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  • Rechtsschutz Versicherung – Höhe der Versicherungssumme

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    Die Versicherungssumme in der Rechtsschutzversicherung ist bei den meisten versicherern begrenzt, was ab einer Mindestversicherungssumme von 350 000 Euro aber unproblematisch ist.

    Bei einem Zivilrechtsstreit mit einem Streitwert von 3 Mio Euro beträgt das Gesamt- Prozess-Kostenrisiko für einen erfolglos durch 3 Instanzen geführten Prozess ca. 360 000 Euroo.
    Streitigkeiten mit so hohen Gegenstandswerten sind recht selten und betreffen meist Rechtsgebiete, die eh nicht versichert sind. (z.B. Gesellschaftsrecht).

    Interessant sind derart hohe Streitwerte eher im Bereich der Schadenersatzforderung, z.B. bei Personenschäden nach einem Verkehrsunfall mit dauerhafter Gesundheitsschäden.

    Im Bereich Sachschäden und Personenschäden bieten einige Versicherer, die im Allgemeinen eine begrenzte Versicherungssumme im Bedingungswerk beankert haben, über Spezialklauseln höhere bzw. unbegrenzte Versicherungssummen.

  • AUXILIA – Rechtsschutzversicherung

    Fast alle Rechtsschutz-Versicherer sind in eine Versicherungsgruppe oder einen Konzern integriert. Eine Rechtschutzversicherung, wie die AUXILIA bietet dem Maklerkunden ein beruhigendes Gefühl, für den Fall, dass dem Kunden von seiner Versicherung ihm zustehende Leistungen vorenthalten werden. 

    Sollte der Kunde gegen seine Berufsunfähigkeits-, Unfall oder Krankenversicherung vorgehen müssen, so kann es von Vorteil sein, einen Rechtsschutzversicherer wie die AUXILIA zu haben, die keine Konzernverbindungen zu dem entsprechenden Versicherungsunternehmen hat.

    Die zunehmende Prozessfreudigkeit birgt das Risiko der stetig steigenden Prämien.  Die AUXILA bietet eine Kombination von Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz mit dem Zusatzpaket Rechtsschutz rund um die Immobilie und dem Spezial-Straf-Rechtsschutz geschaffen. Trotzdem können die Prämien günstig kalkuliert werden. 

    Möglich ist das unter anderem durch eine schlanke Verwaltung im Unternehmen. Ein umfassender Versicherungsschutz bedeutet nicht zwangsweise mehr Streitigkeiten.

    Im gewerblichen Bereich bietet die AUXILIA verschiedene Produkte und Kombinationsmöglichkeiten.
    So kann für jede Berufsgruppe ein Produkt gewählt werden das im jeweiligen Bereich den größtmöglichen Schutz bietet. Damit werden die berufs- bzw. branchenspezifischen Risiken im gewerblichen Rechtsschutz abgedeckt. 

    Im Unternehmen sind die Abläufe in den einzelnen Abteilungen, Vertragsverwaltung, Rechnungswesen und besonders die Leistungsabteilung speziell ausgerichtet auf den ungebundenen Vermittler.

    Nur etwa 40% aller Haushalte in Deutschland sind rechtsschutzversichert.

  • Erfolgreicher Krankenversicherer erweitert Angebot

    Laut Mitteilung der ARAG Krankenversicherung – hat sich seit 2005 eine sechsstellige Anzahl von Versicherten für den Zahntarif DentalPro Z100 entschieden.

    Der Zusatz-Zahntarif Z100 erhielt in vielen Rataings bisher Bestnoten. Dank des hochwertigen Leistungsumfanges stellt er das richtige, starke Angebot für die dringend notwendige Zusatzabsicherung der GKV-Versicherten dar. Sind doch gute Tarife in dem hart umkämpften Markt der Krankenzusatzversicherung
    immer noch eine Seltenheit.

    Weiterhin teilt die ARAG mit, nach 5 Jahren Beitragsstabilität zum 1. April 2010 ebenfalls eine Beitragsanpassung vornehmen zu müssen. Nur so kann der gewohnt hohe Qualitätsstandard bei den stetig steigenden Heilbehandlungskosten erhalten und garantiert werden.

    Die Produktpalette des Z100 wird zudem mit dem neuen Tarif Z50/90 erweitert.
    Damit bietet die ARAG einen einzigartigen Tarif am Markt: Ein 50 Prozent-Tarif, der auch die Zahnbehandlung erstattet.
    Konkret: Ohne Vorleistung der GKV erstattet der Tarif 50 Prozent auf Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie.
    Die Vorleistung der GKV eingeschlossen, ist sogar eine Gesamterstattung von bis zu 90 Prozent möglich.

  • Alle Jahre wieder – Autoversicherung Vergleich

    OnlinevergleichJedes Jahr im Herbst rühren die Autoversicherer wieder kräftig Ihre Werbetrommeln. Alles soll auf einmal günstiger und besser sein als je zuvor.  Werbeversprechen in der Art “sparen Sie bis zu 500 EUR im Jahr” sollen die Kunden animieren einen Autoversicherung Vergleich machen zu lassen.

    Sicherlich können derartige Einsparung möglich sein, wenn man seine Autoversicherung schon 5 Jahre nicht mehr überprüft hat und evtl. bei einem Versicherer ist welcher eher zu der teuren Sorte gehört. Wenn man dagegen alle 1-2 Jahre seinen Vertrag prüft und ggf. zu einem günstigeren Anbieter wechselt, sind wohl derartige Einsparungen eher unwahrscheinlich.

  • Arbeitsrechtsschutz – wichtiger Schutz in der Wirtschaftskrise

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    Wirtschaftskrise an den Arbeitsgerichten angekommen

    Nachdem in den zurückliegenden Jahren eine Beruhigung an den Märkten und ein Rückgang der Streitigkeiten im Arbeitsrechtsschutz zu verzeichnen war, müssen im Verlauf der Wirtschaftskrise die

    Rechtsschutzversicherer einen deutlichen Anstieg der Arbeitsrechtsschutz Schadenfälle konstatieren.

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet im Jahr 2009 mit bis zu 680.000 Arbeitsrechtsschutzfällen – eine Zunahme von fast 20 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008.
    In diesem Zusammenhang wird mit Aufwendungen von rund einer halben Milliarde Euro – gut 30 Prozent mehr als in 2008 – gerechnet.

    In der ersten Instanz tragen bei Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten beide Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – die Kosten des Rechtsstreites. Hier ist der Abschluss einer entsprechenden
    Rechtsschutzversicherung angeraten, denn das Kostenrisiko jedes fünften Arbeitsrechtsschutzfalles beträgt mehr als 2000 Euro. (laut Berechnung des GDV)

    Der Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung ist jedoch bei den meisten Anbietern mit einer Wartezeit von 3 Monaten im Arbeitsrechtsschutz verbunden. Aus diesem Grunde sollte frühzeitig
    Versicherungsschutz beantragt werden.

  • Eine Hypothek im Alter

    Die Tatsache, dass die eigene Immobilie als Altersvorsorge gut geeignet ist, ist eigentlich weit bekannt. Im Alter mietfrei zu wohnen ist eine wesentliche Entlastung der eigenen finanziellen Situation.
    So bleibt mehr von der Rente für die übrigen Ausgaben.

    Es gibt aber auch eine andere Weise, wie mit einer eigenen Immobilie die finanzielle Situation im Alter verbessert werden kann. Das Prinzip hierfür lautet: umgekehrte Hypothek als Baufinanzierung.
    Das Modell funktioniert so, dass der Hauseigentümer ein Bankdarlehen aufnimmt, das in Form einer Rente monatlich an den Hauseigentümer ausbezahlt wird. Dabei wird die Auszahlung bis zum 110. Lebensjahr garantiert. Der Grundbesitz wird dabei mit einer Hypothek bzw. Grundschuld belastet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Forderung der Bank dinglich durchgesetzt werden kann. Selbstverständlich ist dies keine klassische Baufinanzierung. Mit dem Begriff Baufinanzierung sind aber oft Finanzierungen gemeint, die durch Beleihung von Immobilien zustande kommen.

    Bei einer umgekehrten Hypothek als Baufinanzierung muss der Eigentümer mindestens 60 Jahre alt sein. Des Weiteren darf die Immobilie keine valutierenden Vorlasten besitzen, d.h. alle bestehenden Hypotheken, die auf der Immobilie lasten, müssen zum Zeitpunkt der neuen Baufinanzierung zurückgeführt worden sein. Das Mindestalter von 60 Jahren darf nicht unterschritten werden, da die Banken oft intern bis 95 Jahre kalkulieren und damit die Gesamtlaufzeit einer Baufinanzierung intern festlegen. Das Risiko der Bank besteht hauptsächlich darin, dass der Verkäufer bzw. der Baufinanzierer länger als 95 Jahre lebt.
    In der Gesamtheit aller Baufinanzierungen ist dieses Risiko kalkulierbar. Während der Verrentung der Hypothek muss der Hauseigentümer lediglich die Zinsen an die Bank zurückbezahlen. Die komplette Rückführung des ausgezahlten Betrages muss erst mit dem Tod des Kreditnehmers erfolgen. Die Banken spekulieren dabei auf den Verkauf der Immobilie durch die Erben. Die Verwertung aus eigener Kraft wollen die meisten Banken vermeiden. Selbstverständlich kann der Kreditnehmer sein Darlehen jederzeit vollständig zurückführen. Die Rückführung ist bei den meisten Banken auch ohne Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
    Diese Art der Baufinanzierung ist auch unter dem Begriff Förder-Immobilienrente bekannt.

  • Eine Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut

    Onlinevergleich HausratversicherungEine Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut gegen Schäden die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchsdiebstahl/Vandalismus entstehen.

    Zusätzlich kann man noch Überspannungsschäden durch Blitz, Fahrraddiebstahl, Elementarschäden und Glasbruch einschließen. Bei manchen Angeboten sind diese Erweiterungen teilweise beitragsfrei, oder aber nur gegen Beitragszuschlag mitversicherbar.

    Der Beitrag für eine Hausratversicherung richtet sich nach Bauartklasse, Tarifzone, Höhe der Versicherungssumme und dem gewünschten Deckungsumfang. Da somit Tausende von Tarifkombinationen möglich sind, ist guter Rat oft teuer. Am schnellsten und einfachsten finden Sie den passenden Vertrag über einen Hausratversicherung Vergleich. Dadurch sind Einsparungen von bis zu 50% möglich.

  • Abgeltungssteuer bietet Vorteile für das Versicherungsgeschäft

    Deutsche Haushalte verfügen über mehr als 4.500 Mrd. € Geldvermögen, das in Aktien, Geldmarktpapieren, Investmentfonds und Rentenwerten investiert ist, auf Bankkonten liegt oder in Versicherungspolicen eingezahlt wurde. Rund 370 Mrd. € waren 2006 laut Deutscher Bundesbank in Aktien investiert. Ein Teil dieser Anlagesummen wird in den nächsten Monaten sicherlich umgeschichtet werden, denn ab 1. Januar 2009 wird der Fiskus pauschal von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfall Kirchensteuer einbehalten. Besonders betroffen sind neue Aktiendepots.

    Anleger können deshalb mit Versicherungslösungen besser dastehen.

    Denn für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gelten andere Regeln. So ist nur die Hälfte der Kapitalerträge zu versteuern, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang läuft und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Bei Rentenversicherungen greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Diese beträgt bei einem 65-jährigen Rentner 18 %. Es wird daher auf Grund der günstigen Besteuerung mit einem deutlichen Anstieg des Fondspolicen-Geschäfts gerechnet.

    In der Ansparphase genießen Fondspolicen den Vorteil, dass Kapitalerträge steuerfrei bleiben und so der Zinseszinseffekt seine volle Wirkung entfalten kann. Zudem bleibt die Fondpolice auch in Zukunft eine attraktive Anlageform, um für das Alter vorzusorgen: Fondsumschichtungen im Versicherungsmantel unterliegen auch nach dem Jahr 2009 nicht der Abgeltungssteuer. Anleger können weiterhin flexibel auf Kapitalmarktentwicklungen reagieren, ohne steuerpflichtig zu werden.

    Quellennachweis: AssCompact

  • Rechtsschutzversicherung in der Pflicht

    Versicherung in der Pflicht

    Ein Rechtschutzversicherer muss bei einem vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung eintreten.

    Nun ist es amtlich: In dem Fall, in dem der Bundesgerichtshhof (Urteil vom 19. November 2008 – Aktenzeichen IV ZR 305/07) entschieden hat, meinte die Versicherung zunächst, ein Versicherungsfall sein noch nicht eingetreten, da noch kein Rechtsverstoß vorgelegen habe.
    Der Arbeitgeber habe die Kündigung schließlich in Aussicht gestellt. Gekündigt hatte er seinem Versicherten noch nicht.

    Was war geschehen?
    Der Arbeitgeber teilte dem Kläger mit, dass aufgrund eines Rekonstruierungsprogrammes und der damit verbundenen Stellenreduzierung beabsichtigt sei, ihm zu kündigen, falls er nicht einen ihm angebotenen Aufhebungsvertrag annehme.

    Die vom Kläger daraufhin beauftragten Rechtsanwälte wandten sich gegen das Vorgehen seines Arbeitgebers.

    Eine Kostenübernahme dafür lehnte der Rechtschutzversicherer ab. Zu Unrecht.

    Eine Pflichtverletzung sahen die Richter auch darin, dass der Arbeitgeber dem Kläger trotz Aufforderung die Sozialauswahl nicht dargelegthbe und ihn damit nicht in die Lage versetzt hat, eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können.

    Quellennachweis: Wochenkurier

  • Dauerbrenner Kinder als Schadenverursacher

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    Kinder unter sieben Jahren haften nicht

    Kinder „bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres“ haften nach § 828 Absatz 1 BGB für gar nichts. Sie können Risiken nicht abschätzen und sollen daher nicht haften.

    Auch die Eltern kann man nur selten haftbar machen. Denn entgegen der landläufigen Meinung haften Eltern nicht für ihre Kinder. Eltern haften nur für den eigenen Fehler, nicht ausreichend auf das Kind aufgepasst zu haben. Im Hinblick auf die Aufsichtspflicht ist die Rechtssprechung großzügig: Kinder müssen lernen, auch mal kurz unbeaufsichtigt zu sein. Wer also von einem Kind unter sieben Jahren geschädigt wird, geht in der Regel leer aus.

    Ab sieben Jahren kommt es auf Einsichtsfähigkeit an

    Ab sieben Jahren haften Kinder je nach Einsichtsfähigkeit. Jedoch hat der Gesetzgeber in § 828 Absatz 2 BGB auch davon eine Ausnahme gemacht. Mit der Erwägung, dass noch nicht einmal Erwachsene immer mit der Unübersichtlichkeit des Straßenverkehrs klarkommen, haften Kinder bis zum Alter von einschließlich neun Jahren nicht für Unfälle im Straßenverkehr.

    Keine „unübersichtliche Verkehrssituation“
    Ausnahme für ordnungsgemäß geparkte Autos

    Aber der BGH hat für die Konstellation „Kind gegen geparktes Auto“ die Dinge geradegerückt. Ein ordnungsgemäß geparktes Auto ist keine „unübersichtliche Verkehrssituation“ (Urteile vom 30.11.2004, Az: VI ZR 335/03; Abruf-Nr. 043097; Az: VI ZR 365/03; Abruf-Nr. 043098):

    => Kinder unter sieben Jahren haften generell nicht, damit auch nicht für einen solchen Schaden.
    => Kinder ab sieben Jahren und unter zehn Jahren haften nach Einsichtsfähigkeit. Jedenfalls ein geistig gesundes Kind kann einsehen, dass man bei geparkten Autos vorsichtig sein muss.

    Auto zwar nicht geparkt aber im Stillstand

    Vorhersehbar war, dass die Urteile Streit auslösen werden, wenn das vom Kind beschädigte Auto zwar geparkt ist, aber zum Unfallzeitpunkt stillsteht.

    Der Urteilsfall

    Das Auto stand an einer Kreuzung, um die Vorfahrt anderer zu beachten. Das achtjährige Kind kam mit einem Fahrrad offenbar schnell fahrend von links und wollte nach rechts in die Straße einbiegen, aus dem das Auto kam. Beim Abbiegen stieß es gegen das Fahrzeug.

    Laut BGH Urteil ist auch wer verkehrsbedingt anhält, Teil des fließenden Verkehrs. Generell liegt eine Überforderungssituation vor. Das Kind haftet nicht (Urteil vom 17.04.2007, Az: VI ZR 109/06; Abruf-Nr. 071809).

    In einer solchen Situation haften dann auch die Eltern nicht. Jedoch ist zu prüfen, ob die Eltern insoweit erweiterten Versicherungsschutz in der Privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.