Im Ausland richtig versichert

Auswanderer und Auslandserwerbstätige war eine seitens der Versicherungen kaum beachtete Randgruppe. Wer vor 10 Jahren eine Reise ins Ausland über einen längern Zeitraum plante und dafür eine entsprechende Krankenversicherung abschließen wollte, hatte es schwer, die richtige zu finden.

Doch in der heutigen globalen Welt findet auch diese Zielgruppe immer öfter Berücksichtigung. Inzwischen gibt es immer mehr Versicherungen,Assekuranzen,Krankenversicherer, die gute und auch weltweit gültige Krankenversicherungen anbieten.

In hinblick der zunehmenden Bedeutung des Versicherungsschutzes im Ausland gibt es nach wie vor einige Versicherungslücken, die sich die Auswanderer bzw. im Ausland Erwerbstätigen nicht im Klaren sind. So versichern die meisten Auslandsreisekrankenversicherungen nur einen beschränkten Zeitraum von 42 bis 56 Tage im Jahr. Berufliche Aktivitäten sind oft gar nicht abgedeckt. Viele sind auch der Meinung, dass man in Europa mit der Krankenkarte abgesichert ist. Das ist ein Irrglaube, denn nicht in allen EU-Ländern besteht freie Arztwahl und außerdem begleicht die gesetzliche Krankenkasse hierzulande ausschließlich solche Leistungen, für die sie auch in Deutschland aufkommen würde.

Das bedeutet, viele Auswanderer bleiben im Aufenthaltsland auf ihren Kosten sitzen. Wer also für längere Zeit einen Auslandsaufenthalt plant, sollte eine hierfür spezielle private Auslandsversicherung abschließen. Die Altersgrenze für die Aufnahme in eine solche Versicherung beträgt allerdings 65 Jahre.

Angebote für eine Auslandsversicherung gibt es viele, ein gewissenhafter Blick in die Tarifbedingungen der Versicherung lohnt sich. Es gibt Versicherungen, die nur Grundabsicherung anbieten und einige Behandlungen nicht abgedeckt sind, so wie z.B. Behandlungen in der Schwangerschaft oder auch zahnärztliche Behandlungen.

Ein Leistungsmerkmal gewinnt immer mehr an Bedeutung: Patientenrechtsschutz. Ca. 15 Millionen Patienten erleiden in Europa gesundheitliche Schäden aufgrund einer falschen Behandlung. Zurückzuführen ist dies zum einen auf sprachliche Verständigungsprobleme und andererseits haben andere Länder auch andere medizinische Standards.

Vorvertragliche Erkrankungen

Die meisten Anbieter schließen vor Reisebeginn bekannte Grunderkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Wer also ständig Medikamente einnehmen muss,dem sollte klar sein, dass vor Beginn der Reise vorhersehbare Folgebehandlungen und -medikamente nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Es gibt auch Versicherer, die Krankheiten und Gebrechen vom Krankenversicherungsschutz ausschließen, welche ein halbes Jahr vor Reisebeginn unter ärztlicher Kontrolle standen.