Steuerabgaben sparen durch Lebensversicherung

Das man sich im Lebensalter nicht allein auf seine gesetzliche Rente zählen kann, ist weit verbreitet. Eine private Vorsorge ist angebracht. Doch wer für das Alter vorbeugen und parallel auch Steuern einsparen möchte, ist mit der Basis-Altersrente (auch Rürup-Rente benannt) trefflich beraten, denn hierbei gibt es für die getätigten Einzahlungen gleichlaufend Steuererstattungen. Bedingt vom Entgelt übernimmt das Finanzamt nahezu ein Drittel der privaten Altersvorsorge.

Der Abschluss einer Rürrup Rente ist, im Kontrast zu alternativen begünstigten Erzeugnisen, nicht gebunden von der jeweiligen Anstellung, dadurch ist die Rürrup Rente für jedweden von Interesse. Viele Versicherungen limitieren sich einzig auf Selbständige und Freischaffende. Unterdies ist selbige auch vielversprechend für gut verdienende Angestellte, Beamte und Hausfrauen. Letztgenannte haben zwar kein eigenes Entgelt allerdings mit der gemeinsamen Veranlagung zusammen mit dem Partner dürfen auch sie mit maßvoll gehaltenen Zahlungen eine Altersabsicherung aufbauen.
Allerdings auch für Pensionsbezieher kann eine Rürrup Rente vor allem in Verbindung mit einer Entschädigung sich bezahlt machen. Bei professioneller Beratung von Steuerberater oder Vermittler können dabei bis zu 70 % Ersparnisbeträge erzielt werden.

Für Freiberufler haben sich durch das Alterseinkünftegesetz enorme Abänderungen ergeben, so dass Versicherungsgesellschaften bzw. Vermittler diese Fachgruppe gezielt ansprechen müssen. Da hierbei künftig die Renten aus Versorgungswerken vollständig besteuert werden, mag diese Lücke mit einer Basisrente geschlossen werden. Durch die jetzige Kapitalmarktsituation und der Zinsentwicklung mussten obendrein manche Versorgungswerke die Altersgrenze für den Rentenbezug nach oben setzen.

Der Abgabenvorteil ist hingegen nur ein Gesichtspunkt bei der Altersabsicherung. Hauptsächlich muss das Rentenprodukt für den Abgesicherten durchschaubar und plausibel sein. Er muss dennoch respektieren, dass die Basisrente weder übertragbar, beleihbar, veräußerbar noch vererbt werden kann. Die Altersrentenzahlung beginnt mit dem 60. Lebensjahr und die staatliche Unterstützung sollte exklusiv der Altersabsicherung zu Gute kommen.