Reisezeit – sind Sie ausreichend versichert?

Wachsende Einbruchszahlen während der Ferienzeit

Die Statistiken der Versicherungswirtschaft beweisen, im Verlauf der großen, bundesweiten Ferienwochen schnellt die häufigkeit der Einbrüche auffällig nach oben. So wurden im Jahr 2010 120.000 Einbrüche in Wohnungen verübt. Mit mehr als 6% eine deutliche Zunahme,
fast die hälfte davon zwischen 6:00 und 20:00 Uhr. Aber immer noch sind trotz aller Warnungen nur dreiviertel der haushalte dagegen versichert.

Die Haftpflichtkasse Darmstadt bietet im Rahmen ihrer Hausratversicherung VARIO zudem schnelle hilfe bei der Wiederbeschaffung von gestohlenen Dokumenten.

Weiterhin ist das Unbewohntsein der Wohnung über den marktüblichen Regelungen hinaus bis zu 1 Jahr versichert.

Vor Antritt einer längeren Urlaubs- können diverse Maßnahmen vor bösen Überrasschungen schützen.
So kann es sinnvoll sein, vor Beginn der Reise:

  • hin und wieder den Post-Briefkasten von der Post leeren
  • Zeitschaltuhren für Lampen und elektrische Rollläden mit versetzten Zeiten einstellen
  • Wertgegenstände und Urkunden zur Bank bringen
  • Wasser abdrehen
  • elektrische Geräte aus Steckdosen ziehen

Kleines Malheur im Ausland – was nun ?

In der Privathaftpflichtversicherung sollte die Einbindung entsprechender Deckungen für den
Aufenthalt im Ausland in Erwägung gezogen werden. Zum Beispiel sind Erstattungen von Schäden am Inventar des hotels oder der gemieteten Ferienimmobilie
nicht bei allen Haftpflichtarifen mitversichert. Normalerweise bezieht sich der Vertragstext in vielen Privathaftpflicht Versicherungen nur auf derartige Mietsachschäden am Bauwerk, aber nicht am sonstigen Inventar.

Außerdem wichtig ist die sogenannte Mallorca-Police. Sie schützt, wenn man sich privaten Reise einen Leihauto nimmt.
Im Versicherungsfall steht dieser Versicherungsschein für mögliche bestehende Deckungslücken in der Versicherungssumme ein, da Autoverleiher im europäischen Ausland ihre Fahrzeuge häufig nur mit den gesetzlichen Mindestversicherungswerten des jeweiligen Landes anbieten.

Tauchgänge im Urlaub werden immer mehr gemocht . . .

häufig werden jedoch die damit im Zusammenhang stehende Risiken vor allem von unerfahrenen Urlaubs- und Gelegenheitstauchern leicht verkannt.

Heutige private Unfall Versicherungen bieten Versicherungsschutz, wenn z.B. die Caissonkrankheit diagnostiziert wird, bei der
sich durch das plötzliche Auftauchen und den damit verbundenen Druckverlust Gasbläschen im Körper bilden, die schwere Folgeschäden bis hin zum Tod auslösen können.

So sind in einem solchen Falle, Behandlungen in einer Druckkammer mitversichert. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt i.d.R. in diesem Zusammenhang entstehende Kosten nicht.

Prüft man einen solchen Vorgang, ist auch im Sinne der privaten Unfallversicherung kein Versicherungsfall eingetreten.
Es fehlt an dem „plötzlich von außen“ auf den Körper einwirkenden Ereignis. Denn die Gasbläschen, die zu dem Unfallschaden führen, wirken nicht von außen auf den Körper ein. Somit ist auch die Übernahme der Behandlungskosten normalerweise nicht Gegenstand der privaten Unfallversicherung.