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  • Selbstbehalt in der PKV

    Wer in der PKV ist, zählt zu den besser Verdienenden, Beamten, Selbständigen oder Freiberuflern. Seit 2011 können nun auch gesetzlich Krankenversicherte in die Private Krankenversicherung wechseln. Bedingung ist allerdings, dass man 2010 mehr als 49.950 Euro verdient hat. Für Selbständige und Freiberufler gibt es diese Versicherungspflichtgrenze nicht. Sie können unabhängig davon in eine PKV wechseln.

    Wer in die PKV wechseln möchte, muss sich auch einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Das kann bedeuten, dass man mit Zuschlägen bzw. einer Ablehnung rechnen muss. Auch bei unvollständiger Beantwortung der Gesundheitsfragen sind Zuschläge die Folge. Man sollte auch bedenken, wer sich einmal für die PKV entschieden hat, kommt schlecht wieder raus. Wenn man also aufgrund geringerer Einkünfte oder Berufsunfähigkeit zurück in die GKV wechseln möchte, hat man oft schlechte Karten.

    Die Kosten in der PKV lassen sich senken, indem man einen Tarif mit Selbstbeteiligung wählt, dass kann von 53 Euro bis zur Höchstgrenze von 5000 Euro pro Jahr gehen.

    Unter diesen Formen der Selbstbeteiligung kann man wählen:

    • Selbstbeteiligung in Teilbereichen (Modul-Tarif)

    nur für den ambulanten Bereich

    • Prozentualer Selbstbehalt

    Selbstbeteiligung immer nur zu einem gewissen Anteil an Behandlungskosten

    • Komplette Selbstbeteiligung (Kompakt-Tarif)

    Selbstbeteiligung in allen Bereichen (Ambulant/Stationär/Zahn)

    • Fallweise Selbstbeteiligung

    Eigenbeteiligung pro Behandlung

    ABER – eine Selbstbeteiligung ist für diejenigen lohnenswert, die nicht oft zum Arzt gehen. Viele PKV belohnen auch ihre Kunden, indem sie einen Teil des Beitrages zurückerstatten, wenn sie innerhalb eines Jahres keine Leistungsrechnungen stellen.

    Wer also viel in medizinischer Behandlung ist und den Selbstbehalt in voller Höhe ausschöpft, für den kann es schnell zum Minusgeschäft werden. Man sollte die Höhe der Selbstbeteiligung moderat auswählen, um tatsächlich einen Preisvorteil zu haben.

  • Vorsicht Dachlawine!

    Von der Dachgaube eines Eigenheimes stürzt eine Schneelawine und beschädigt dabei ein darunter parkendes Fahrzeug. Die gesamte Dachgaube war mit einer Solaranlage bestückt, auf der sich der Schnee gesammelt hat. Allerdings war nur am anderen Ende des Daches ein Schneefanggitter angebracht.

    Das AG Brucksal (23.11.10, 3 C 81/10, Abruf-Nr. 110322) entschied daraufhin, dass der Hauseigentümer mit seiner besonderen Dachkonstruktion ein zusätzliches Risiko für Dachlawinen geschaffen hatte. Er hätte mit entsprechenden Sicherungen dem vorbeugen müssen.

    Allerdings trifft dem Halter des darunter parkenden Fahrzeuges eine Mitschuld. Er hätte die Gefahr durch herabfallenden Schnee erkennen und sein Kfz an einer anderen Stelle parken können.

    Diese Entscheidung liefert beiden Parteien Argumente, zumindest teilweise den Schaden abzuwälzen.

  • Hausratversicherung – Bereicherung des Versicherungsnehmers

    Das Amtsgericht Plettenberg hatte sich mit der Rückforderungsmöglichkeit von Versicherungsleistungen nach einem Hausratschaden auseinander zu setzen. Im konkreten Fall meldete ein Kunde seiner Hausratversicherung die Reparatur eines Wasserschadens, welche er selbst behoben habe. In Wirklichkeit führte er die erforderlichen Malerarbeiten nicht aus, sondern kündigte die Mietwohnung und zog um.

    Die Versicherung forderte daraufhin die geleistete Zahlung zurück.

    Der Kunde hat sich laut AG Plettenberg (24.9.10, 1 C 218/10, Abruf-Nr. 110319) ungerechtfertigt bereichert, da er trotz Zahlung der Versicherung die Reparaturen nicht ausführte. Der Versicherungskunde könne im Rahmen der Hausratversicherung entstandene Kosten nicht fiktiv abrechnen, sondern nur die tatsächlich erbrachten Leistungen zur Wiederherstellung können erstattet werden.

    Somit war die Zahlung der Versicherung ohne Rechtsgrundlage erfolgt und kann daher zurückgefordert werden.

  • Assistance-Leistungen boomen

    In den vergangenen 4 Jahren nahm die Bedeutung der Assistance immer mehr zu. Einer Umfrage zufolge sind Assistance-Leistungen im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungsverträge für 83 % der Bundesbürger wichtig bis sehr wichtig. Gerade nach den aktuellen Ereignissen in Japan wird vielen Menschen deutlich gemacht, wie schnell man sein Hab und Gut verlieren kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist.

    Die Angebote solcher Hilfsleistungen wurden immer vielfältiger und nicht alle machen auch Sinn. Doch lt. Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der 65-jährigen (heute bei ca. 17 Millionen) im Jahre 2030 schon bei 22 Millionen liegen. Deshalb bieten die Versicherungen gerade für Senioren umfassende Hilfsleistungen an. so wird z.B. die klassische Unfallversicherung plus Service durch eine Solo-Hilfe-Police ergänzt oder eine Unfallversicherung mit Pflege kombiniert.

    Der Nachteil solcher Angebote liegt darin, dass die Hilfsleistungen erst nach einem Unfallereignis greifen. Das sollte der Vermittler dem Kunden klar machen. Außerdem besteht auch kein Partnerschutz, denn wenn der Partner ins Krankenhaus muss, wird oft gerade dann Hilfe benötigt.

    Noch stecken die Assistance-Leistungen in den Kinderschuhen und die Angebote der Versicherungen unterscheiden sich deutlich voneinander. Der Makler sollte dem Kunden genau aufzeigen, welche Kosten, in welcher Höhe und wann übernommen werden.

    Hier ein Überblick über Assistance-Leistungen für Senioren:

    Wichtigste Leistungen aus der Unfallversicherung f. Senioren

    Versicherung Tarif Leistungskürzung bei Mitwirkung von Vorerkrankungen ab diesem Prozentsatz Unfälle durch Bewusstseinsstörung infolge von Medikamenten versichert? Oberschenkel-Halsbruch ohne Unfallereignis versichert? Herzinfarkt als Unfallauslöser versichert? Schlaganfall als Unfallauslöser versichert?
    Nürnberger Unfall-Komfort-Versicherung u. Nürnberger Sofort-Service-Unfall für Aktive ab 50,

    NAV-Tarif

    25 nein nein ja ja
    Generali Selektra Privat 50 Plus 35 ja Nein, nur gegen Zuschlag bis 2000 Euro ja ja
    Gothaer Unfallversicherung GUB 2008+Cura Plus + Top Baustein 40 ja nein ja ja
    Helvetia Vitaplus Senioren Deckungspaket 35 ja ja ja ja
    Continentale UnfallGiroVita 25 nein ja ja ja
    HKD 60 Aktiv Status 25 nein ja nein nein
    Volkswohlbund Unfall 60 Plus 35 ja ja ja ja
    Volkswohlbund Unfall Easy Komfort 25 ja nein ja ja
  • Wohnriester – Riestervorsorge für den Häuslebauer

    Keine materiellen Sorgen im Alter – ist das nicht eine schöne Vorstellung? Ein weg dahin ist u.a. ein Eigenheim und der Staat unterstützt sie dabei mit der Eigenheimrente – auch unter Wohnriester bekannt. Denn mietfreies wohnen senkt die Lebenshaltungskosten und erhöht damit den Lebensstandard. Diese Wohn-Riester-Produkte bieten alle Kreditinstitute sowie Bausparkassen an.

    Im Unterschied zur Riester-Rente wird hierbei kein Betrag angespart, der dann im Rentenalter ausbezahlt wird, sondern man investiert einen Teil des Einkommens in eine Immobilie.

    Förderberechtigt sind alle Personen mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen und unter gewissen Voraussetzungen auch deren Ehepartner sowie Beamte. Wohnriester-Bausparverträge dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden. Sie sind ausschließlich für Wohneigentum zu verwenden.

    Die Förderung erfolgt in Form der Grund- und Kinderzulagen:

    Alleinstehende                               bis zu 154 Euro jährlich

    Verheiratete                                   bis zu 308 Euro jährlich

    + Kinderzulage                              bis zu 185 Euro jährlich für jedes Kind

    Kinder ab Jahrgang 2008         bis zu 300 Euro jährlich

    Außerdem gibt es eine einmalige Sonderzulage von 200 Euro für junge Leute, die bei Abschluss eines Riester-Vertrages nicht älter als 25 Jahre sind. Um am Ende die vollen Zulagen zu erhalten, müssen max. 2100 Euro in den Vertrag eingezahlt werden. Allerdings, wie bei allen Riester-Produkten, müssen die geförderten Beträge im Rentenalter versteuert werden.

  • „Mensch & Hund aktiv“ – Uelzener Versicherung

    Es gibt Wetterlagen, bei denen man nicht einmal seinen Hund vor die Tür jagt. Doch wenn es um die Bewegung des Vierbeiners geht, sind Ausreden Fehlanzeige. Egal ob Regen, Wind und Sonnenschein, der Hund fordert sein Bewegungsprogramm garantiert zuverlässig. Gerade ältere Menschen profitieren davon, dass ihr Vierbeiner sie auf Trab hält, und das mehrmals am Tag. Dabei wird die Kondition trainiert, Herz und Kreislauf angeregt und das über die Haut aufgenommene Tageslicht fördert die körpereigene Produktion von Vitamin D. Doch nicht nur für den Körper, sondern auch für die Seele älterer Menschen können Hunde manchmal mehr bewirken als manches Medikament. Wer einmal erlebt hat, welchen Effekt ein Hund auf einen Demenzkranken haben kann, hegt keinen Zweifel mehr an der geradezu medizinischen Wirkung von Tieren auf den Menschen.

    Irgendwann aber ist der Zeitpunkt gekommen, an dem der treue vierbeinige Begleiter stirbt oder von seinem Leiden erlöst wird. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Körper eines verstorbenen Hundes zu entsorgen:

    • Abgabe beim Tierarzt
    • Beerdigung im Garten
    • Tierfriedhof
    • Tierkrematorium

    Um auch nach dem Tod des geliebten Vierbeiners eine mentale Bindung zu erhalten, entscheiden sich viele Hundebesitzer für eine Grabstelle. Dafür muss sich keiner schämen, um seinen Hund zu trauern, der ein wichtiges Familienmitglied war.

    Die UELZENER Versicherung bietet ihren Kunden eine Hunde-Lebensversicherung mit einer Einmalzahlung bis zu 500 Euro zur finanziellen Entlastung an. Damit kann man der Verantwortung für den geliebten Begleiter über den Tod hinaus gerecht werden.

    Kunden der UELZENER mit einer bestehenden bzw. neu abgeschlossenen Hunde-OP-Krankenversicherung erhalten bei Abschluss der Versicherung „Mensch & Hund aktiv“ eine Hundelebensversicherung von 300 Euro (Basistarif) oder 500 Euro (Premiumtarif) geschenkt. Die Versicherung leistet bei Tod des Vierbeiners durch Krankheit oder Unfall. Ab dem 5. Lebensjahr des Hundes zahlt die UELZENER nur bei Unfalltod. Zusätzlich erhalten die Kunden 10 % Nachlass auf die bestehende oder neu abgeschlossene 4er-Kombination für den Hund.

    Quelle Ülzener Versicherung

  • Private Osterfeuer und Gebäudeversicherung

    Ostern steht vor der Tür und damit auch das traditionelle Osterfeuer. Dieser Brauch ist in ganz Deutschland verbreitet und gehört zu Ostern wie der Weihnachtsbaum zu Weihnachten. Vor allem auf den Dörfern ist diese Tradition erhalten geblieben. Entzündet wird es meist so, dass es auch weithin sichtbar ist. Doch das erhöht auch die Brandgefahr für umliegende Wohnhäuser, Scheunen und Felder. Aber auch die Teilnehmer an dem Osterfeuer können durch umherfliegende Funken Schäden an der Kleidung und im schlimmsten Fall sogar Verletzungen davontragen. Für Schäden an Kleidung oder sonstigen Beschädigungen kommt die Haftpflichtversicherung des Veranstalters auf.

    Doch neben den zahlreichen öffentlichen Osterfeuern entschließen sich auch Privatpersonen, auf ihrem eigenen Grundstück den Winter zu vertreiben. Auf diese Weise kann man dann auch gleich angefallenen Baum- und Strauchschnitt entsorgen. Doch ein Osterfeuer im privaten Bereich ist evtl. genehmigungs- und anmeldepflichtig. Hier sollte man bei der jeweilig zuständigen Gemeinde nachfragen.

    Darüber hinaus ist die Platzwahl der Feuerstelle sehr wichtig. Denn Nachbarn dürfen durch das Feuer bzw. den Qualm nicht gefährdet bzw. belästigt werden. Auch der Sicherheitsabstand zu allem Brennbaren, wie z.B. Sträuchern, Bäumen aber auch Gartenlauben und Carports muss eingehalten werden.

    Sollte ein privates Osterfeuer auf das eigene Haus bzw. das Haus des Nachbarn übergreifen, inwieweit kommt eine Versicherung für einen solchen Schaden auf?

    Sofern der Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, sind Feuerschäden am versicherten Gebäude erst einmal abgesichert.
    Jedoch könnte der Versicherer bei Nichteinholen einer öffentlichen Genehmigung sich ggf. auf grobe Fahrlässigkeit berufen und sich von der Schadenregulierung freisprechen.

    Wer also mit seinen Freunden am privaten Osterfeuer feiern möchte, sollte sich vorab bei den zuständigen Stellen informieren und deren Anweisungen korrekt einhalten, damit dieses Freudenfest kein versicherungsrechtliches Nachspiel hat.

  • Kein Alkohol nach einem Verkehrsunfall

    Der Schock ist mitunter groß, wenn man in einen Autounfall verwickelt ist. Doch auf diesen Schreck sollte man nicht zum Alkohol greifen, zumindest nicht bis die Polizei vor Ort ist. Wer sich allerdings dennoch zum Schlückchen hinreißen lässt, verliert sämtlichen Versicherungsschutz, egal ob der Alkohol erst nach dem Unfall getrunken wurde (Kammergericht Berlin, Az.: 6 U 209/09 vom 26.10.2010).

    Die Deutsche Anwaltshotline berichtet dazu folgenden Fall:

    Ein Autofahrer fährt mit seinem Leasingauto gegen eine Ampel. Nach Eintreffen der Polizei stellte diese fest, dass der Autofahrer getrunken hat. Er selbst gab an, er habe erst nach dem Unfall einen Schluck „zur Beruhigung“ genommen. Die Versicherung verweigerte daraufhin jegliche Leistungen.

  • Sterbegeldversicherungen im Trend der Bestattungsvorsorge

    Seit 2004 zahlen die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Darauf haben die Versicherungen reagiert und bieten eine Sterbegeldversicherung (auch Bestattungsvorsorge genannt) an. Denn man weiß, Begräbnisse sind teuer und so wird man mitunter per Briefsendung aufgefordert, „frühzeitig“ vorzusorgen, damit man sich einen Abschied in Würde leisten kann.

    Doch was bietet eine solche Versicherung? Wenn man den Nachrichten in der Presse glaubt, ist sie überflüssig und sei nur ein gutes Geschäft für die Versicherer. Im Gegenzug werden solide Sparanlagen bzw. Risikolebensversicherungen bevorzugt.

    Auch die IDEAL Lebensversicherung a.G. bietet ein Sterbegeld an zeigt klar die Vorteile ihres Produktes:

    • eine Versicherung für den Todesfall, wo die versicherten Leistungen schon nach 18 Monaten in voller Höhe ausgezahlt werden
    • bei Unfalltod schon ab dem ersten Tag
    • bei Abschluss ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich

    Die IDEAL verweist auch gleichzeitig auf die Nachteile einer Risikolebensversicherung. Denn gerade ältere und kranke Menschen sind hier nicht versicherbar. Zudem ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich und auch das Eintrittsalter ist begrenzt.

    Wie anfangs erwähnt, bieten fast alle Versicherer diese Vorsorge-Versicherung zu den unterschiedlichsten Konditionen an. Wer also Interesse an einer solchen Versicherung hat, sollte die Angebote zur Sterbegeldversicherung vergleichen, um für sich ein passendes Produkt zu finden.

  • Basistarif der PKV

    Die PKV ist seit dem 01. Januar 2009 gesetzlich verpflichtet worden, einen brancheneinheitlichen Basistarif anzubieten, welcher sich sehr deutlich von den anderen PKV-Produkten unterscheidet. Er ist ein gesetzlich definiertes Produkt, dass mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Allerdings besteht kein hochwertiger Versicherungsschutz, wie er bei der Privaten Krankenversicherung üblich ist. Der Basistarif ist zudem immer an die gesetzlichen Vorgaben geknüpft, d.h. wenn Leistungen gekürzt werden, gilt das auch für den Basistarif. Das kommt der GKV schon sehr nahe und doch unterscheidet sich dieser Tarif in der Höhe des Beitrages.

    In der GKV richtet sich der Beitrag immer nach der Höhe des Einkommens – also höheres Einkommen bedeutet höherer Beitrag. Beim Basistarif ist die Höhe des Beitrages abhängig von den jeweils versicherten Leistungen, vom Eintrittsalter und vom Geschlecht. Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn spielen beim Basistarif keine Rolle. Die sonst üblich von der PKV erhobenen Risikozuschläge fallen weg. Tendenziell versichern sich daher eher alte und kranke Versicherte, die viele Gesundheitsleistungen benötigen. Diese müssen jedoch von allen bezahlt werden. Der Basistarif entpuppt sich als teurer Tarif, welcher sogar höher ist als die echten PKV-Tarife. Der Basistarif darf allerdings die maximale Beitragshöhe nicht überschreiten, das wurde vom Gesetzgeber vorgegeben.

    Weiterhin zahlt im Basistarif jeder Versicherte seinen eigenen Beitrag. Das bedeutet, dass ein Ehepaar stets zwei Beiträge zahlt (begrenzt auf den Höchtstbetrag). Auch Kinder und Jugendliche zahlen gesonderte Beiträge. In der GKV sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert.

    Bei dem Basistarif handelt es sich ganz und gar nicht um ein „Privatversicherungs-Schnäppchen“. Denn durch die vielen gesetzlichen Vorgaben müssen viele Versicherte den Höchstbeitrag zahlen. Er ist eine Versicherung nach dem Modell der GKV unter dem Dach der PKV.