Eine Hypothek im Alter

Die Tatsache, dass die eigene Immobilie als Altersvorsorge gut geeignet ist, ist eigentlich weit bekannt. Im Alter mietfrei zu wohnen ist eine wesentliche Entlastung der eigenen finanziellen Situation.
So bleibt mehr von der Rente für die übrigen Ausgaben.

Es gibt aber auch eine andere Weise, wie mit einer eigenen Immobilie die finanzielle Situation im Alter verbessert werden kann. Das Prinzip hierfür lautet: umgekehrte Hypothek als Baufinanzierung.
Das Modell funktioniert so, dass der Hauseigentümer ein Bankdarlehen aufnimmt, das in Form einer Rente monatlich an den Hauseigentümer ausbezahlt wird. Dabei wird die Auszahlung bis zum 110. Lebensjahr garantiert. Der Grundbesitz wird dabei mit einer Hypothek bzw. Grundschuld belastet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Forderung der Bank dinglich durchgesetzt werden kann. Selbstverständlich ist dies keine klassische Baufinanzierung. Mit dem Begriff Baufinanzierung sind aber oft Finanzierungen gemeint, die durch Beleihung von Immobilien zustande kommen.

Bei einer umgekehrten Hypothek als Baufinanzierung muss der Eigentümer mindestens 60 Jahre alt sein. Des Weiteren darf die Immobilie keine valutierenden Vorlasten besitzen, d.h. alle bestehenden Hypotheken, die auf der Immobilie lasten, müssen zum Zeitpunkt der neuen Baufinanzierung zurückgeführt worden sein. Das Mindestalter von 60 Jahren darf nicht unterschritten werden, da die Banken oft intern bis 95 Jahre kalkulieren und damit die Gesamtlaufzeit einer Baufinanzierung intern festlegen. Das Risiko der Bank besteht hauptsächlich darin, dass der Verkäufer bzw. der Baufinanzierer länger als 95 Jahre lebt.
In der Gesamtheit aller Baufinanzierungen ist dieses Risiko kalkulierbar. Während der Verrentung der Hypothek muss der Hauseigentümer lediglich die Zinsen an die Bank zurückbezahlen. Die komplette Rückführung des ausgezahlten Betrages muss erst mit dem Tod des Kreditnehmers erfolgen. Die Banken spekulieren dabei auf den Verkauf der Immobilie durch die Erben. Die Verwertung aus eigener Kraft wollen die meisten Banken vermeiden. Selbstverständlich kann der Kreditnehmer sein Darlehen jederzeit vollständig zurückführen. Die Rückführung ist bei den meisten Banken auch ohne Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Diese Art der Baufinanzierung ist auch unter dem Begriff Förder-Immobilienrente bekannt.