Basistarif der PKV

Die PKV ist seit dem 01. Januar 2009 gesetzlich verpflichtet worden, einen brancheneinheitlichen Basistarif anzubieten, welcher sich sehr deutlich von den anderen PKV-Produkten unterscheidet. Er ist ein gesetzlich definiertes Produkt, dass mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Allerdings besteht kein hochwertiger Versicherungsschutz, wie er bei der Privaten Krankenversicherung üblich ist. Der Basistarif ist zudem immer an die gesetzlichen Vorgaben geknüpft, d.h. wenn Leistungen gekürzt werden, gilt das auch für den Basistarif. Das kommt der GKV schon sehr nahe und doch unterscheidet sich dieser Tarif in der Höhe des Beitrages.

In der GKV richtet sich der Beitrag immer nach der Höhe des Einkommens – also höheres Einkommen bedeutet höherer Beitrag. Beim Basistarif ist die Höhe des Beitrages abhängig von den jeweils versicherten Leistungen, vom Eintrittsalter und vom Geschlecht. Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn spielen beim Basistarif keine Rolle. Die sonst üblich von der PKV erhobenen Risikozuschläge fallen weg. Tendenziell versichern sich daher eher alte und kranke Versicherte, die viele Gesundheitsleistungen benötigen. Diese müssen jedoch von allen bezahlt werden. Der Basistarif entpuppt sich als teurer Tarif, welcher sogar höher ist als die echten PKV-Tarife. Der Basistarif darf allerdings die maximale Beitragshöhe nicht überschreiten, das wurde vom Gesetzgeber vorgegeben.

Weiterhin zahlt im Basistarif jeder Versicherte seinen eigenen Beitrag. Das bedeutet, dass ein Ehepaar stets zwei Beiträge zahlt (begrenzt auf den Höchtstbetrag). Auch Kinder und Jugendliche zahlen gesonderte Beiträge. In der GKV sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert.

Bei dem Basistarif handelt es sich ganz und gar nicht um ein „Privatversicherungs-Schnäppchen“. Denn durch die vielen gesetzlichen Vorgaben müssen viele Versicherte den Höchstbeitrag zahlen. Er ist eine Versicherung nach dem Modell der GKV unter dem Dach der PKV.