Autor: admin

  • Private Unfallvorsorge mit maxFamily Tarif

    Die private Unfallversicherung schließt die Lücke, in der kein Schutz durch die gesetzliche Unfall Vorsorge besteht. Die ACE European Group Limited (ACE) hat zusammen mit Maxpool den privaten Unfalltarif maxFamily entworfen. Seit dieser Zeit zählt maxFamily zu den betriebseigenen Maxpool-Versicherungsprodukten. Maxpool bezeichnet ihn sogar als „Ihren Liebling 2011“.

    Die Höhe jener beitragsneutralen Leistungen variiert je nach Unfalltarif, er ist als Basis- und als Premium-Version verfügbar.

    Die Premiumvariante ist ausgesprochen familienfreundlich angelegt. So werden Babys und adoptierte Kinder unaufgefordert bis zur nächsten Hauptfälligkeit unentgeltlich mitversichert, höchstens für ein Jahr. maxFamily übernimmt zudem Ausgaben für die Unterbringung eines Elternteils solange einer durch einen Unfall unvermeidlichen vollstationären Therapie des Kindes. Sollte ein Elternteil einen Unfall haben, können die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe bzw. Tagesmutter als Leistung in Anspruch genommen werden.

    Sowie ein Elternteil als Abgesicherter stirbt, wird die Versicherung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unentgeltlich weitergeführt.

    Kern bei maxFamily stellt die verbesserte Gliedertaxe dar. Zum Vergleich zu den AUB des GDV sind die zur Bewertung der Versicherungsleistung festgelegten Invaliditätsgrade im Basis- und auch im Premium-Tarif höher. Zum Beispiel beträgt der Armwert gem. AUB 70 %, im maxFamily-Basis-Tarif 75 % und im Premium-Tarif die vollständige Invaliditätsleistung mit 100 %.

    Ebenso kann zu maxFamily eine Dread Disease-Police abgeschlossen werden. Damit erhält man bei der Krankheitserkennung von Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Kapitalzahlung. Diese drei Krankheiten decken über 80 % aller Fälle von schweren Erkrankungen ab. Anrecht auf eine Kapitalleistung existiert sehr wohl nach 14 Tagen nach der Erst-Diagnose und das unabhängig vom Fortschritt der Krankheit. Der Versicherte kann über diese einmalige Zahlung zwanglos bestimmen. Dem Abgesicherten eröffnen sich dadurch Chancen, die er sich ansonsten nicht bewerkstelligen könnte, z.B. die Besorgung einer zweiten Meinung eines Sachkundigen, die nicht von der Krankenversicherung akzeptiert wird.

    Mit Klärung von nur fünf Gesundheitsfragen kann auf diese Weise eine Dread Disease-Police abschließend abgeschlossen werden.

  • Privater Rechtsschutz endlich auch für Selbständige

    Auch in 2012 wartet der ROLAND Rechtsschutz mit neuen Privatkunden-Produkten auf. Ab sofort können Selbstständige ungeachtet von der Umsatzgrenze ihre Privatrisiken über die Produktangebote für Nichtselbstständige optimal absichern. Damit passt sich auch dieser führende Rechtsschutz Assekuradeur der Marktentwicklung an und bietet für Nichtselbständige und Selbständige die gleiche Berechnung bei der Abdeckung reiner privater Risiken.

    Berufliche Risiken Selbständiger können wie bisher über die Tarife für Gewerbekunden abgeschlossen werden.

    Beratungs-Rechtsschutz hilft bei Abmahnungen im Internet

    Versicherungskunden sind jetzt auch dann geschützt, wenn sie in ihrer freien Zeit unbewusst im World Wide Web gegen Urheberrechte verstoßen. Wird ein Versicherter deshalb von einem Rechtsvertreter abgemahnt, kann er sich von einem Roland Vertragsanwalt beratschlagen lassen. Jener Anwalt setzt dann ein Erwiderungsschreiben auf, das der Versicherte im eigenen Namen an die gegnerische Partei wegschicken kann.

    Immer aktuell – die Leistungs-Update-Garantie

    Sämtliche neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherungen bei ROLAND umfassen fortan die Leistungs-Update-Garantie. Dabei werden Policen ab
    Allgemeine Vertragsbedingungen ARB 2012 automatisch auf die gegenwärtig gültigen Bedingungen umgestellt. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn ausschließlich Leistungsverbesserungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. Auf diese Weise müssen sich Abgesicherte in keinster Weise mehr nach einem großem Zeitraum sich mit einem sehr veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutzversicherung abgeben.
    Sie sparen Zeit, denn die Regulierung muss nicht einzeln beantragt werden.

    Weitere Modifikationen auf einen Blick:
    1. Das umfangreiche Versicherungspaket „KompaktPlus“ wird unterdies auch für angestellte Ärzte angeboten. Somit kommt auch diese Fachgruppe in den Genuss dieses hervorragenden Versicherungschutzes.

    2. Opfer Rechtsschutz auch im beruflichen, nichtselbstständigen Bereich
    Der Opferrechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen. Aber auch wer aus Versehen, bei Ausschreitungen während einer Großdemonstration, ins Visier von Einsatzkräften der Polizei gerät, kann seine möglichen Ansprüche über den Opferrechtsschutz geltend machen.

    3. Der KompaktPlus Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz Versicherung wird um Leistungen bei Vorsorgeverfügungen
    erweitert. In den Rechtsschutzverträgen für Firmen ist nun in der KompaktPlus Deckung der Beratungsrechtsschutz für Arbeitgeber bei Aufhebungsverträgen eingeschlossen.

    Mit diesen Besserungen in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Roland Versicherung sollte jeder Policeninhaber, der bereits Kunde der der ROLAND Rechtsschutz ist, die Aufwertung seiner Rechtsschutzabsicherung prüfen.

    Weitere Aussagen finden Sie unter folgender Partnerseite >>

  • Allianz – neues Vorsorgeprodukt

    Wie wesentlich die private Altersvorsorge und die Absicherung für den Fall einer gesundheitlich bedingter BU oder Pflegebedürftigkeit ist, wird regelmäßig mehr Personen klar. In Anbetracht der Veränderungen in der Bevölkerung stoßen die staatlichen Versorgungssysteme an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit

    Damit Versicherungsnehmer auf keinen Fall in diese Versicherungslücke fallen hat die Lebensversicherung der Allianz mit ihrer KörperSchutzPolice ein weiteres Segment ihres Sortiments, der persönlichen Altersvorsorge abgesichert. In diesem Fall richtet der Versicherer seine Aufmerksamkeit im Besonderen auf den Schutz der Arbeitskraft.
    Das neuartige Angebot soll speziell für Kunden eine Option sein, die sich gegenwärtig noch keine Berufsunfähigkeits – Versicherung leisten konnten, aber trotzdem einen Schutz ihrer finanziellen Zukunft beabsichtigen. Aufgrund des höheren versicherungstechnischen Risikos einiger Berufsgruppen – besonders Handwerker und Produktionsarbeiter – können die Versicherungsprämien in ungeahnte höhen steigen.

    In Folge dessen beschreitet man mit dieser KörperSchutzPolice den innovativen Pfad keine direkten Berufszweige zu Versichern, sondern vielmehr die körperlichen Besonderheiten die für den Posten des Kunden von belang sind. Dabei könnte man beispielsweise vor allem wert auf die einwandfreie Funktion der Gliedmaßen zum gehen, bücken, zugreifen, und so weiter legen. Sowie die Möglichkeit gesund und fit Autofahren zu können. Weiterhin sind das Sprechen, Sehen und Höhren, die Gedächtnissleistung sowie der Gleichgewichtssinn abgesichert.

    Bei bestimmten Gefäßerkrankungen, Krebserkrankung, Querschnittslähmung, Multiple Sklerose ebenso wie Koma werden einmalige Kapitalauszahlungen getätigt. Hierbei wird in keiner Weise auf weitere psychische oder körperliche Komplikationen geachtet, denn die Rente die die wichtigen Eigenschaften absichert und die einmalige Kapitalauszahlung, sind zwei eigenständige Punkte in der Police und können je nach bedarf gleichzeitig oder getrennt ausgezahlt werden.

    Mit jenem neuen Produkt zeigt die Allianz Lebensversicherungs – AG ihre Innovativität und Anpassungsfähigkeit bei der Erstellung neuer marktgerechter Versicherungsprodukte. Inzwischen hat sich die im Jahr 1922, in Stuttgart, gegründete Allianz Lebensversicherungs – AG zum einflussreichsten deutschen Versicherungskonzern entwickelt und sich darüber hinaus als Marktführer etabliert.

    Weitere Angaben zu diesem und andere Sachthemen finden Sie hier Partnerseite

  • Die Unfallversicherungen in Deutschland

    Keiner ist vor Unfällen geschützt, es kann überall auf der Erde vorkommen. Sei es im Urlaub, im Verkehr, im Haushalt, beim Sport oder auf den Weg zur Arbeit. Entgegen der Landes gebräuchlichen Auffassung, ereignen sich die meisten Unfälle nicht auf Arbeit, sondern im privaten Umfeld und im Urlaub. Dadurch reicht die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen der Vorsorge nicht aus.

    Es gibt einmal die gesetzliche Unfallversicherung (UV) und die private Unfall Versicherung.

    Die gesetzliche UV zählt zu den Sozial-Versicherungen und die Inh. der gesetzlichen UV sind die Berufsgenossenschaften. Alle Angestellte und Beschäftigter sind durch die UV versichert, die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz liegt vor während der Beschäftigung sowohl auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstelle. Außerdem versichert, in der gesetzlichen Unfall-Versicherung, sind Azubis sowie Studenten und Kinder, welche eine Kindertagesstätte, den Kindergarten oder die Bildungsstätte besuchen.

    Die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung an Versicherte sind im wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitierung sowohl Lohnersatz- beziehungsweise Erstattungsleistungen in Geld (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente). Die medizinische Therapie wird als Sachleistung erlaubt; der behandelnde Doktor stellt eine Rechnung direkt an die verantwortliche Berufsgenossenschaft aus.

    Die private UV jedoch bietet günstigen Versicherungsschutz im privaten ebenso wie im beruflichen Umfeld, rund um die Uhr und an jedem Bereich der Erde.
    Hauptleistung der persönlichen Unfall-Versicherung ist die Arbeitsunfähigkeitsabsicherung. Kommt es zu einem Unfall bei dem bleibende Schäden entstehen, leistet die Unfall-Versicherung die festgelegte Invaliditätsleistung entsprechend dem Maß der festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Neben der Erwerbsunfähigkeitsleistung bieten Unfallversicherer auch den Einschluß einer Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld inklusive Genesungsgeld sowie einer Todesfall Leistung an.

    Als Unfall gilt auch, wenn durch eine verstärkte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

    Keine Unfälle sind größtenteils Schädigungen hinsichtlich von selbstverursachten Straftaten, psychischen Reaktionen, Kriegereignissen oder die Teilnahme an Motorradrennen.
    Die Versicherungsgesellschaft führten in den vergangenen Jahren maßgebliche Berichtigungen in ihren Unfall-Versicherungsbedingungen durch. In Folge dessen bieten viele neue Tarife auch Versicherungsschutz bei Unfällen aufgrund Infektionen, Schlaganfall oder Bewusstseinstörungen.

    Letztere werden in der Regel mithilfe eine sogenannte Infektionskausel festgelegt. Dabei sind Erkrankungen wie FSME und Borreliose durch Zeckenstiche als Unfall eingeführt und werden laut Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers entsprechend entschädigt.

    Weitere Informationen finden Sie unter folgender Partnerseite

  • Schutz vor Haftungsmöglichkeit bei Pferdeversicherung

    Sie ist im Prinzip ein „Muss“ für jeden Pferdeeigentümer: Die Pferdehaftpflichtversicherung. Ein mehr oder weniger exzellentes Ross sein Hab und Gut zu nennen, ist kostenintensiv hinreichend … Desaster sind schnell vorgefallen, und dadurch heißt es für deren Folgen tragen. Zwischen 30 EUR und hundert Euro kostet der Jahresgebühr zur Absicherung der besonderen Verantwortlichkeitsrisiken, die der Gesetzgeber nach § 833 BGB festlegt: „Wird durch ein Tierisches Lebewesen eine Person getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen lädiert oder ein Gegenstand kaputt gemacht, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu erstatten.“

    Ihr Ross flieht und entfacht einen Flurschaden. Oder es stößt auf der Stallweg einen Artgenossen. In keiner Weise vorzustellen, welche Schadensersatzforderungen resultieren können, falls ein Ross aus der Weide ausbricht und einen kapitalen Verkehrsunfall verursacht. Es ist deshalb unerläßlich anzuraten, sich anhand der vergleichsweise geringen Versicherungsbonus gegen hohe Folgeaufwendungen zu schützen, obgleich die Pferde-Haftpflicht für private Besitzer keinesfalls zwangsläufig vonnöten ist.

    Vor Vertragsabschluss einer Pferde-Haftpflichtversicherung lohnt sich ein Preis-Leistungsvergleich. Das World Wide Web bietet diesbezüglich einwandfreie Aussichten. Es gibt Preisnachlässe für etliche Tiere, Abschläge für Fohlen, Zuchtstuten oder Gnadenbrotpferde, auch richtet sich der Satz nach dem Einsatz, etwa als Fahr- oder Wettkampfpferd. Stellt der Pferdeinhaber seinen Liebling einer Reitbeteiligung oder einem Bereiter zur Verfügung, muss das Fremdreiter-Gefahr zusammen mit der Pferdehaftpflicht inbegriffen sein. Das Geschlecht des Vierbeiners, eine erdenkliche Selbstbeteiligung, auch das Traben ohne Sattel oder mit gebißloser Zäumung möglicherweise Effekte auf die Tarifgestaltung nach sich ziehen.

    Inhaber können sich demnach ein angepasstes, maßgeschneidertes Paket zusammenbinden. Oft gibt es Rabatte bei online-Vertragsabschlüssen. Wer seine Pferdeversicherung aber lieber bei dem Versicherungsvertreter vor Ort abschließen möchte, sollte sich nicht entziehen, preiswertere Vorschläge aus dem Netz zur Sprache zu bringen. Häufig kommt man dem Kundenkreis in diesem Fall nämlich mit einem Vorschlag entgegen, das tiefer sein mag, als der gängige Pferde-Haftpflichtversicherung -Tarif der betreffenden Gesellschaft.

  • Sicherer Schutz mit Pferde-Versicherung

    Für unzählige Personen gehören Pferde zu den elegantesten Tieren der Welt – und Galoppieren zu einer der ansprechendsten Sportarten überhaupt. Ob Wettkampfreiter auf Springwettkämpfen, Pferderennen, Military oder Dressur, ob erfahren oder als begeisterter Hobbysportler – die Abwechslung der sportlichen Gegebenheiten mit einem Pferd sind weit gefächert. Um unliebsame Verwunderungen zu verhindern, können einige Vorstellungen zur eigenen Absicherung und zum Schutz anderer Menschen auf keinen Fall schaden, sobald ein Pferd doch einmal unruhig wird und Schaden anrichtet. Die Möglichkeiten dazu sind durchaus vorhanden – ein Pferd scheut, geht durch und beschädigt einen Zaun oder ein Auto, ein Kind möchte ein Pferd berühren und verwundet sich, ein Pferd erschreckt einen Besucher, der sich die Kleidung zerfetzt und verschmutzt … Laut dem aufkommenden Schaden kann ein solcher Zwischenfall für den Besitzer des Pferdes sehr wohl kostspielig werden. Demnach wurde die gesetzliche Haftung für die Halter von Pferden und zu dessen Schutz und zur Sicherheit des Reiters erarbeitet.

    Die Fragestellung ist zuallererst einmal, welchen Schutz bietet eine Pferdehaftpflicht dem Reiter? Wie jede Haftung auch deckt sie im Großen und Ganzen Schäden ab, die durch das Pferd angerichtet wurden oder sie wehrt unzulässige Forderungen ab, die gegenüber dem Halter geltend gemacht wurden. Darum kann eine Pferde-Haftpflicht und Reiter vor finanziellen Forderungen sichern, die ihnen gegenüber gültig gemacht wurden und im Extremfall den finanziellen Zahlungsunfähigkeit bedeuten können.

    Das Angebot für eine Pferde-Haftpflichtversicherung wird in diesen Tagen andauernd umfangreicher. Etliche Versicherer, die im Umfeld der privaten Haftpflichtversicherung gut positioniert sind, besitzen momentan auch eine Pferdehaftpflichtversicherung in ihrem Produktspektrum. Für den Versicherten führt dies zu einer enormen Auswahl an Produkten mit sehr guten Leistungen für die Pferdehaftpflicht bei idealen Preisen. Dieser Vorschlag hat in den letzten Jahren unveränderlich zugenommen. Geradezu bei Online Abschlüssen ist der Preis für die Versicherung recht angebracht, und der Abschluss ist mühelos auch sehr kurzfristig vorstellbar.

  • Sterbegeld für Beisetzung bei Todesfall

    „ Der Abschied kam augenblicklich“ oder „Viel zu frühzeitig müssen wir Auf Wiedersehen sagen“ lauten vielmals die Startzeilen in den Todesanzeigen, sobald ein Verstorbener jedenfalls in den Augen der Hinterbliebenen mit einem Mal und viel zu frühzeitig verstirbt. Da bleibt für die Angehörigen allein zu glauben, dass sie dem Verstorbenen eine geschätzte Beisetzung bereiten können und diese nicht aus Geldnot zu missglücken droht.
    Derart kommt es in keinster Weise gelegentlich vor, dass Menschen wie aus heiterem Himmel den Löffel abgeben und die Familie einfach kein Geld hatte, ihm eine würdige Beisetzung zuteil werden zu lassen. Der Tote wird somit im engsten Familienkreis ohne Trauerfeier unnennbar beerdigt. Die Mitteilung vom Tod erreicht die Bekannten erst mehrere Wochen nachher, denen demzufolge eine Verabschiedung schon wegen des fehlendes Grabes auf keinen Fall mehr ermöglicht wird.

    Wenn der Tote zuvor eine Todesfallversicherung abgeschlossen hätte, wäre das was auch immer möglicherweise nicht erfolgt.. Denn eine solche Todesfall-Versicherung hat einerseits die Bedeutung, den Wegfall des Sterbegeldes, das die gesetzlichen Krankenkassen bis Ende 2003 noch gezahlt haben, aufzufangen und wiederum natürlicherweise auch die nahen Verwandten vor finanziellen Belastungen zu bewahren. Geradezu wenn die Angehörigen geldlich keineswegs auf Rosen gebettet sind, ist der Abschluss einer Todesfallversicherung eine realistische Grundlage, um dem Gestorbenen eine erhabene Bestattung zu ermöglichen.

    Hiermit handelt es sich bei einer Todesfall-Versicherung um eine Versicherung, die die Leistung nur dann erbringt, sollte der Kunde das Zeitliche segnen. Eine Leistung zu Lebzeiten erfolgt auf keinen Fall. Deshalb ist der Beitrag für die Versicherung auch in keinster Weise zu hoch. Adressaten für eine jene Versicherung sind darum eher ältere Personen, denen die Versicherer auch eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung bereitstellen. Eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen können deshalb ebenso schwer erkrankte oder vom Tod gezeichnete Menschen abschließen.

    Wer sich für eine Bestattungsvorsorge ohne Gesundheitsprüfung interessiert, kann diese Versicherung bei nahezu allen Lebensversicherungsgesellschaften abschließen. Da mehrere Personen ihren Familienanghörigen die Planung der Beisetzung bei Eintritt des eigenen Todes in keinster Weise aufzwingen wollen, bieten auch die Bestattungsunternehmer im Rahmen einer Bestattungsvorsorge eine Todesfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung an.
    Die Notwendigkeit einer Sterbegeld-Versicherung steht somit außer Frage. Interessenten sollten sich auf dem Expertenportal kundig machen und einen Vergleich vornehmen.

  • Mietforderung gegenüber Wohnungsmieter – Der Rechtsschutz für Vermieter hilft!

    Es ist eines der häufigsten Sachverhalte, für das der Rechtsschutz für Vermieter in Anspruch genommen wird: Der Mieter stellt die Mietzahlungen ein. Eine schwierige Situation, in der sehr rasch hohe Kosten anfallen können, wenn kein Vermieterrechtsschutz besteht.

    Die fast dringende Notwendigkeit eines Vermieterrechtsschutzes besteht im Kern deswegen, weil man das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter mit andern Geschäftsbeziehungen kaum vergleichen kann. Die Unverletzlichkeit der Wohnung genießt Verfassungsrang. Das beschränkt Ihre Handlungsmöglichkeiten als Vermieter deutlich. Zwar tragen auch andere Händler und Dienstleister stets ein gewisses Inkassorisiko, aber immerhin sind sie im Stande, säumigen Zahlern sofort jede weitere Leistung zu verweigern.

    Als Vermieter können Sie nicht einmal das tun, denn der Mieter kann trotz eingestellter Zahlungen die Wohnung zunächst weiterhin nutzen. Private Vermieter können in so einer Situation folgenschwere Fehler begehen, ohne einen Vermieter-Rechtsschutz kann das ziemlich teuer werden.

    Der Rechtsschutz für Vermieter übernimmt die Kosten des gesamten Verfahrens

    Unbedingt zu empfehlen ist vorrangig eine solide Beratung durch einen kompetenten Rechtsbeistand. Wer als Vermieter allerdings die Kosten für einen Vermieterrechtsschutz sparen will, kann sich ganz schnell in große Schwierigkeiten bringen. Dem zahlungsunwilligen Mieter einfach das Türschloss auszutauschen, könnte zum Beispiel strafrechtliche Konsequenzen haben.

     

    Mit einem Vermieter-Rechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite. Ihr Anwalt weiß, welche Inkassomaßnahmen berechtigt sind und welche wegen des besonderen Schutzes der Privatwohnung unzulässig sind. Der Vermieterrechtsschutz übernimmt sämtliche Kosten, nötigenfalls bis zur Räumungsklage. Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung sind in Deutschland äußerst mieterfreundlich. Ohne eine kompetente Vertretung durch einen Fachanwalt für Mietrecht kann daher auch so mancher Prozess verloren gehen, bei dem das normale Rechtsempfinden eines juristischen Laien dies für unmöglich hält.

    Vermieter-Rechtsschutz Angebote vergleichen!

    Die Preise für einen Vermieter Rechtsschutz variieren in einem weiten Rahmen, ein detaillierter Vergleich der Angebote lohnt sich für Sie! Lassen Sie den Vergleich von Spezialisten durchführen, denn nur dann haben sie die Gewähr, dass auch die Risiken mit einbezogen sind, die gerade für Sie persönlichen wichtig sind. Private Vermieter haben andere Risiken als gewerbliche Vermieter.

    Auch die Frage, ob Sie ausschließlich Wohnungen vermieten, muss beim Rechtsschutz für Vermieter Vergleich beachtet werden. Der Vergleichsanbieter Rechtsschutz-dienst.de bietet hierzu einen interessanten Onlinevergleich.

  • Vermieter Rechtsschutzversicherung bei Auseinandersetzung mit Betriebskostenabrechnung

    Rechtsschutz für Vermieter: günstiger Rechtsschutz für Vermieter

    Besitzern einer vermieteten Immobilie hilft der Vermieterrechtsschutz vor hohen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. Die Vermieter Rechtsschutz vertritt die Interessen des Vermieters überall da, wo es erforderlich ist. Sie bietet einen Schutz vor hohen Kosten auch bei Räumungsklagen.

    Streitpunkt Nebenkosten

    Fast immer gibt es Streit zwischen Vermietern und Mietern bezüglich der Betriebskostenabrechnung. Dass beide Seiten bei den Nebenkosten genau hinsehen, ist nachvollziehbar. Schließlich nimmt die Betriebskostenabrechnung, auch „zweite Miete“ genannt, einen immer größeren Anteil an den Mietkosten ein.
    Tatsache ist, dass fast jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist. Oft sind die Informationen für den Mieter undeutlich oder die einzelnen Posten lückenhaft.
    Aber nicht immer ist der Mieter im Recht.

    Wie kann man sich als Vermieter gegen eine mieterfreundliche Rechtsprechung schützen?
    Besitzen sie eine Vermieterrechtsschutzversicherung, steht Ihnen als Vermieter in allen Mietsstreitigkeiten ein Rechtsbeistand zur Seite.

    Die Leistungen in der Rechtsschutz für Vermieter

    Bedauerlicherweise ist es keine Seltenheit, dass sich Vermieter mit sogenannten Mietnomaden bzw. mit Mietern, welche ihre Miete nicht zahlen, auseinandersetzen müssen. Viele Vermieter sind in solchen Situationen ratlos. Oft ist das rechtliche Vorgehen fast aussichtslos, da es sich um zu kleine Summen handelt.
    Eine Kündigung darf der Vermieter den Mietern erst dann aussprechen, sofern zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten noch ausstehen. In dieser Zeit bleiben die anfallenden Kosten beim Vermieter hängen.

     

    In solchen Fällen ist eine Vermieterrechtsschutzversicherung hilfreich. Sie übernimmt jegliche Kosten, auch die einer Räumungsklage. Die Beiträge für den Vermieterrechtsschutz machen sich nach kurzer Zeit bezahlt. Schon bei einem kurzfristigen Mietsausfall erwirtschaften viele Immobilien schließlich keinen Gewinn mehr. Wer sich dagegen mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung absichert, hat Planungssicherheit bezüglich der Rentabilität seiner Immobilie.
    Es kommt auch zu juristischen Auseinandersetzungen, wenn Vermieter aufgrund von Eigenbedarf eine Kündigung aussprechen. Die wenigsten Mieter nehmen die Kündigung klaglos hin. Oft suchen sie einen Rechtsbeistand auf, der ihre Interessen gegenüber dem Vermieter vertreten soll. Vermieter sollten sich daher unbedingt mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung gegen das Kostenrisiko bei Mietsstreitigkeiten absichern.

    Angebote vergleichen – Geld sparen

    Es lohnt sich, die Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen zu vergleichen.

    Tipp: Nutzen Sie die Erfahrung und das Know-how von Experten, um die richtige, für Sie geeignete Vermieter Rechtsschutz zu finden.
  • Geringfüger Prämienzuwachs in der Fahrzeugversicherung

    Die Auto-Haftpflicht ist eine gesetzlich zwingend notwendige Pflichtversicherung und für jeden Kfz-Halter notwendig. Ohne Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung geht es auf keinen Fall und stellt eine Nichteinhaltung gegen die Versicherungspflicht dar. Im Falle eines Unfalles kommt es zur einer Untersuchung der Schuldfrage. Ist der Schädiger allein verantwortlich übernimmt die Kraftfahrzeug-Haftpflicht den Schadenersatz. Der Unfallwidersacher hat mit Schuld am Unfall, muss er sich eine entsprechende Minderung beim Schadenersatz hinnehmen.

    Bei der Kasko-Versicherung unterscheiden die Versicherer zwischen Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung.

    Die Teilkaskoversicherung ist hauptsächlich für ältere Automobile mit geringerem Wiederbeschaffungswert geeignet. Diese leistet Ersatz bei Schäden durch Schmorbrände, Feuer, Hagel, Explosion oder Glasbruch. Auch bei Unfällen und Beschädigungen durch Haarwild springt die Teilkasko-Versicherung ein. Neuartige Auto Versicherungen bieten dem Kunden eine sogenannte erweiterte Wildschadensklausel. Dabei kann der Versicherungsschutz auch bei Unfällen mit Tieren aller Art erweitert werden.

    Je nach Alter und Zustand des PKWs kann der Versicherungsbonus durch Auswahl einen entsprechenden Selbstbeteiligung je Schadensfall reduziert werden.

    Die Vollkaskoversicherung empfiehlt sich für Neuwagen oder unbenutzte Fahrzeuge. Sie gewährt neben dem Schutz der Teilkasko-Versicherung auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und bei Schäden durch höhere Gewalt umfassenden Versicherungsschutz. Die durch Dritte mutwilligen Beschädigungen des Kraftfahrzeugs sind auch mit enthaltend.

    Die Bruttobeitragseinkünfte der Versicherungswirtschaft hat sich seit dem Jahr 2004 innerhalb der Autoversicherung ständig vermindert. Erst im Jahre 2010 war erneut mit einem leichten Anstieg der Prämieneinkünfte um 0,5 Prozent zu verschreiben. Gegenüber den Vorjahren trotz erhöhter Beitragseinkünfte ergaben sich auf der Schadenseite höhere Ausgaben.

    Das Beitragsaufkommen stieg auf über 20 Mrd. EUR und teilte sich wie folgt auf

    • Auto-Haftpflicht = 12,1 Mrd. €
    • Teilkasko = 1,4 Mrd. €
    • Vollkasko = 6,5 Mrd. €

    Wachsende Abschlußzahlen sind vor allem in der Vollkaskoversicherung zu verschreiben. Ursache hierfür sind ansteigende Zulassungszahlen für Neukraftfahrzeuge, vor dem Hintergrund der politisch initiierten Abwrackprämie im Jahre 2010.

    In der Vergangenheit haben sich die Versicherungen über den Wettstreit einen kräftigen Preiskrieg geliefert. Vorrausblickend auf das beginnende Jahr ist mit einem Preisanstieg der Autoversicherung zu erwarten.
    In erster Linie betroffen von hohen Preiszunahmen sind Versicherungskunden, welche sich am Anfang ihrer Schadenfreiheitklassen-Entstehung befinden. Hier lohnt ein jährlicher Versicherungsvergleich. Die Einsparung von mehreren Hundert Euro ist mehrfach realisierbar, bei vergleichbaren Versicherungsschutz.