Ab 2009 darf die Wohnungsbauprämie nur noch zweckgebunden verwendet werden.
Das heißt: Wer über 25 Jahre alt ist, bekommt diese Prämie nur noch, wenn das Geld nachweislich für eine Wohnung oder ein Haus verwendet wurde. Die neue Regelung gilt nur für Bausparverträge, die ab 2009 Jahr geschlossen werden.
Übrigens: Bausparverträge gelten jeher als besonders sichere Anlage. Besonders im Zusammenhang mit der Finanzkrise ist es ein großer Vorteil, dass die Einlagen und Zinsen in unbegrenzter Höhe abgesichert sind. Diese Verträge werden deshalb sehr oft für Baufinanzierungen verwendet.
Die von den Bausparkassen angebotenen Tarife sind dabei sehr vielfältig. Spezielle Tarife für den Sparer oder die Immobilienfinanzierung.
Eine fachliche Beratung ist hier mindestens genau so wichtig wie in allen anderen Finanzfragen. Denn es gibt einige Fallstricke zu beachten. Außerdem sind die Konditionen der verschiedenen Bauspar-Verträge sehr unterschiedlich.
Beispiele hierfür:
Es gibt Tarife mit Guthabenzinsen zwischen 0,5 und 4 %. Dabei wird noch zwischen Grund-Zins und Bonus-Zins unterschieden.
Die angebotenen Darlehnszinsen liegen effektiv zwischen 2,07 und 6,04 %.
Die Zuteilungszeit kann zwischen 12 und 92 Monaten liegen.
Abschlussgebühren werden in Höhe von 1 – 1,6 % der Bausparsumme erhoben. Bei einigen Tarifen werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen wieder erstattet.
Die Kosten eines Vertrages mit 20.000 € Bausparsumme können zwischen 92 und 404 € betragen.
ES ist daher unerlässlich, sich über den geplanten Verwendungszweck und -zeitpunkt im Klaren zu sein. Hierdurch wird bestimmt, welcher Tarif Ihnen die meisten Vorteile und Möglichkeiten bietet.
Eine erste Hilfe zur Auswahl eines geeigneten Kredites kann ein Baufinanzierungsrechner bieten. Zwischenzeitlich findet man im Netz eine Vielzahl derartiger Angebote. Jedoch sollte eine persönliche Beratung im Rahmen einer Baufinanzierung weiterhin in Anspruch genommen werden. Unabhängige Finanzdienstleister bieten dem Kunden dabei den Vorteil, Zugriff auf eine Vielzahl von Produktgebern.
Quellennachweis: Auszug – Mit einem Blick 11/2008