Versicherungsschutz für Auswanderer

Jede Woche läuft im Fernsehen eine Auswanderer-Sendung. Sie zeigen auf, dass immer mehr Menschen ihre Heimat verlassen. Ein Trend, der in der heutigen globalisierten Welt kaum noch aufzuhalten ist. Die Gründe dafür sind verschieden, bei manch einem erfordert es ser Job, eine Tätigkeit im Ausland aufzunehmen und mit der ganzen Familie tausende Kilometer weit wegzuziehen, Studenten suchen sich einen Praktikumsplatz im Ausland und einige Rentner möchten ihren Lebensabend in wärmeren Ländern verbringen. Was viele dabei allerdings ganz vergessen, ist die soziale Absicherung im Ausland. Hier kommt der Makler in’s Spiel, er kann den Kunden auf diese Lücken hinweisen und gleichzeitig Alternativen aufzeigen. Das kommt beim Kunden gut an und außerdem kann er sie somit auf lange Zeit binden.

Besinders hoher Beratungsbedarf besteht beim Thema Krankenversicherung, denn vielen Auswanderern ist nicht klar, dass die normale Reisekrankenversicherung keinen Schutz für längere Zeit bietet, sondern nur für 6 Wochen. Wenn man also die Absicht hat, für lange Zeit ins Ausland zu gehen, genötigt man eine spezielle private Auslandskrankenversicherung, wobei hier das Höchstaufnahmealter bei 65 Jahren liegt.

Man sollte aber zuerst abklären, ob in dem jeweiligen Land überhaupt eine Sozialversicherungspflicht besteht, wenn man seinen Wohnsiczt in Deutschland gänzlich aufgibt und ob es zwischen Deutschland und dem Auswandererland ein Sozialversicherungsabkommen gibt. Doch aufgepaßt, gerade in Ländern mit einem nationalen Gesundheitsdienst klafft die Lücke zum Versorgungsniveau in Deutschland gewaltig auseinander.

Auch bei der Arbeitslosenversicherung gibt es Beratungsbedarf für den Makler. In Deutschland bekommt man nur Unterstützung, wenn man zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens 1 Jahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Wenn der Auswanderer jetzt länger als 2 Jahre im Ausland verweilt, riskiert er seinen Schutz, vor allem außerhalt der EU und fällt schließlich am Ende in Hartz IV. In diesem Fall ist es ratsam, eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen.

Weiterhin sollten Auswanderungswillige mit ihrem Finanzberater prüfen, ob es bei Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen für bestimmte Staaten Ausschlüsse gibt oder evtl. Klauseln enthalten sind, dass eine Berufsunfähigkeit oder ein Todesfall nur von einem deutschen Arzt bestätigt werden darf.