Die private Unfallversicherung schließt die Lücke, in der kein Schutz durch die gesetzliche Unfall Vorsorge besteht. Die ACE European Group Limited (ACE) hat zusammen mit Maxpool den privaten Unfalltarif maxFamily entworfen. Seit dieser Zeit zählt maxFamily zu den betriebseigenen Maxpool-Versicherungsprodukten. Maxpool bezeichnet ihn sogar als „Ihren Liebling 2011“.
Die Höhe jener beitragsneutralen Leistungen variiert je nach Unfalltarif, er ist als Basis- und als Premium-Version verfügbar.
Die Premiumvariante ist ausgesprochen familienfreundlich angelegt. So werden Babys und adoptierte Kinder unaufgefordert bis zur nächsten Hauptfälligkeit unentgeltlich mitversichert, höchstens für ein Jahr. maxFamily übernimmt zudem Ausgaben für die Unterbringung eines Elternteils solange einer durch einen Unfall unvermeidlichen vollstationären Therapie des Kindes. Sollte ein Elternteil einen Unfall haben, können die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe bzw. Tagesmutter als Leistung in Anspruch genommen werden.
Sowie ein Elternteil als Abgesicherter stirbt, wird die Versicherung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unentgeltlich weitergeführt.
Kern bei maxFamily stellt die verbesserte Gliedertaxe dar. Zum Vergleich zu den AUB des GDV sind die zur Bewertung der Versicherungsleistung festgelegten Invaliditätsgrade im Basis- und auch im Premium-Tarif höher. Zum Beispiel beträgt der Armwert gem. AUB 70 %, im maxFamily-Basis-Tarif 75 % und im Premium-Tarif die vollständige Invaliditätsleistung mit 100 %.
Ebenso kann zu maxFamily eine Dread Disease-Police abgeschlossen werden. Damit erhält man bei der Krankheitserkennung von Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Kapitalzahlung. Diese drei Krankheiten decken über 80 % aller Fälle von schweren Erkrankungen ab. Anrecht auf eine Kapitalleistung existiert sehr wohl nach 14 Tagen nach der Erst-Diagnose und das unabhängig vom Fortschritt der Krankheit. Der Versicherte kann über diese einmalige Zahlung zwanglos bestimmen. Dem Abgesicherten eröffnen sich dadurch Chancen, die er sich ansonsten nicht bewerkstelligen könnte, z.B. die Besorgung einer zweiten Meinung eines Sachkundigen, die nicht von der Krankenversicherung akzeptiert wird.
Mit Klärung von nur fünf Gesundheitsfragen kann auf diese Weise eine Dread Disease-Police abschließend abgeschlossen werden.