Versicherungsschutz bei Wildschäden

Das wünscht sich kein Autofahrer – einen Wildschaden. Doch gerade im Frühjahr oder Herbst in den Dämmerungsstunden kann es schnell passieren, dass ein Reh plötzlich auf die Fahrbahn springt und man schafft es nicht mehr rechtzeitig, zu bremsen.

Im Rahmen der Kfz-Teilkaskoversicherung sind grundsätzlich Zusammenstöße mit Haarwild mitversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz). Nach dem Bundesjagdgesetz gilt als Haarwild u.a. Wisent, Elch, Rot-, Reh- und Damwild, Feldhase, Luchs, Fuchs, Iltis sowie Seehund.

Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass der Unfall mit einem fahrenden Auto passierte. Auch Fotos vom Unfallort können hier helfen. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob der Versicherungsnehmer dem Wild auswich und durch ein waghalsiges Ausweichmanöver einen Schaden verursachte. Solche Schäden wären über die Teilkasko nicht versichert. Gerade bei Kleintieren wie Marder, Hase oder Fuchs ist es „sinnvoller“, diese zu überfahren anstatt auszuweichen.

Wie Gerichte entschieden haben, besteht kein Versicherungsschutz bei Zusammenstößen mit Nutztieren wie Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen bzw. Haustieren wie Hunde und Katzen. Gerade für ländliche Gegenden stellt das eine wesentliche Versicherungslücke dar. Viele Versicherer haben schon reagiert und die Liste der versicherten Tiere erweitert. So werden z.B. Vögel oder in Einzelfällen sogar alle Tierarten ohne Einschränkungen in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Hier sollte man das Kleingedruckte in der Police der Kfz-Teilkaskoversicherung genau durchlesen.