gibt es die Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Kleinere Tiere brauchen übrigens nicht extra versichert zu werden, denn sie sind in der üblichen privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen.

Der Besitz einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist nur in einigen Fällen vorgeschrieben, hier gilt das Recht des jeweiligen Landes. So sind bestimmte Hunderassen bei einigen Anbietern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder sie bieten eine Versicherung zu hohen Beiträgen an. Es gibt aber auch Versicherungen – hier lohnt sich das eingehende Vergleichen – die unabhängig von der Rasse versichern und das auch noch enorm kostengünstig.

Empfehlenswert ist es auch, die Angebote für eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung gewissenhaft zu vergleichen. Wer sein Tier nicht im Sport einsetzt, muss die Haftpflichtversicherung auch nicht so umfangreich abschließen. So kann eine Versicherung, die in den Beiträgen sehr günstig ist, immer noch allen Ansprüchen gerecht werden.

Die Angebote für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nehmen stetig zu, wobei nicht alle derartigen Verträge gleich preiswert sind. hier sollte man die Preise vergleichen. Es ist durchaus festzustellen, dass besonders günstige Anbieter häufig ganz genau hinsehen und einen Schadensfall noch gewissenhafter prüfen, ehe sie in Leistung gehen.

Jeder Tierhalter sollte wissen, dass es eine gesetzliche Haftung gibt und er für einen Schaden mit all seinem Vermögen haften muss, egal ob es um einen Sach- Vermögens- oder Personenschaden geht. hier kommt der §833 des BGB zum Tragen, in dem es heißt, dass jeder Eigentümer eines Tieres für den vom jeweiligen Tier angerichteten Schaden zur Haftung heranzuziehen ist. Dabei ist es völlig egal, ob der Schaden vom Tierhalter hätte verhindert werden können oder nicht.