Kategorie: Allgemeines

  • Vorsicht Dachlawine!

    Von der Dachgaube eines Eigenheimes stürzt eine Schneelawine und beschädigt dabei ein darunter parkendes Fahrzeug. Die gesamte Dachgaube war mit einer Solaranlage bestückt, auf der sich der Schnee gesammelt hat. Allerdings war nur am anderen Ende des Daches ein Schneefanggitter angebracht.

    Das AG Brucksal (23.11.10, 3 C 81/10, Abruf-Nr. 110322) entschied daraufhin, dass der Hauseigentümer mit seiner besonderen Dachkonstruktion ein zusätzliches Risiko für Dachlawinen geschaffen hatte. Er hätte mit entsprechenden Sicherungen dem vorbeugen müssen.

    Allerdings trifft dem Halter des darunter parkenden Fahrzeuges eine Mitschuld. Er hätte die Gefahr durch herabfallenden Schnee erkennen und sein Kfz an einer anderen Stelle parken können.

    Diese Entscheidung liefert beiden Parteien Argumente, zumindest teilweise den Schaden abzuwälzen.

  • Wohnriester – Riestervorsorge für den Häuslebauer

    Keine materiellen Sorgen im Alter – ist das nicht eine schöne Vorstellung? Ein weg dahin ist u.a. ein Eigenheim und der Staat unterstützt sie dabei mit der Eigenheimrente – auch unter Wohnriester bekannt. Denn mietfreies wohnen senkt die Lebenshaltungskosten und erhöht damit den Lebensstandard. Diese Wohn-Riester-Produkte bieten alle Kreditinstitute sowie Bausparkassen an.

    Im Unterschied zur Riester-Rente wird hierbei kein Betrag angespart, der dann im Rentenalter ausbezahlt wird, sondern man investiert einen Teil des Einkommens in eine Immobilie.

    Förderberechtigt sind alle Personen mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen und unter gewissen Voraussetzungen auch deren Ehepartner sowie Beamte. Wohnriester-Bausparverträge dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden. Sie sind ausschließlich für Wohneigentum zu verwenden.

    Die Förderung erfolgt in Form der Grund- und Kinderzulagen:

    Alleinstehende                               bis zu 154 Euro jährlich

    Verheiratete                                   bis zu 308 Euro jährlich

    + Kinderzulage                              bis zu 185 Euro jährlich für jedes Kind

    Kinder ab Jahrgang 2008         bis zu 300 Euro jährlich

    Außerdem gibt es eine einmalige Sonderzulage von 200 Euro für junge Leute, die bei Abschluss eines Riester-Vertrages nicht älter als 25 Jahre sind. Um am Ende die vollen Zulagen zu erhalten, müssen max. 2100 Euro in den Vertrag eingezahlt werden. Allerdings, wie bei allen Riester-Produkten, müssen die geförderten Beträge im Rentenalter versteuert werden.

  • Private Osterfeuer und Gebäudeversicherung

    Ostern steht vor der Tür und damit auch das traditionelle Osterfeuer. Dieser Brauch ist in ganz Deutschland verbreitet und gehört zu Ostern wie der Weihnachtsbaum zu Weihnachten. Vor allem auf den Dörfern ist diese Tradition erhalten geblieben. Entzündet wird es meist so, dass es auch weithin sichtbar ist. Doch das erhöht auch die Brandgefahr für umliegende Wohnhäuser, Scheunen und Felder. Aber auch die Teilnehmer an dem Osterfeuer können durch umherfliegende Funken Schäden an der Kleidung und im schlimmsten Fall sogar Verletzungen davontragen. Für Schäden an Kleidung oder sonstigen Beschädigungen kommt die Haftpflichtversicherung des Veranstalters auf.

    Doch neben den zahlreichen öffentlichen Osterfeuern entschließen sich auch Privatpersonen, auf ihrem eigenen Grundstück den Winter zu vertreiben. Auf diese Weise kann man dann auch gleich angefallenen Baum- und Strauchschnitt entsorgen. Doch ein Osterfeuer im privaten Bereich ist evtl. genehmigungs- und anmeldepflichtig. Hier sollte man bei der jeweilig zuständigen Gemeinde nachfragen.

    Darüber hinaus ist die Platzwahl der Feuerstelle sehr wichtig. Denn Nachbarn dürfen durch das Feuer bzw. den Qualm nicht gefährdet bzw. belästigt werden. Auch der Sicherheitsabstand zu allem Brennbaren, wie z.B. Sträuchern, Bäumen aber auch Gartenlauben und Carports muss eingehalten werden.

    Sollte ein privates Osterfeuer auf das eigene Haus bzw. das Haus des Nachbarn übergreifen, inwieweit kommt eine Versicherung für einen solchen Schaden auf?

    Sofern der Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, sind Feuerschäden am versicherten Gebäude erst einmal abgesichert.
    Jedoch könnte der Versicherer bei Nichteinholen einer öffentlichen Genehmigung sich ggf. auf grobe Fahrlässigkeit berufen und sich von der Schadenregulierung freisprechen.

    Wer also mit seinen Freunden am privaten Osterfeuer feiern möchte, sollte sich vorab bei den zuständigen Stellen informieren und deren Anweisungen korrekt einhalten, damit dieses Freudenfest kein versicherungsrechtliches Nachspiel hat.

  • Sterbegeldversicherungen im Trend der Bestattungsvorsorge

    Seit 2004 zahlen die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Darauf haben die Versicherungen reagiert und bieten eine Sterbegeldversicherung (auch Bestattungsvorsorge genannt) an. Denn man weiß, Begräbnisse sind teuer und so wird man mitunter per Briefsendung aufgefordert, „frühzeitig“ vorzusorgen, damit man sich einen Abschied in Würde leisten kann.

    Doch was bietet eine solche Versicherung? Wenn man den Nachrichten in der Presse glaubt, ist sie überflüssig und sei nur ein gutes Geschäft für die Versicherer. Im Gegenzug werden solide Sparanlagen bzw. Risikolebensversicherungen bevorzugt.

    Auch die IDEAL Lebensversicherung a.G. bietet ein Sterbegeld an zeigt klar die Vorteile ihres Produktes:

    • eine Versicherung für den Todesfall, wo die versicherten Leistungen schon nach 18 Monaten in voller Höhe ausgezahlt werden
    • bei Unfalltod schon ab dem ersten Tag
    • bei Abschluss ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich

    Die IDEAL verweist auch gleichzeitig auf die Nachteile einer Risikolebensversicherung. Denn gerade ältere und kranke Menschen sind hier nicht versicherbar. Zudem ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich und auch das Eintrittsalter ist begrenzt.

    Wie anfangs erwähnt, bieten fast alle Versicherer diese Vorsorge-Versicherung zu den unterschiedlichsten Konditionen an. Wer also Interesse an einer solchen Versicherung hat, sollte die Angebote zur Sterbegeldversicherung vergleichen, um für sich ein passendes Produkt zu finden.

  • Basistarif der PKV

    Die PKV ist seit dem 01. Januar 2009 gesetzlich verpflichtet worden, einen brancheneinheitlichen Basistarif anzubieten, welcher sich sehr deutlich von den anderen PKV-Produkten unterscheidet. Er ist ein gesetzlich definiertes Produkt, dass mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Allerdings besteht kein hochwertiger Versicherungsschutz, wie er bei der Privaten Krankenversicherung üblich ist. Der Basistarif ist zudem immer an die gesetzlichen Vorgaben geknüpft, d.h. wenn Leistungen gekürzt werden, gilt das auch für den Basistarif. Das kommt der GKV schon sehr nahe und doch unterscheidet sich dieser Tarif in der Höhe des Beitrages.

    In der GKV richtet sich der Beitrag immer nach der Höhe des Einkommens – also höheres Einkommen bedeutet höherer Beitrag. Beim Basistarif ist die Höhe des Beitrages abhängig von den jeweils versicherten Leistungen, vom Eintrittsalter und vom Geschlecht. Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn spielen beim Basistarif keine Rolle. Die sonst üblich von der PKV erhobenen Risikozuschläge fallen weg. Tendenziell versichern sich daher eher alte und kranke Versicherte, die viele Gesundheitsleistungen benötigen. Diese müssen jedoch von allen bezahlt werden. Der Basistarif entpuppt sich als teurer Tarif, welcher sogar höher ist als die echten PKV-Tarife. Der Basistarif darf allerdings die maximale Beitragshöhe nicht überschreiten, das wurde vom Gesetzgeber vorgegeben.

    Weiterhin zahlt im Basistarif jeder Versicherte seinen eigenen Beitrag. Das bedeutet, dass ein Ehepaar stets zwei Beiträge zahlt (begrenzt auf den Höchtstbetrag). Auch Kinder und Jugendliche zahlen gesonderte Beiträge. In der GKV sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert.

    Bei dem Basistarif handelt es sich ganz und gar nicht um ein „Privatversicherungs-Schnäppchen“. Denn durch die vielen gesetzlichen Vorgaben müssen viele Versicherte den Höchstbeitrag zahlen. Er ist eine Versicherung nach dem Modell der GKV unter dem Dach der PKV.

  • Gute Gründe für eine Klassische Lebensversicherung

    Die klassische Lebensversicherung rückt immer mehr in den Mittelpunkt der Berichterstattung aus Rundfunk und Fernsehen und das nicht zuletzt, da die Zinsen an den Kapitalmärkten so niedrig sind wie schon lange nicht. Man kann sich schon mal die Frage stellen, wie lange die Lebensversicherer noch in der Lage sind, die Zinsgarantie für bestehende Verträge zu erwirtschaften. Wer neu einen Vertrag abschließt, erhält schon einen deutlich niedrigeren Garantiezins. Ist also eine Investition in eine klassische Lebensversicherung noch lohnenswert?

    Hier 5 Gründe, sich für eine klassische Lebensversicherung zu entscheiden:

    Bei der klassischen Lebensversicherung steht immer die Sicherheit der zugesagten Leistungen im Vordergrund, also das Geld der Kunden wird in risikoarme festverzinsliche Papiere angelegt.

    Der Versicherer garantiert seinem Kunden jährlich eine Mindestverzinsung der eingezahlten Sparanteile. In guten wie in schlechten Kapitalmarktjahren wird diese über die gesamte Laufzeit gutgeschrieben. Auch an den Überschüssen wird der Kunde beteiligt, die er mit seinen Beiträgen erwirtschaftet. Diese Anteile fließen jährlich in sein Guthaben, werden mit verzinst und gelten als sicher.

    Der Versicherer orientiert sich vorrangig an den Kriterien Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung. Die gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Bestimmungen, wie z. B. das Versicherungsaufsichtsgesetz oder die Anlageverordnung, sind besonders streng. Die Versicherer dürfen nur begrenzt in Aktien investieren, keine Anleihen versichern und auch nur max. 5 % ihrer Anlagen auf einen Schuldner vereinen.

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist verantwortlich für die Beaufsichtigung der Versicherer. Dabei steht im Vordergrund, dass die Verpflichtungen, die in den Verträgen abgeschlossen wurden, auch erfüllt werden.

    Zur Abfederung vorübergehender Marktschwächen verfügen die Lebensversicherer über professionelle Mittel.  Sollte also der Lebensversicherer in eine Schieflage geraten, ist das Geld des Kunden immer noch sicher, da die Sparanteile inkl. Zinsen und Überschüssen im Sicherungsvermögen der Versicherer getrennt vom übrigen Unternehmensvermögen angelegt werden. Somit sind sie vor Angriffen anderer Gläubiger sicher.

  • Helvetia steigt in den Tierversicherungsmarkt ein

    Bei der HELVETIA wird es tierisch. Das Produkt mit dem Namen „PetCare“ beinhaltet stationäre Heilbehandlung sowie Ersatz von Operationskosten. Weiterhin gibt es auch einen Auslandsschutz. Doch in diesem Segment tummeln sich noch andere Marktführer wie AGILA, die UELZENER und die AXA Tier-Partner. Versicherer sollten jedoch hohe Selbstbeteiligungen und gedeckelte Versicherungssummen dem Kunden deutlich machen, um sich vor Haftung zu schützen.

    Auch online informiert die HELVETIA-Versicherung ihre Kunden über Alltagsrisiken für Hunde und Katzen. Auf ihrer neuen Website www.helvetia-petcare.de kann der Besucher über eine Google-Suchfunktion den nächsten Tierarzt finden. Auf der Startseite wird man mit Bildergeschichten empfangen und im „Haustiertipp des Monats“ werden passend zur Jahreszeit Tipps und Hinweise für ein gesundes Hunde- und Katzenleben angeboten. Die Seite bietet weiterhin dem Kunden alle Informationen zur Tierkrankenversicherung.

    Die ELVIA bietet neuerdings den „Hunde-Reiseschutz“ an. So können Kosten aufgrund einer Erkrankung des Vierbeiners vor oder während einer Reise abgesichert werden. Das neue Produkt beinhaltet Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Reise-Krankenversicherung für Hunde. Die ELVIA schätzt ein, dass ca. 42 % der Hundebesitzer ihr Tier mit in den Urlaub nehmen, doch nur 12 % eine spezielle Tierversicherung abschließen.

  • Sterbegeldvorsorge – sinnvolle Absicherung für Hinterbliebene

    In der heutigen Gesellschaft werden die Themen Tod und Bestattung weitgehend verdrängt. Sterben muss ich auch, aber erstmal sind die anderen dran, denken sich die meisten. Ich lebe heute, um meine Beerdigung kümmern sich andere, so ist die Meinung vieler. Seit dem Jahr 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Das bedeutet, verfügt der Verstorbene nicht über ausreichende Mittel, um zumindest günstig beerdigt zu werden, müssen die Verwandten einspringen, sofern keine Sterbegeldvorsorge besteht.

    Ein Sterbegeldvorsorge Vergleich ist daher für alle wichtig, die ihre Angehörigen nicht mit den Kosten der Beerdigung belasten möchten. Ein plötzlicher Tod kann jeden Treffen, auch sehr junge Menschen. Dennoch beschäftigen sich viele Menschen erst ab dem 45 Lebensjahr mit ihrem Ableben. Jeder möchte sich gut und günstig versichern, nicht nur in der Sterbegeldvorsorge. Doch auch hier ist eine nähere Beschäftigung mit dieser Versicherungsform notwendig. Darauf spezialisierte Seiten im Internet geben einen guten Überblick über die verschiedenen Angebote der Gesellschaften.

    Vor der Suche nach der passenden Sterbegeldvorsorge, sollten die Kunden einige Kriterien festlegen. Beispielsweise sollte die Versicherung günstig in ihren Beiträgen sein und keine Gesundheitsfragen stellen. Damit sind schon zwei der wichtigsten Punkte für den Sterbegeldvorsorge Vergleich festgelegt. Darüber hinaus sollte die Gesellschaft gut erreichbar sein und ein transparentes Angebot vorlegen. Wird eine aufwendige Beerdigung gewünscht, werden dafür selbstverständlich höhere Kosten fällig, als für eine anonyme Urnenbestattung.

    Wer sich über die Kosten einer Beerdigung im Unklaren ist, sollte sich bei einem Bestatter über die üblichen Preise der verschieden Bestattungsformen informieren. Mit diesen Werten lässt sich ein Sterbegeldvorsorge Vergleich besser durchführen, da die benötige Summe in etwa feststeht. Ist dann erstmal eine passende Assekuranz gefunden, sollte nicht mit dem Abschluss gezögert werden. Die Beiträge sind nicht übermäßig hoch und man ist sich sicher, nach seinem Tod keine Belastung für seine Angehörigen darzustellen.

    Als Fazit lässt sich feststellen, dass ein Sterbegeldvorsorge Vergleich im Internet problemlos durchzuführen ist und der Abschluss schnell und sicher ist. Günstig soll die Sterbegeldvorsorge sein, und ebenfalls sollten die Angehörigen von dieser Versicherung informiert werden. Nach dem Tod werden die Beerdigungskosten bezahlt und über den Verstorbenen fällt kein schlechtes Wort, zumindest was die Sterbegeldvorsorge betrifft.

  • Leistungsumfang in der Glasversicherung

    Onlinevergleich GlasversicherungIn der Glasversicherung gibt es 3 verschiedene Kategorien:

    • selbständige Glasversicherungen
    • Annexverträge zu Wohngebäuden
    • Hausratversicherungen

    Auch unterscheidet man die Verträge zur Gebäudeverglasung von der Mobiliarverglasung. Selbständige Glasversicherungen gehen weit über den Leistungsumfang von Annexverträgen hinaus. Zum Versicherungsort gehören das versicherte Gebäude und zur Wohnung gehörende Räume. Sollten sich noch andere Gebäude auf dem Grundstück befinden (Gewächshaus, Gartenhaus) müssen diese extra versichert werden. Wenn Altverträge noch vorhanden sind, wäre eine Prüfung sinnvoll, da Glaskeramik als „behandeltes Glas“ zu sonstigen Sachen zählt, die nicht mitversichert sind.

    In den heutigen Policen der Glasversicherung gibt es folgende Leistungsunterschiede:

    Einige Anbieter versichern das Cerankochfeld mit der dazugehörigen Technik, wenn ein Austausch einzelner Teile nicht möglich ist. Die Versicherungen begründen es damit, dass die Technik nicht Teil der Verglasung ist und somit ohne gesonderte Vereinbarung nicht zum Glasrisiko gehört. Gleiches gilt auch für Spiegelschränke. Sollte dieser durch das Entfernen einer zerbrochenen Verglasung beschädigt werden, liegt bei einigen Versicherungen ein Versicherungsschutz vor.

    Grundsätzlich gibt es in der Glasversicherung keine Geldleistung, sondern beschädigte Teile werden ersetzt. Ausnahmen gelten nur in Einzelfällen, wenn z.B. ein Glas erst importiert werden muss, da gleichwertiger Ersatz vor Ort nicht möglich ist.

    Kunden sollten das wissen, bevor sie auf eigene Faust eine versicherte Verglasung austauschen und damit Anspruch auf Erstattung verlieren.

    Ein Vergleich unter den Glasversicherungen lohnt sich auf jeden Fall, da neben Preisunterschieden auch große Unterschiede im Versicherungsumfang vorhanden sind.

  • Leistungen in der Privathaftpflicht

    Onlinevergleich Private HaftpflichtIn der Privathaftpflichtversicherung ist zunehmend der Trend zu erkennen, dass nicht nur die Existenz gefährdende Risiken eingeschlossen werden, sondern auch solche, die in der Regel nicht unter Versicherungsschutz fallen, z. B. Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen oder Schäden durch minderjährige Kinder bei fehlender Aufsichtspflicht. Dieser verschärfte  Wettbewerb unter den Anbietern führt dazu, dass auch selbstverständliche Leistungen gesondert aufgeführt werden.

    In der Privathaftpflichtversicherung gibt es weitere Leistungsbausteine, wie z.B.

    • entgeltliche Betreuung von Kindern (Tagesmutter, Babysitter)
    • Deckung für Forderungsausfall
    • Mitversicherung von Mietsachschäden am Mobilar bzw. Inventar in Hotels bzw. Ferienwohnungen
    • Mallorca-Deckung
    • Schäden im Zusammenhang mit berufspraktischem Unterricht
    • Schäden an ausgeliehenen medizinischen Geräten

    Jede Privathaftpflicht schließt auch Versicherungsschutz für minderjährige Kinder mit ein. Der Versicherer ist jedoch leistungsfrei, wenn ein Kind unter 7 Jahre ist – im Straßenverkehr gilt unter 10 Jahren  – und die Erziehungspflicht der Eltern verletzt wurde. Gerade im Freundes- und Bekanntenkreis treten Schäden durch deliktunfähige Kinder auf.  Eine Mitversicherung macht daher schon Sinn, um sich für einen Schadenfall abzusichern.

    Aber die Klauseln zur Deliktsunfähigkeit unterscheiden sich teilweise voneinander.  So sind Selbstbehalte nicht außergewöhlich und eine  Mitschuld des Geschädigten wird oft angerechnet. Es ist auch zu beachten, dass Kinder über 10 Jahren als deliktunfähig zählen, wenn die geistige Reife zum Verstehen einer Situation nicht gegeben ist oder es handelt sich um ein geistig behindertes Kind.  Versicherungsmakler bieten hierzu spezielle Privathaftpflichtversicherung-Policen.