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  • Sterbegeld für den Todesfall

    Als im letzten Jahr mein Anwohner plötzlich aus dem Leben geschieden ist, habe auch ich mich irgendwann näher mit dem Tod befasst. Hierdurch habe ich nicht nur über das Leben danach sinniert, statt dessen habe ich mich sogar über den Wert einer Beerdigung aufgeklärt. Diese betragen sich derzeitig bei 6.000 bis 8.000 Euro. Geld, was ich (noch) keineswegs angespart habe. Falls ich also auf einmal den Löffel abgeben würde, müssten meine zwei Töchter diesen Betrag beschaffen, um für mich eine geschätzte Beisetzung zu arrangieren, weil das bis 2004 von den gesetzl. Krankenkassen übernommene Sterbegeld, wurde ersatzlos gestrichen.

    Ich habe mich an meinen Versicherungsvermittler gewandt, um meine Töchter in keinster Weise zu strapazieren. Der Versicherungsmakler hat mich dann über die Möglichkeiten der Todesfallversicherungen informiert. Solche Versicherungen würden bei meinem Lebensende die vertraglich vereinbarte Summe erstatten, mit der dann meine Beisetzung finanziert werden kann. Mit diesen Sterbegeldvorsorgen kann ich also schon heute für meine Bestattung zuvorkommen, selbst wenn ich logischerweise noch etliche Jahre leben möchte.

     

    Auch Sie könnten sich am besten noch in diesen Tagen über die Sterbegeld-Versicherung informieren, denn mittels diesen Todesfall-Versicherungen ist die Begräbnisvorsorge anhand winzigen mtl. Beiträgen denkbar. Wie ich gehört habe, können Sie die Sterbegeldversicherungen auch noch im hohen Alter mit 70 bis 75 Jahren abschließen. Ich habe eine Todesfallversicherung über einen Betrag von 10.000 Euro abgemacht. Dieses Geld wird bei meinem Lebensende als nächstes an meine älteste Tochter vergütet, die ich hierüber selbstverständlich aufgeklärt habe.

    Als mir mein Versicherungsmakler gesagt hat ist es trotzdem relevant, die Verträge für die Todesfallversicherungen vor einem Ergebnis zu vergleichen. Mein Vertreter ist eigenverantwortlich und kann so verschiedenartige Versicherer in seinen Vergleich einschließen. So gibt es wohl Vereinbarungen, die eine Übergangszeit von bis zu 3 Jahren darlegen und innerhalb dieser Zeitdauer keinesfalls leisten. Ich habe mich für einen Vertrag mit einer Überbrückungszeit von nur einem Jahr entschlossen, der somit schon in kurzer Zeit den versprochenen Betrag auszahlt. Ebenso können Todesfall-Versicherungen mit oder ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen war für mich die bessere Entscheidung, da ich in meinen Lebensalter (50 Jahre) bereits verschiedene Vorerkrankungen habe. Genauso Sie sollten sich für eine Todesfall-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung entscheiden, denn diese wird von den Versicherungen üblich immer angenommen.

  • Bequeme Hunde-Haftpflicht-Versicherung in der Bundesrepublik

    Der Deutschen liebstes Haustier ist der Hund – aus gutem Grund! Spielfreund für Kinder, loyale Gefolge für Jung und Alt, Wachhund für Haus und Hof, die beste Arznei für Kranke Personen – der Hund ist vielschichtig einsetzbar und mitunter auch einfach der Retter in der Krise.

    Allerdings nicht jederzeit sind sich Vierbeiner und Person wohl gesonnen, und im Nu kann es zu Problemen kommen. Ein Spaziergänger geht am Tor vorbei und erschreckt sich vor dem bellenden Vierbeiner, beim Spaziergang springt ein Hund einen Fußgänger oder Biker an, er fällt hin und verwundet sich, ein Vierbeiner befreit sich von der Leine los und beschädigt ein PKW. . .

    So gut die treuen Vierbeiner auch sind, so abwechslungsreich sind die Aussichten, dass ein Hund einen anderen Menschen ungewollt einen Schaden zufügt. Dem Eigentümer des Vierbeiners entsteht daraus eine Haftung, er haftet für den Schaden, den sein Vierbeiner einen anderen Menschen zufügt. Ein Sachschaden kann sich dann noch in einem überschaubaren Rahmen halten, ein Personenschaden dagegen kann teuer werden und den Hundehalter finanziell vor viele Umstände stellen. Dazu schützt eine – für verschiedene Hunderassen auch gesetzlich vorgeschriebenen – Haftpflichtversicherung Hund und Besitzer vor den weit gebenden Forderungen des Geschädigten.

     

    Das Angebot für eine Haftpflichtversicherung Hund ist heutzutage recht weitreichend. Viele Versicherungen, die in der Kategorie der Sachversicherungen mittels einer Privaten Haftpflicht vertreten sind, runden ihr Spektrum durch eine Hundehaftpflichtversicherung noch ab. Demnach wird auch die Leistungsspanne der Tarife durchgehend besser und darauf aufbauend der Versicherungsschutz, der permanent weitere Leistungen einschließt. Eine Hunde-Haftpflicht-Versicherung kann selbst online erledigt werden. Etliche Online-Vergleichsrechner stellten auch einen Vergleich für die Hundebesitzer Haftpflicht zur Verfügung. Mit wenigen Eingaben erhält man einen Versicherungsvergleich für eine Haftpflichtversicherung Hund, aus dem man die besten Versicherungsgesellschaften mit ihren tariflichen Leistungen auf einen Blick ersehen kann.

    Einfach und ohne viel Mühe – so schließt man mittlerweile eine Hundehaftpflicht in diesen Tagen ab!

  • Gebäudeversicherung im Brennpunkt

    Alle Hauseigentümer sollten eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Mit dieser sind Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder hagel aber auch durch Sturmschäden abgesichert. Und da durch den Klimawandel die Sturmschäden deutlich zunehmen, ist solch eine Versicherung lohnend.

    Zunahme der Schäden

    Allerdings beklagen die Versicherungen seit einiger Zeit Defizite im Bereich Wohngebäude. So wird für Schadenzahlungen und sonstige Aufwendungen im Durchschnitt mehr Geld ausgegeben als auf der anderen Seite Beiträge eingenommen werden. Für Versicherer ist dies auf Dauer gesehen kein tragbarer Zustand.

    Die Zunahme der Schäden entsteht durch Leitungswasser. Die häufige Verwendung von wasserführenden Installationen, die Nutzung neuwertiger Materialien und Rohrverbindungstechniken aber auch die erhöht ansteigenden Reparaturen des veralteten Versicherungsbestandes führten zu Schadensteigerungen.
    Behindernd kam hinzu, dass von 1996 bis 2007 eher keine indexbedingten Prämienerhöhungen bestandswirksam wurden, jedoch die Preise für Wartung der „Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen im Wohngebäude“ um 35 Prozent gestiegen sind.

    Versicherer steuern gegen

    Verschiedene Versicherungen haben das erkannt und schon jetzt die erforderliche Maßnahmen getroffen, um dem Minusgeschäft entgegenzutreten. Das betrifft vor allem die Tarif- und Annahmepolitik. Somit ist beim Neugeschäft ein ausreichendes Beitragsniveau notwendig, Vertragsabschlüsse unterhalb des Tarifes sind nicht möglich. Darüber hinaus sind exakte Informationen zum versicherten Wohngebäude notwendig.

    Viele Gesellschaften nehmen neue Kunden momentan lediglich zum Tarifbeitrag an. Auf Basis von der vorgenannten Entwicklung sind Preisnachlässe fast nicht mehr möglich.

     

    Um die Kostensituation auf der Schadenseite wiederzu verbessern, werden seitens der Versicherer Sofortmaßnahmen ergriffen. Durch die Möglichkeiten der heutigen Kommunikationsmedien (Telefon, E-Mail usw.) sollen bspw. Pauschalentschädigungen angestrebt und auch Nachverhandlungen zu Kostenvoranschlägen mit dem Versicherungsnehmer direkt geführt werden.

    Ohne diese genannten unternehmensindividuellen Veränderungen der Versicherungskonditionen wird eine angemessene Gewinnerwartung für den Markt kaum erreichbar sein.
    Dadurch ist auch in den nächsten Jahren mit einer drastischen Preissteigerung in der Wohngebäudeversicherung zu rechnen. Vor diesem hintergrund ist die regelmäßige Prüfung des bestehenden Versicherungsschutzes angeraten.
    Unabhängige Onlinevergleiche zur Gebäudeversicherung bieten hierzu beste Möglichkeiten, schnell und unbürokratisch einen persönlichen Versicherungscheck durchzuführen. Die Versicherungsexperten helfen gern bei der Antragsstellung des gewünschten und notwendigen Gebäudeschutzes.

  • Das sollte man bei einer KFZ-Versicherung beachten

    Regelmäßig sollte jeder Autofahrer überprüfen ob er sein Auto richtig versichert hat. Wichtig ist dabei für viele Versicherte die höhe des Versicherungsbeitrages.

     

    In der Autoversicherung muss man entweder nur die Haftpflichtversicherung abschließen, oder man kann auch sein Auto zusätzlich mit einer Teilkasko oder Vollkaskoversicherung absichern. Alle Autofahrer sollten zumindest verstehen, welchen Unterschied es zwischen der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung gibt und was geschehen kann, wenn man sein Auto nur mit einer haftpflicht ohne Teilkasko versichert.

    In den Versicherungsbedingungen für Kasko- Verträge ist in der Regel festgelegt, dass im Schadensfall nur der Zeitwert ersetzt wird. Die Vollkasko ist daher bei älteren Autos nicht zu empfehlen, denn je älter ein Fahrzeug, desto geringer der Zeitwert, folglich auch die Leistung des Versicherers.

     

    Anders die Teilkaskoversicherung, sie ersetzt wiederum nicht alle Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie wird zum Beispiel für Fahrzeuge abgeschlossen, wo sich eine Vollkaskoversicherung nicht mehr lohnt oder zu kostspielig ist.

    In der Teilkasko werden folgende Schäden übernommen: Brand, Explosion oder Diebstahl, Sturm, hagel, Blitzschlag, Überschwemmung aber auch Zusammenstöße mit haarwild, Glasbruch und Kabelschäden durch Kurzschluss. Jeder Versicherte sollte seine Teilkasko-Verträge dahingehend überprüfen, ob auch Marderbisse versichert sind. So sind u.a. teilweise Schäden an Schläuchen, Bremsleitungen und an der Verkabelung mit versichert.
    Die Vollkaskoversicherung dagegen deckt alle Schäden am Fahrzeug ab. Sie enthält alle Leistungen der Teilkasko und übernimmt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Schäden durch blinde Zerstörungswut.

     

    Teilkasko oder Vollkasko?

    Das kann man mit ja beantworten, denn einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur in der Vollkaskoversicherung und nicht bei der Teilkasko. In nicht wenigen Fällen sind die Prämienunterschiede zwischen der Vollkasko und der Teilkasko deutlich geringer, als man denkt.

    Eine Empfehlung, für was man sich nun entscheiden sollte, kann man nicht abgeben. Man kann nur soviel dazu sagen:
    Eine Vollkaskoversicherung im Rahmen der Autoversicherung ist empfehlenswert für neue Fahrzeuge die nicht älter als 5 Jahre sind. Es ist jedoch ratsam sorgfältig zu prüfen, ob der bereits enthaltene Schadenfreiheitsrabatt nicht doch für die Weiterführung der Kaskoversicherung auch für einen längeren Zeitraum spricht. Wird ein Auto über einen Kredit finanziert, ist in der Regel auch eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

  • Auch Tiere sollten richtig versichert sein

    Genauso relevant wie die Privathaftpflicht für jeden Bürger ist die Hundehaftpflicht sowie die Pferdehaftpflichtversicherung für die halter von Pferden. Denn auch von vorgenannten Tieren geht ein gleichermaßen hohes Schadensrisiko als vom halter selbst aus, sodass man sich gegen die etwaigen negativen finanziellen Folgen absichern sollte, welche aus einem vom hund bzw. vom Pferd verursachten Schaden entstehen können.

     

    Da der Schadensumfang – vor allem bei Personenschäden – in den fünf- oder sechsstelligen Bereich gehen kann, sind ebendiese Tierhaftpflichtversicherungen besonders relevant für private Hunde- und Pferdehalter, zumal der Tierhalter gesetzlich in die Haftpflicht genommen wird.

     

    Angebote vergleichen und eine günstige Versicherung finden

    Da die Haftpflicht für Hundehalter in einigen Bundesländern schon Pflicht ist, müssen die dortigen Hundebesitzer auf alle Fälle eine solche Versicherung abschließen.

     

    Das Vergleichen der vielen Angebote mach durchaus Sinn, denn dadurch findet man sowohl eine Hunde- als auch eine Pferdehaftpflichtversicherung ziemlich günstig und preiswert.

    Besonders günstig und preiswert ist oft der Abschluss im Internet der verschiedenen Tierhaftpflichtversicherungen. So erhält man schon eine solche Haftpflichtversicherung für den Hund bereits ab etwa 44 Euro pro Jahr oder für das Pferd schon zu einem jährlichen Beitrag von unter 90 Euro, und kann damit mögliche Schäden absichern, die zum finanziellen Ruin führen könnten.

     

    Stetig verbesserte Angebote

    Solche eine Hunde- oder Pferdehaftpflicht gibt es gegenwärtig nicht nur zu günstigen Preisen, sondern die Marktangebote enthalten teilweise auch einen verbesserten Versicherungsschutz.
    Bei der Hundehalter Haftpflichtversicherung haben die Hunderassen wohl immer noch in der Regel einen Einfluss auf die höhe des Beitrages und die so genannten Kampfhunde werden von manchen Versicherern schier nicht versichert. Aber auf der anderen Seite gibt es auch Rasse-neutrale Versicherungen, bei denen die Rasse keine Rolle spielt.

  • Haftpflichtversicherung für Tiere

    Im Grunde wird der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Inhaber größerer Tiere empfohlen – und das macht auch Sinn. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung soll den halter des Tieres vor Ansprüchen Dritter schützen. Dafür werden feste Deckungssummen vereinbart.
    Für Hunde kann eine spezielle Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, und für Pferde gibt es die Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Kleinere Tiere brauchen übrigens nicht extra versichert zu werden, denn sie sind in der üblichen privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen.

    Der Besitz einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist nur in einigen Fällen vorgeschrieben, hier gilt das Recht des jeweiligen Landes. So sind bestimmte Hunderassen bei einigen Anbietern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder sie bieten eine Versicherung zu hohen Beiträgen an. Es gibt aber auch Versicherungen – hier lohnt sich das eingehende Vergleichen – die unabhängig von der Rasse versichern und das auch noch enorm kostengünstig.

    Empfehlenswert ist es auch, die Angebote für eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung gewissenhaft zu vergleichen. Wer sein Tier nicht im Sport einsetzt, muss die Haftpflichtversicherung auch nicht so umfangreich abschließen. So kann eine Versicherung, die in den Beiträgen sehr günstig ist, immer noch allen Ansprüchen gerecht werden.

    Die Angebote für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nehmen stetig zu, wobei nicht alle derartigen Verträge gleich preiswert sind. hier sollte man die Preise vergleichen. Es ist durchaus festzustellen, dass besonders günstige Anbieter häufig ganz genau hinsehen und einen Schadensfall noch gewissenhafter prüfen, ehe sie in Leistung gehen.

    Jeder Tierhalter sollte wissen, dass es eine gesetzliche Haftung gibt und er für einen Schaden mit all seinem Vermögen haften muss, egal ob es um einen Sach- Vermögens- oder Personenschaden geht. hier kommt der §833 des BGB zum Tragen, in dem es heißt, dass jeder Eigentümer eines Tieres für den vom jeweiligen Tier angerichteten Schaden zur Haftung heranzuziehen ist. Dabei ist es völlig egal, ob der Schaden vom Tierhalter hätte verhindert werden können oder nicht.

  • VhV Unfallversicherung

    Versicherungen schließt man ab, um vor eventuell eintretenden Schadensfällen finanziell abgesichert zu sein. Ob die abgeschlossene Versicherung aber qualitativ hält was sie verspricht, zeigt sich erst, wenn ein konkreter Schaden entstanden ist und die Versicherung für den diesen aufkommen soll. Dann wird deutlich, ob man vor Jahren die richtige Wahl getroffen hat bzw. die Beratung den Bedürfnissen entsprach.

    Die VHV hat sich hinsichtlich des Leistungsumfanges klar positioniert. Mit dem Standardprodukt bietet sie hervorragende Versicherungsleistungen an, welches durch den Tarifbaustein EXKLUSIV noch mehr Qualität bekommt.

    Beim Kunden entsteht immer dann Verärgerung, wenn sie im Schadensfall feststellen müssen, dass dieser gar nicht versichert ist oder zumindest nur teilweise. Das ist oft bei der Anrechnung eines Mitwirkungsanteiles in der Unfallversicherung der Fall. Der sogenannte Mitwirkungsanteil kommt immer dann zum Tragen, wenn eine Erkrankung daran mitgewirkt hat, dass die Folgen des Unfalls schlimmer sind als ohne diese Erkrankung. Als Folge rechnet die Unfallversicherung diese Vorerkrankung an und kürzt die Leistung.

    Wann spricht man überhaupt von Unfall?

    Wesentlich für die Leistungspflicht der Versicherung ist u.a. die Erklärung des Unfallbegriffes selbst. So gilt z.B. ein Herzinfarkt oder Schlaganfall, wodurch der Versicherte stürzt, im Sinne der üblichen Erklärung nicht als Unfall und ist damit nicht mit im Versicherungsschutz enthalten. Die VHV hat den Begriff Unfall stark erweitert und dies mit aufgenommen. Auch Bewusstseinsstörungen durch Alkohol oder Medikamente, das Einatmen von Gasen oder Dämpfen gilt als Unfall und die VHV zahlt auch, wenn der Unfall bei der Rettung von Menschen, Sachen und Tieren eintritt oder bei Übermüdung.

    Neuer Unfalltarif bei der VHV Versicherung

    Die VHV Versicherung ist im April vorigen Jahres mit einem neuen Unfallprodukt auf den Markt gekommen, dass erstmalig auf den Mitwirkungsanteil verzichtet. Ein mutiger Schritt und noch dazu ein erfolgreicher, wie sich herausstellte. Dies stellt in der Praxis eine Aufwertung der Leistungen für den Unfallgeschädigten.
    Die Unfallversicherung der VHV bietet für jegliche Lebenssituationen weit überdurchschnittliche Leistungen, als da wären z.B. eine besondere Progressionsstaffel oder die stark aufgewertete Gliedertaxe – beides sind klare Leistungsverbesserungen zugunsten des Versicherten, Bergungskosten sind bis 30.000 Euro inklusive, im Baustein EXKLUSIV sogar ca. 1 Mio Euro und vieles mehr. Aus diesem Grund wurde die Unfallversicherung der VHV von Öko-Test mit dem 1. Platz geehrt.

  • Kinder-Unfallversicherung – Schutz für die Jüngsten

    Krankheit oder Unfall, für Eltern gibt es nichts schlimmeres, sie erhoffen sich für ihre Kinder ein sorgenfreies Leben. Im Vordergrund stehen in diesem Zusammenhang selbstverständlich der Wunsch nach Gesundheit, Unversehrtheit und schlussendlich die Sorge um eine gute Schul- bzw. Berufsausbildung. Kinder kann man nun keineswegs in jeder Situation beschützen, aber man kann finanzielle Risikovorsorge betreiben.

    Jährlich verunfallen in Deutschland bis zu 1,6 Mio Kinder, davon mehr als 537.000 zu hause bzw in der Freizeit. Somit sind Unfälle die höchsten Gesundheitsrisiken von Kindern. Diese Zahlen sprechen für eine private Unfallversicherung.

    Die gesetzliche Unfallversicherung sichert den Bereich des Kindergartens und der Schule ab, zahlt aber nicht, was zuvor oder außerhalb des jeweiligen Instituts passiert. Um das abzudecken, ist eine Invaliditätsversicherung notwendig. Oft sind diese jedoch auch im Preis sehr hoch.

    Entsprechende Versicherungsprodukte gibt es am Markt und kontinuierlich kommen zusätzliche hinzu. Dabei werden sie immer umfangreicher und komplexer. Zum Unfallschutz haben sich Altersvorsorgeprodukte für Kinder gesellt.

    AXA bietet umfangreiches Schutzpaket für Kinder

    AXA bietet mit diesem Schutzpaket für Kinder eine Versicherungspolice an, die Kinder weitreichend gegen die Folgen von schweren Unfällen und Krankheiten schützt und dabei familienfreundlich finanzierbar ist.

    Dieses Leistungspaket geht weit über die finanzielle Absicherung hinaus: AXA kümmert sich mit einem zielgerichteten Reha-Management auch um die medizinische Erst- und Weiterbehandlung sowie die schulische und soziale Rehabilitierung des kranken oder verletzten Kindes.

    Weitere Leistungen sind eine Behandlung durch den Chefarzt, Verbringung im Zweibettzimmer mit einer betreuenden Begleitperson (bis zum 5. Lebensjahr des Kindes) .

    Das Kinderschutzpaket enthält darüber hinaus vorbeugende Maßnahmen wie ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind oder eine verlässliche Unterstützung im Notfall. Wenn also ein Kind schnell im hospital stationär versorgt werden muss, wird von seiten der Versicherung eine Haushaltshilfe oder wenn nötig auch eine Betreuung für die Geschwister organisiert.

  • Steuerliche Folgen bei Unfall mit dem Firmenauto

    Gesetzliche Grundlage sind die Regelungen in den Lohnsteuer-Vorschriften 2011. Das Grundprinzip: Unfallkosten zählen nicht mehr zu den Gesamtkosten des Firmen-PKWs, die mit der regulären Besteuerung der Firmenwagen beglichen sind. Der Staat fordert Steuer, wenn der Arbeitgeber die Unfallkosten trägt.

    Wenn der Fahrer eines Firmen-PKWs einen Verkehrsunfall verursacht, muss mit dem Finanzamt rechnen. Eine kleine Unachtsamkeit bzw. ein Fahrfehler und schon hat es „gekracht“. Doch was tun, wenn der Unfall ausgerechnet mit dem Dienstwagen passiert ist? Wer muss für den entstandenen Schaden aufkommen?

    Die Unkosten eines Unfalles stellen steuerlich einen geldwerten Vorteil dar

    In der Regel übernimmt der Geschäftsinhaber die Kosten eines Unfalles und verzichtet auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mitarbeiter. Die Steuerbehörde wertet dies als geldwerten Vorteil für den Angestellten. Die Unfallkosten sind wie zusätzlicher Arbeitslohn zu versteuern, egal ob das Führen eines Fahrtenbuches oder die Ein-Prozent-Regelung als Ermittlungsmethode gewählt wurde.

    Gemäß Michael Mittmann von der Bonner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DhPG, werden die Aufwendungen als einmaligen Bezug der Lohnsteuer unterworfen, was zu beträchtlichen steuerlichen höherbelastungen führen kann

    Anders verhält es sich bei beruflich notwendigen Fahrten, genauer gesagt bei Fahrten einer Auswärtstätigkeit oder auf dem Weg zur Arbeit. Im gleichen Sinne verfährt das Finanzamt bei höherer Gewalt oder wenn eine dritte Person den Unfallschaden verursacht hat. Vorsicht geboten ist bei Alkohol, denn dann kennt auch bei Dienstfahrten der Staat keine Entschuldigung.

    Um die steuerliche Zusatzbelastung nach einem Verkehrs-Unfall mit dem Firmen-PKW lieber niedring zu halten, sollten Unternehmer konsequent auf eine Bagatellregelung achten, denn das Finanzamt verzichtet großzügig auf die Versteuerung der Unfallkosten, wenn der Arbeitgeber nicht mehr als 1000 Euro netto übernimmt. Übernimmt der Arbeitgeber die Unfallkosten, sollte die Bagatellregelung konsequent genutzt werden.

    Arbeitgeber und deren Mitarbeiter sollten sich zeitig mit dieser besonderen Unfallproblematik bei Dienstauto und deren fiskalen Konsequenzen auseinandersetzen, um die Risiken einzugrenzen.

    Für rechtlich verbindliche Auskünfte, dieses Thema betreffend ist es angebracht, seinen persönlichen Steuerberater zu befragen. Dies ist vor allem in hinblick auf die sich immer wieder ändernde Rechtssprechung zu empfehlen.

    Quelle:Auszug AssComapct / Juli 2011

  • Reisezeit – sind Sie ausreichend versichert?

    Wachsende Einbruchszahlen während der Ferienzeit

    Die Statistiken der Versicherungswirtschaft beweisen, im Verlauf der großen, bundesweiten Ferienwochen schnellt die häufigkeit der Einbrüche auffällig nach oben. So wurden im Jahr 2010 120.000 Einbrüche in Wohnungen verübt. Mit mehr als 6% eine deutliche Zunahme,
    fast die hälfte davon zwischen 6:00 und 20:00 Uhr. Aber immer noch sind trotz aller Warnungen nur dreiviertel der haushalte dagegen versichert.

    Die Haftpflichtkasse Darmstadt bietet im Rahmen ihrer Hausratversicherung VARIO zudem schnelle hilfe bei der Wiederbeschaffung von gestohlenen Dokumenten.

    Weiterhin ist das Unbewohntsein der Wohnung über den marktüblichen Regelungen hinaus bis zu 1 Jahr versichert.

    Vor Antritt einer längeren Urlaubs- können diverse Maßnahmen vor bösen Überrasschungen schützen.
    So kann es sinnvoll sein, vor Beginn der Reise:

    • hin und wieder den Post-Briefkasten von der Post leeren
    • Zeitschaltuhren für Lampen und elektrische Rollläden mit versetzten Zeiten einstellen
    • Wertgegenstände und Urkunden zur Bank bringen
    • Wasser abdrehen
    • elektrische Geräte aus Steckdosen ziehen

    Kleines Malheur im Ausland – was nun ?

    In der Privathaftpflichtversicherung sollte die Einbindung entsprechender Deckungen für den
    Aufenthalt im Ausland in Erwägung gezogen werden. Zum Beispiel sind Erstattungen von Schäden am Inventar des hotels oder der gemieteten Ferienimmobilie
    nicht bei allen Haftpflichtarifen mitversichert. Normalerweise bezieht sich der Vertragstext in vielen Privathaftpflicht Versicherungen nur auf derartige Mietsachschäden am Bauwerk, aber nicht am sonstigen Inventar.

    Außerdem wichtig ist die sogenannte Mallorca-Police. Sie schützt, wenn man sich privaten Reise einen Leihauto nimmt.
    Im Versicherungsfall steht dieser Versicherungsschein für mögliche bestehende Deckungslücken in der Versicherungssumme ein, da Autoverleiher im europäischen Ausland ihre Fahrzeuge häufig nur mit den gesetzlichen Mindestversicherungswerten des jeweiligen Landes anbieten.

    Tauchgänge im Urlaub werden immer mehr gemocht . . .

    häufig werden jedoch die damit im Zusammenhang stehende Risiken vor allem von unerfahrenen Urlaubs- und Gelegenheitstauchern leicht verkannt.

    Heutige private Unfall Versicherungen bieten Versicherungsschutz, wenn z.B. die Caissonkrankheit diagnostiziert wird, bei der
    sich durch das plötzliche Auftauchen und den damit verbundenen Druckverlust Gasbläschen im Körper bilden, die schwere Folgeschäden bis hin zum Tod auslösen können.

    So sind in einem solchen Falle, Behandlungen in einer Druckkammer mitversichert. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt i.d.R. in diesem Zusammenhang entstehende Kosten nicht.

    Prüft man einen solchen Vorgang, ist auch im Sinne der privaten Unfallversicherung kein Versicherungsfall eingetreten.
    Es fehlt an dem „plötzlich von außen“ auf den Körper einwirkenden Ereignis. Denn die Gasbläschen, die zu dem Unfallschaden führen, wirken nicht von außen auf den Körper ein. Somit ist auch die Übernahme der Behandlungskosten normalerweise nicht Gegenstand der privaten Unfallversicherung.