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  • Rechtsschutz hilft im Streitfall

    In den letzten Jahren häuften sich die Streitfälle zwischen Arbeitgeber und ihren Mitarbeitern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass es in diesem Jahr fast 70000 Streitfälle gibt, das sind 20 % mehr als im Vorjahr.

    Wenn’s Ärger im Job gibt, führt an einem Richter meist kein Weg vorbei – dann ist man als Arbeitnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung immer gut beraten, damit man im Rechtsschutz Streitfall nicht selber auf den Kosten sitzen bleibt. Denn vor dem Arbeitsgericht zahlt man in der ersten Instanz die Kosten selbst, auch wenn man gewinnt. Ist man dann finanziell nicht in der Lage, diese aufzubringen, ist das wiederum für den Arbeitgeber ein willkommenes Druckmittel. Es ist ein Irrglaube, dass ein Betriebsrat im Streitfall den Arbeitnehmer rechtlich vertritt, er kann ihn lediglich beraten.

    Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man dagegen weitestgehend ohne finanzielle Risiken prozessieren.

  • Private Pflegevorsorge

    Wer ist für die Absicherung im Pflegefall in erster Linie verantwortlich? Der Staat – mit der gesetzlichen Pflegeversicherung, oder jeder selbst mit einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung.

    Eigentlich sollte inzwischen jeder Bürger begriffen haben, dass es unbedingt nötig ist, sich privat um eine zu kümmern. die Tatsache, dass viele Bürger sich diese nicht leisten können, sorgt dafür, dass der Bürger sich mit dem Thema private Pflegevorsorge allein gelassen fühlt.

    Nur 12 % der Bürger haben bisher privat für den Pflegefall vorgesorgt. Die Umfrage des Institutes für Demoskopie Allensbach aus dem Jahr 2009 zeigt,

    1. wer weniger verdient (unter 2.000 Euro), immerhin 42, sagen Vorsorge ist Sache des Staates, nur 26 sehen die Notwendigkeit der privaten Vorsorge. Da sollte die Tatsache des sich „nicht leisten können“ eine wichtige Rolle spielen.
    2. Bei Verdiensten bis 3.000 Euro sagen nur 34 der Befragten, ist Sache des Staates, 42 sehen, wie wichtig die private Vorsorge ist.
    3. Ab 3.000 und mehr Euro Verdienst sind 55 der Meinung, es muß über die Grundversorgung hinaus eine private Absicherng sein. 21 sehen das anders.

    Jedoch fühlen sich nur 10 % der gesetzlichen Pflegeversicherten ausreichend abgesichert.

  • Altersvorsorge

    Jedem sollte inzwischen bewusst sein, dass es ohne eine private Altersvorsorge nicht mehr geht. Das wichtigste dabei ist, welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung und was kommt am Ende dabei raus. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Altersvorsorge.  Dabei ist entscheidend, wann man in Rente geht, denn eines ist klar, je eher man damit beginnt um so höher die spätere Rente.

    Bei der RiesterRente werden während der berufstätigen Zeit Beiträge in eine private Altersvorsorge (wie z.B. private Rentenversicherung) eingezahlt und der Staat fördert dies durch pauschale Zulagen. Bei bestimmten Voraussetzungen erhalten diese Produkte vom Staat ein „Riesterzertifikat“ – was aber nichts über die Qualität des Produktes aussagt, Da heißt es nur vergleichen! Die Kapitalerträge bleiben in der Zeit des Ansparens steuerfrei, die ausgezahlte Rente wird jedoch versteuert.

    Wenn man sich für Aktien bzw. Fonds entscheidet ist zu  sagen, dass man mit dieser Form der vorsorge vorsichtig sein sollte, zumindest sollte man sich mit Aktien auskennen und auch nur einen Teil in Aktien investieren. Auf lange Sicht gesehen bringen Aktien mehr Rendite als Privatrenten oder Lebensversicherungen – doch dafür ist das Risiko auch höher.

    Bei der RürupRente gibt es zwei Möglichkeiten – entweder man zahlt monatlich einen festen Beitrag oder einmalig am Jahresende, je nach den finanziellen Möglichkeiten. Die Auszahlung der Rente beginnt mit dem 65. Lebensjahr. Besonders attraktiv ist diese Form des Sparens für Unternehmer, da sie hohe Steuervorteile bietet.

    Für welche Form des Sparens man sich auch entscheidet, wichtig ist rechtzeitig vorzusorgen, damit man den Ruhestand genießen kann.

  • Allianz Renditechancen

    Kein anderer Versicherer bietet Kunden ein Produkt für die RiesterRente als einmaliges Garantiekonzept. Index Select gibt es seit Januar 2010.

    Im Blickpunkt der Kunden stehen seit der Finanzkrise Produkte, die Rendieten und Sicherheit bieten. Die private Altersvorsorge soll Gewinn bringen und das eingesetzte Kapital muß sicher sein. Seit 2007 wurde bei der Allianz Leben Garantiekonzept Index-Select mit großem Erfolg eingesetzt. Bei einigen Vorsorgeversicherungen wird das Konzept schon verkauft, nun ist es auch bei der Riester Rente angekommen.

    Der Kunde provitiert dabei vom Aktienindex Dow Jons Euro Stoxx, dessen jährliche Rendite derzeit 4 % beträgt. Diese 4 % werden seinem Jahresgewinn zugerechnet, der nicht mehr verloren gehen kann. Bleiben die Börsenjahre konstant, können bei 12 Jahren Laufzeit also 48 % Gewinn als sicher gelten. Ein negatives Börsenjahr bringt keinen Jahresgewinn, aber der Kunde erleidet keine Verluste. Garantiert werden ihm zum Ende der Aufschubdauer und im Todesfall seine eingezahlten Beiträge. Der Kunde entscheidet zu Beginn des Indexjahres, ob er weiter am Aktienindex teilnimmt, oder lieber die sichere Verzinsung wählen möchte.

    Die deutlichen Wachstumschancen zeigen für die Jahre von 1988 bis 2001 mit einer jährlichen Rendite von 7,56 %. In den Jahren 1996 bis 2009 waren immerhin noch 5,81 % möglich. Der Kunde genießt sämtliche Vorteile der Riester-Rente, bekommt auch die staatlichen Zulagen, sie ist Hartz IV sicher. Er bekommt eine garantierte Mindestrente und auf bis zu 30 % seines gesparten Kapitals kann der Kunde bei Rentenbeginn zugreifen.

  • Wieder mal ein Knüller-Angebot in der Rechtsschutzversicherung

    Seit kurzer Zeit bietet die Roland-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Familien oder auch Singles einen sehr günstigen Privat- und Verkehrsrechtsschutz für nur 99 Euro pro Jahr an.

    Vorerst gilt dieses Angebot bis September 2010. Nicht versichert ist der sog. Arbeitsrechtsschutz. Es ist also Nichtselbständigen nicht möglich, mit dieser Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten aus aktiven Beschäftigungsverhältnissen – z.B. das Einreichen einer Kündigungsschutzklage – zu begegnen.

    Für diejenigen, die auf diese Absicherung verzichten können, stellt dieses Angebot bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro je Rechtsschutzfall eine interessante Absicherung beim Roland Rechtsschutz-Spezialversicherer dar.

    Bei vielen Rechtsschutzversicherern inzwischen zu guten Ton gehörend, ist auch hier eine telefonische Beratung zu Rechtsfragen des privaten Lebensbereiches integriert.

    Ebenfalls über diesen Tarif Versicherungsschutz im Privatbereich können selbständige Personen bis zu einem Jahresumsatz von 50 000 Euro beantragen.

  • Allmähliche Einschränkung des Versicherungsschutzes in neuen Bedingungswerken

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    Studienplatzklagen führen zu exorbitanten Kostensteigerungen in der Rechtsschutzversicherung. Nach Mitteilung einzelner Rechtsschutzversicherungen werden regelmäßig bis zu 20 Universitäten gleichzeitig verklagt.

    Aus den daraus resultierenden hohen Prozesskosten und der Tatsache, dass diese Streitigkeiten nur eine kleine Gruppe von Versicherten betrifft, schließen immer mehr Versicherer Streitigkeiten im Zusammenhang mit Studienplatzvergabe aus.

    Weiterhin versichert bleiben jedoch bei vielen Versicherern im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechtsschutzes weiterhin Streitigkeiten, z.B. wegen einer nicht nachvollziehbaren Prüfungsentscheidung.

    Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang das Bedingungswerk der jeweiligen Rechtsschutzversicherer genau zu studieren.

  • Mediation – Rechtsschutzversicherer bauen auf Streitschlichtungsverfahren

    Beachtliche Erfolge verzeichnet das aus den USA stammende Mediationsverfahren, zu gut deutsch Schlichtungsverfahren, bei Streitigkeiten der Parteien z.B. im Familienrecht unter der Leitung eines Mediators.
    Rechtssprechung im herkömmlichen Sinne erfolgt nicht. Es wird im Sinne der Mediation ein Weg für einen Kompromiss gesucht und gefunden. Das Recht wird besprochen, beide Parteien sollen dann den Weg für ihre individuellen Probleme finden.

    Die Diskussion zu Mediationsverfahren erfuhr durch den Erlaß der europäischen Mediationsrichtlinie im Mai 2008 neuen Aufwind. Wichtige Fragen des Verhältnisses von Mediations- und Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten in Handels- und Zivilkonflikten werden in dieser Richtlinie geregelt. Ein nationales Mediationsgesetz wird noch in diesem Jahr als Referentenentwurf vorliegen.

    Im Raum Niedersachsen sind mit mehr als 500 Modellprojekten in der Mediation Erfolgsquoten von 90% bei 75% der Fälle erzielt worden.
    Gerichtsverfahren könnten vermieden oder abgekürzt werden. Mediation ist in allen Rechtsgebieten, wie Familien- und Sozialkonflikten, aber auch bei Arbeits- oder Finanzstreitigkeiten als Lösungsinstrument anwendbar. Beide Parteien werden in der Regel mit dem Ergebnis der Schlichtung zufrieden sein. Gewinner oder Verlierer wie in der klassischen Rechtssprechung gibt es nicht. Man hat sich geeinigt, ist einen Kompromiss eingegangen.

    Die streitenden Parteien entscheiden selbst, ob für sie ein Gerichtsverfahren oder Mediation in Frage kommt. Ist nach aktiver und eigenverantwortlicher Aufarbeitung des Streitfalls mit Hilfe eines Konfliktmanagement im Sinne des unabhängigen Mediators keine Lösung in Sicht, können sie jederzeit entscheiden die Mediation abzubrechen und sich für ein Gerichtsverfahren entscheiden.

    Im Interesse des Kunden wird Mediation als Rechts- und Serviceleistung als Zusatzbaustein in Rechtsschutzversicherungen eine große Rolle spielen.

  • Ideal Rechtsschutz – Spezialversicherer für Kunden ab 40

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    Die Ideal Versicherung – Spezialversicherer für Kunden der Altersgruppe ab 40. Lebensjahr, hat speziell für deren Bedürfnisse eine neue eigene Rechtsschutzversicherung entwickelt.

    Bei Rechtsstreitigkeiten aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen oder geringfügiger Beschäftigung bietet die Privatrechtsschutzversicherung auch Sicherheit.

    Zusatzbausteine gibt es für Verkehrsrechtschutz ebenso wie für noch voll Beschäftigte den Berufsrechtsschutz. So stehen verschiedene Kombinationen zur Verfügung.

    1. Der Privat- und Wohnungsrechtschutz,
    2. als Zusatzbaustein der Berufsrechtsschutz, oder
    3. der Verkehrsrechtsschutz.

    Es wird umfassender Schutz und unbegrenzter Deckungssumme bei einer Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro gewährt. Auf Reisen bis zu drei Monaten weltweit, ist der Kunde bei rechtlichen Streitigkeiten mit bis zu 100.000 Euro abgesichert. Es gibt Hilfe bei der Suche eines deutschsprachigen Anwalts Kostenübernahme für Übersetzungen.

    Beliebig oft kann eine kostenlose telefonische Erstberatung zu allen Rechtsfragen genutzt werden. Unabhängige Anwälte stehen dafür rund um die Uhr zur Verfügung. Eine Beratung gibt es auch zu allen nicht versicherten oder nicht versicherbaren Bereichen.
    Zudem erfolgt eine Vermittlung von Anwälten in Kundennähe eine sofortige Deckungszusage.

    Kosten werden erstattet für Rechtsbeistand im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren bei Problemen mit der Anerkennung der Pflegestufe bei Eltern. Bei verminderter Mobilität des Versicherten werden die Kosten der Anwälte für Fahrten ins Pflegeheim oder Krankenhaus übernommen, Streitigkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung werden geklärt.

    Die Leistungskomponente Internet –Vertragsrechtsschutz ist ebenfalls im Produkt enthalten. Die Unbegrenzten Möglichkeiten im Internet bieten vielfältigen Spielraum für Betrügereien, Ein Rechtsbeistand tut dann gut.

    Rechte als Nebenkläger, weil man unbeteiligt Opfer einer Straftat wird, werden juristisch durchgesetzt – ohne Zusatzprämie.

    Strafkautionen werden für bis zu 100.000 Euro als zinsloses Darlehen gestellt.
    Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert, Ehe- oder Lebenspartner, eigene minderjährige Kinder sowie volljährige in der Erstausbildung, Enkelkinder – bei den Großeltern lebend, und auch allein stehende Elternteile mit ab Pflegestufe II.

  • DEURAG – ein Rechtsschutzversicherer für den Gewerblichen Kunden

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    Die DEURAG hat eine spezielle GewerbeRechtsschutzversicherung für Firmen, Freiberufler und Selbstständige entwickelt und umfasst für die erwähnten Berufsbereiche den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz zum Paulschaltarif. Für privat und beruflich genutzte Immobilien steht auch der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz mit Sicherheit für den Geschäftskunden, seiner Familie und seinem Unternehmen zur Verfügung. Als Zusatzpaket bietet die DEURAG den Spezial-Straf-Rechtsschutz für den beruflichen und betrieblichen Bereich an, sowie kann auch der so genannte Berufs-Vertrags-Rechtschutz für Hilfsgeschäfte und Versicherungsverträge gewählt werden.

    Mit dem Regress-Rechtsschutz und Berufs-Vertrag-Rechtsschutz gibt es auch für den medizinischen Bereich wie Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker sowie Optiker, Hörgeräteakustiker oder dem ambulanten Alten- und Krankenpflegedienst eine besondere Berufs-VertragsRechtschutzversicherung.

    Eine Service-Leistung bei der DEURAG ist die telefonische Beratung mit kompetenten und unabhängigen Anwälten. Ohne Mehrbeitrag geht es dabei oft um die präventive Beratung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rechtsgebiete, für die telefonische Beratung in Anspruch genommen wird, versichert sind oder überhaupt versicherbar sind. Im Handels- und Gesellschaftsrecht können Geschäftskunden telefonische Beratung erfahren, obwohl es für dieses Rechtsgebiet keine Rechtsschutzversicherung gibt.

    Die Service-Leistung „Auskunft Plus“ bietet für Selbstständige und Gewerbetreibende mit einer Rechtsschutzversicherung bei der DEURAG, die Möglichkeit professionelle Wirtschaftsauskünfte von über 40 Millionen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland abzufragen und das während der gesamten Geschäftsbeziehung.

    Im Rahmen einer abgeschlossenen Vermieterrechtschutzversicherung werden auch Auskünfte über die Bonität eines zukünftigen Mieters gegeben.

  • Konsequenzen durch Forderungsausfälle

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    Die Mehrheit (59%) der Freiberufler und Selbstständigen sind durch die Wirtschaftskrise von Forderungsausfällen betroffen. 45% machen sich Sorgen für die Zukunft sie fürchten negative Konsequenzen bis hin zur drohenden Insolvenz für ihr Unternehmen.

    Akut gefährdet durch Forderungsausfälle sieht momentan jeder achte Selbeständige sein Unternehmen.
    2008 lag die Zahl der Insolvenzen bei 29.291 und für 2009 wird mit 15% mehr Insolvenzen gerechnet.
    11% unternehmen nichts, um das Geld für offene Forderungen einzutreiben, ein Inkassounternehmen schalten 10% ein und 62% kümmern sich selbst um die offenen Forderungen.

    D.A.S. Rechtsschutz bietet mit der Existenz-Rechtsschutzversicherung einen zusätzlichen Leistungsbaustein fürs Inkassokostenrisiko aus Forderungen.
    Der Versicherungsschutz greift bei offenen Forderungen ab 100 Euro, und bei neuen Aufträgen ab 3.000 Euro kann vorab die Zahlungsmoral der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens geprüft werden.
    Für einen fixen Jahresbeitrag können soviele Forderungen eingereicht werden wie nötig, bei erfolgreicher Eintreibung des Rechnungsbetrages, erhält der Kunde seinen vollen Betrag.

    Die Forderungsmanager führen das gerichtliche Mahnverfahren, diese Kosten werden übernommen und die Kosten für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
    Bleibt die Forderung in der vorgerichtlichen Beitreibung unstreitig, der Schuldner ist zahlungsunfähig,
    Kein Risiko offenen Forderungen hinterherlaufen zu müssen, für Unternehmen mit der Existenz Rechtsschutz der D.A.S.